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            <title>KLJB Münster Diözesanversammlung 2026  -  09.-10.05.2026: Alles</title>
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                <title>KLJB Münster Diözesanversammlung 2026  -  09.-10.05.2026: Alles</title>
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            </image><item>
                        <title>A2: Einführung der Software „campflow“ für die Mitgliederverwaltung</title>
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                        <author>Diözesanversammlung 2026 (dort beschlossen am: 10.05.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanverband führt die Software „campflow“ als zentrale Mitgliederverwaltung ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KLJB im Bistum Münster e.V. übernimmt die Einführung und Einrichtung der Software sowie die Abstimmung mit dem Softwarehersteller.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus trägt die KLJB im Bistum Münster e.V. die jährlich anfallenden Kosten für die Bereitstellung der Basismodule. Damit wird gewährleistet, dass jede Ortsgruppe einen kostenfreien Zugang zur zentralen Mitgliederverwaltung erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kosten, die durch die Anschaffung oder Nutzung zusätzlicher Module entstehen, werden nicht vom Diözesanverband übernommen und sind von den jeweiligen Ortsgruppen selbst zu tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KLJB-Ortsgruppen verpflichten sich, ihre Mitgliederverwaltung nach der Bereitstellung des Zugangs in campflow auf Richtigkeit zu überprüfen und anschließend in selbstgewählter Regelmäßigkeit aktuell zu halten, mindestens jedoch einmal jährlich nach Aufruf durch die KLJB Münster (i.d.R. zum Jahreswechsel).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 12 May 2026 12:53:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Prüfung der Vertretungs- und Partizipationsrechte beitragsfreier Mitglieder</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/prufung-der-vertretungs-und-partizipationsrechte-beitragsfreier-mitgl-22737</link>
                        <author>Diözesanversammlung 2026 (dort beschlossen am: 10.05.2026)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/prufung-der-vertretungs-und-partizipationsrechte-beitragsfreier-mitgl-22737</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanvorstand wird beauftragt, sich bis zur Diözesanversammlung 2027 vertieft mit der Frage der Vertretungs- und Partizipationsrechte beitragsfreier Mitglieder zu befassen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, in welcher Form beitragsfreie Mitglieder künftig im Stimmschlüssel berücksichtigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanvorstand legt der Diözesanversammlung 2027 einen entsprechenden Vorschlag zur Beschlussfassung vor.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anhang</h2><h2>Anhang 2</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 13:31:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Satzungsänderung zum Diözesanstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/satzungsanderung-zum-diozesanstimmschlussel-11463</link>
                        <author>Diözesanversammlung 2026 (dort beschlossen am: 10.05.2026)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/satzungsanderung-zum-diozesanstimmschlussel-11463</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der in § 9 der Diözesansatzung geregelte Stimmschlüssel der Diözesanversammlung wird grundlegend neu gefasst. Künftig erfolgt die Berechnung der Stimmenverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Dafür wird der § 9 wie folgt neu gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Mitglieder der Diözesanversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Die Diözesanversammlung setzt sich zusammen aus:</p><ol class="lowerAlpha"><li><p>maximal 75 stimmberechtigten Mitgliedern der Delegationen der Bezirke</p></li><li><p>den Mitgliedern des Diözesanvorstands</p></li><li><p>den beratenden Mitgliedern nach Abs. 6</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Die Größe der Bezirks-Delegation wird wie folgt ermittelt:</p><ol class="lowerAlpha"><li><p>Jeder Bezirk erhält mindestens zwei Stimmen, höchstens acht Stimmen.</p></li><li><p>Die Verteilung der Stimmen auf die Bezirke erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.</p></li><li><p>Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Diözesanebene gemeldeten ordentlichen Mitglieder pro Ortsgruppe.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die Anzahl der Stimmen eines Bezirks, die über die in Abs. 2 Nr. 1 definierte Obergrenze hinausgeht, verfällt und wird nicht auf die anderen Bezirke umverteilt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Jede Person kann in der Versammlung nur eine Stimme wahrnehmen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die Übertragung oder Delegation der Stimmen des Diözesanvorstands an Dritte ist unzulässig.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Als beratende Stimmen gehören der Diözesanversammlung an:</p><ol class="lowerAlpha"><li><p>die Diözesanreferent*innen und die hauptamtliche Geschäftsführung</p></li><li><p>die gewählten Mitglieder der Haushalts- und Finanzkommission</p></li><li><p>je eine Vertretung der Diözesanarbeitskreise</p></li><li><p>eine Vertretung des Diözesanvorstandes der Katholischen LandBewegung (KLB) in der Diözese Münster</p></li><li><p>eine Vertretung des Bundesvorstandes des Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e. V.</p></li><li><p>eine Vertretung des Landesvorstandes der Katholischen Landjugendbewegung im Land Nordrhein-Westfalen</p></li><li><p>eine Vertretung des Diözesanvorstandes des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Diözese Münster</p></li><li><p>die Leitung der Landvolkshochschule Freckenhorst und die Leitung der Heimvolkshochschule Rindern</p></li><li><p>eine Vertretung des Fördervereins der Katholischen Landjugendbewegung im Bistum Münster e.V.</p></li><li><p>eine Vertretung des Ländliche Familienberatung im Bistum Münster e.V.</p></li></ol></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anhang</h2><h2>Anhang 2</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 13:28:04 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/satzungsanderung-zum-bezirksstimmschlussel-6272</link>
                        <author>Diözesanversammlung 2026 (dort beschlossen am: 10.05.2026)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/satzungsanderung-zum-bezirksstimmschlussel-6272</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der in § 15 der Diözesansatzung geregelte Stimmschlüssel auf Bezirksebene wird grundlegend neu gefasst. Künftig erfolgt die Berechnung der Stimmenverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Dafür wird der § 15 wie folgt neu gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Bezirke</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Die Ortsgruppen eines Bezirkes entsenden Delegierte in die Bezirksgeneralversammlung. Die maximale Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Anzahl der im Bezirk bestehenden Ortsgruppen. Die Stimmen nach Abs. 5 werden zusätzlich berücksichtigt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Die maximale Delegationsgröße (ohne den in Abs. 5 definierten Stimmen des Bezirksvorstand) berechnet sich indem die Anzahl der Ortsgruppen im Bezirk mit 5 multipliziert wird.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die Größe der Ortsgruppen-Delegation wird wie folgt ermittelt:</p><ol><li><p>Jede Ortsgruppe erhält mindestens zwei Stimmen, höchstens sechs Stimmen.</p></li><li><p>Die Verteilung der Stimmen auf die Ortsgruppen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.</p></li><li><p>Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Diözesanebene gemeldeten ordentlichen Mitglieder pro Ortsgruppe.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die Anzahl der Stimmen einer Ortsgruppe, die über die in Abs. 3 Nr. 1 definierte Obergrenze hinausgeht, verfällt und wird nicht auf die anderen Ortsgruppen umverteilt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Zusätzlich zu den Stimmen der Ortsgruppen erhält der Bezirksvorstand eigene Stimmen. Diese betragen zehn Prozent der in Abs. 2 definierten Delegierten, mindestens jedoch sechs Stimmen. Bei der Berechnung entstehende Bruchteile werden auf die nächsthöhere ganze Stimme aufgerundet. Eine Übertragung oder Delegation der Bezirksvorstandsstimmen an Dritte ist unzulässig.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Die Bezirksgeneralversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten anwesend ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Sie entscheidet über die Anzahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie über die Dauer der Amtszeit und wählt die Vorstandsmitglieder. Eine geschlechtergerechte Besetzung soll beachtet werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Der Bezirksvorstand leitet den Bezirk inhaltlich und organisatorisch. Er betreut die Ortsgruppen. Er lädt mindestens einmal im Jahr zur Bezirksgeneralversammlung ein. Er nimmt zudem das Stimmrecht auf der Diözesanversammlung wahr. Dieses Stimmrecht kann an Mitglieder der bezirkszugehörigen Ortsgruppen delegiert werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>Jede Person kann in der Versammlung nur eine Stimme wahrnehmen.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anhang</h2><h2>Anhang 2</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 13:24:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A4: Satzungsänderung zum Diözesanstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/32/amendment/46</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/32/amendment/46</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 25 einfügen:</h4><div><ol start="6"><li value="6"><p>Als beratende Stimme<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">n</ins> gehören der Diözesanversammlung an:</p></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 33 bis 34 einfügen:</h4><div><ol start="6"><li value="6"><ol class="lowerAlpha"><li value="f"><p>eine Vertretung des Landesvorstandes der Katholische<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">n</ins> Landjugendbewegung <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">im Land </ins>Nordrhein-Westfalen</p></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Gramatikalische Korrekturen und vervollständigung des Landes-Verbandsnamen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 13:06:05 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/45</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock (DV)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/45</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 15:</h4><div><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><p>Die maximale Delegationsgröße beträgt</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>bei 0 bis 8 Ortsgruppen: 30 Delegierte</p></li><li value="b"><p>bei 9 bis 12 Ortsgruppen: 40 Delegierte</p></li><li value="c"><p>bei 13 bis 16 Ortsgruppen: 60 Delegierte</p></li><li value="d"><p>bei 17 bis 20 Ortsgruppen: 80 Delegierte</p></li><li value="e"><p>ab 21 Ortsgruppen: 95 Delegierte</p></li></ol></li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die maximale Delegationsgröße (ohne den in Abs. 5 definierten Stimmen des Bezirksvorstand) berechnet sich indem die Anzahl der Ortsgruppen im Bezirk mit 5 multipliziert wird.</p></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Kombination aus Ä2 und Ä6</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 12:10:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Einführung der Software „campflow“ für die Mitgliederverwaltung</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/44</link>
                        <author>Diözesanversammlung 2026 (dort beschlossen am: 10.05.2026)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/44</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanverband führt die Software „campflow“ als zentrale Mitgliederverwaltung ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KLJB im Bistum Münster e.V. übernimmt die Einführung und Einrichtung der Software sowie die Abstimmung mit dem Softwarehersteller.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus trägt die KLJB im Bistum Münster e.V. die jährlich anfallenden Kosten für die Bereitstellung der Basismodule. Damit wird gewährleistet, dass jede Ortsgruppe einen kostenfreien Zugang zur zentralen Mitgliederverwaltung erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kosten, die durch die Anschaffung oder Nutzung zusätzlicher Module entstehen, werden nicht vom Diözesanverband übernommen und sind von den jeweiligen Ortsgruppen selbst zu tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KLJB-Ortsgruppen verpflichten sich, ihre Mitgliederverwaltung nach der Bereitstellung des Zugangs in campflow auf Richtigkeit zu überprüfen und anschließend in selbstgewählter Regelmäßigkeit aktuell zu halten, mindestens jedoch einmal jährlich nach Aufruf durch die KLJB Münster (i.d.R. zum Jahreswechsel).</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anhang</h2><h2>Anhang 2</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 11:42:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Übernahme von Bestandteilen des Corporate Designs und des Logos der Bundesebene auf Diözesan-, Kreis-, Bezirks- und Ortsebene</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/ubernahme-von-bestandteilen-des-corporate-designs-und-des-logos-der-bu-49666</link>
                        <author>Diözesanversammlung 2026 (dort beschlossen am: 10.05.2026)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/ubernahme-von-bestandteilen-des-corporate-designs-und-des-logos-der-bu-49666</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanverband, die Kreis- und Bezirksebene übernehmen ab sofort verbindlich das Logo sowie die Farbwerte und die Typografie des Corporate Design der Bundesebene und erarbeitet entsprechende Materialien für alle zugehörigen Untergliederungen. Die Ortsgruppen sollen sich diesem anschließen. Das Corporate Design der Bundesebene wird damit zur gestalterischen Grundlage für die interne und externe Kommunikation des Diözesanverbandes auf allen Verbandsebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Beschluss soll entsprechend nachfolgender Kriterien auf Diözesanebene umgesetzt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umstellung erfolgt fließend und ressourcenschonend. Vorhandene physische Materialien und Druckerzeugnisse werden aufgebraucht und nicht vernichtet. Erst bei Neu- und/oder Wiederbeschaffung wird eine Umstellung auf die obigen Vorgaben vorgenommen. Auch für die Untergliederungen soll der Grundsatz einer fließenden und ressourcenschonenden Umstellung gelten, wenngleich dies nur über mehrere Jahre hinweg erfolgen kann (bspw. bei KLJB-Shirts).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umstellung in den Online-Auftritten (Homepage, Social-Media, Mailsignaturen, etc.) erfolgt zeitnah.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Arbeitshilfen und Broschüren, welche zum öffentlichen Download auf der Homepage stehen, werden zeitnah mit dem neuen Logo versehen (eine Anpassung um Schrift- und Farbwerte erfolgt erst bei einer grundsätzlichen Überarbeitung der entsprechenden Arbeitshilfe/Broschüre).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vordrucke, welche zum öffentlichen Download auf der Homepage stehen werden zeitnah um Logo, Farbgebung und Typographie angepasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es erfolgt eine entsprechende Mitteilung an Kooperationspartner*innen und nahestehenden Institutionen, sodass diese das neue Logo in ihren Bereichen anpassen können (Beispiel: Homepage des BDKJ Münster, dort sind alle Verbandslogos Bestandteil des Footers).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Unterstützung der Untergliederungen erstellt und verteilt der Diözesanverband ein entsprechendes Kommunikationspapier. Diesem beigefügt werden das Verbandslogo in gängigen Dateiformaten und Farbvarianten, ein Schriften-Kit, die Farbwerte, sowie ein Verweis darauf, dass entsprechende Vordrucke und Vorlagen auf der Homepage aktualisiert wurden. Der Diözesanverband stellt auf seiner Homepage ein Tool bereit oder verweist dort auf eine Möglichkeit, das Logo ohne viel Aufwand an die jeweiligen Anforderungen der Untergliederung anzupassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanvorstand wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen, gestalterischen und kommunikativen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses einzuleiten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anhang</h2><h2>Anhang 2</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 11:30:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/44</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/44</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 44:</h4><div><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><p>Die maximale Delegationsgröße beträgt</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>bei 0 bis 8 Ortsgruppen: 30 Delegierte</p></li><li value="b"><p>bei 9 bis 12 Ortsgruppen: 40 Delegierte</p></li><li value="c"><p>bei 13 bis 16 Ortsgruppen: 60 Delegierte</p></li><li value="d"><p>bei 17 bis 20 Ortsgruppen: 80 Delegierte</p></li><li value="e"><p>ab 21 Ortsgruppen: 95 Delegierte</p></li></ol></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die maximale Delegationsgröße (ohne den in Abs. 5 definierten Stimmen des Bezirksvorstand) berechnet sich indem die Anzahl der Ortsgruppen im Bezirk mit 5 multipliziert wird.</p></li></ul><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3"><p>Die Größe der Ortsgruppen-Delegation wird wie folgt ermittelt:</p><ol><li value="1"><p>Jede Ortsgruppe erhält mindestens zwei Stimmen, höchstens sechs Stimmen.</p></li><li value="2"><p>Die Verteilung der Stimmen auf die Ortsgruppen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.</p></li><li value="3"><p>Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Diözesanebene gemeldeten ordentlichen Mitglieder pro Ortsgruppe.</p></li></ol></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Größe der Ortsgruppen-Delegation wird wie folgt ermittelt:</p><ol><li><p>Jede Ortsgruppe erhält mindestens zwei Stimmen, höchstens sechs Stimmen.</p></li><li><p>Die Verteilung der Stimmen auf die Ortsgruppen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.</p></li><li><p>Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Diözesanebene gemeldeten ordentlichen Mitglieder pro Ortsgruppe.</p></li></ol></li></ul><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><p>Die Anzahl der Stimmen einer Ortsgruppe, die über die in Abs. 3 Nr. 1 definierte Obergrenze hinausgeht, verfällt und wird nicht auf die anderen Ortsgruppen umverteilt.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Anzahl der Stimmen einer Ortsgruppe, die über die in Abs. 3 Nr. 1 definierte Obergrenze hinausgeht, verfällt und wird nicht auf die anderen Ortsgruppen umverteilt.</p></li></ul><ol class="deleted" start="5" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="5"><p>Zusätzlich zu den Stimmen der Ortsgruppen erhält der Bezirksvorstand eigene Stimmen. Diese betragen zehn Prozent der in Abs. 2 definierten Delegierten, mindestens jedoch sechs Stimmen. Bei der Berechnung entstehende Bruchteile werden auf die nächsthöhere ganze Stimme aufgerundet. Eine Übertragung oder Delegation der Bezirksvorstandsstimmen an Dritte ist unzulässig.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Zusätzlich zu den Stimmen der Ortsgruppen erhält der Bezirksvorstand eigene Stimmen. Diese betragen zehn Prozent der in Abs. 2 definierten Delegierten, mindestens jedoch sechs Stimmen. Bei der Berechnung entstehende Bruchteile werden auf die nächsthöhere ganze Stimme aufgerundet. Eine Übertragung oder Delegation der Bezirksvorstandsstimmen an Dritte ist unzulässig.</p></li></ul><ol class="deleted" start="6" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="6"><p>Die Bezirksgeneralversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten anwesend ist.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Bezirksgeneralversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten anwesend ist.</p></li></ul><ol class="deleted" start="7" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="7"><p>Sie entscheidet über die Anzahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie über die Dauer der Amtszeit und wählt die Vorstandsmitglieder. Eine geschlechtergerechte Besetzung soll beachtet werden.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Sie entscheidet über die Anzahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie über die Dauer der Amtszeit und wählt die Vorstandsmitglieder. Eine geschlechtergerechte Besetzung soll beachtet werden.</p></li></ul><ol class="deleted" start="8" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="8"><p>Der Bezirksvorstand leitet den Bezirk inhaltlich und organisatorisch. Er betreut die Ortsgruppen. Er lädt mindestens einmal im Jahr zur Bezirksgeneralversammlung ein. Er nimmt zudem das Stimmrecht auf der Diözesanversammlung wahr. Dieses Stimmrecht kann an Mitglieder der bezirkszugehörigen Ortsgruppen delegiert werden.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Der Bezirksvorstand leitet den Bezirk inhaltlich und organisatorisch. Er betreut die Ortsgruppen. Er lädt mindestens einmal im Jahr zur Bezirksgeneralversammlung ein. Er nimmt zudem das Stimmrecht auf der Diözesanversammlung wahr. Dieses Stimmrecht kann an Mitglieder der bezirkszugehörigen Ortsgruppen delegiert werden.</p></li></ul><ol class="deleted" start="9" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="9"><p>Jede Person kann in der Versammlung nur eine Stimme wahrnehmen.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Jede Person kann in der Versammlung nur eine Stimme wahrnehmen.</p></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Inhaltlich identisch zu Ä4 nur deutlicher formuliert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 10:46:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä5 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/43?commentId=6#comm6</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/43?commentId=6#comm6</guid>
                        <description><![CDATA[Berechnungstabelle auf dieser Basis:
https://kljbmuenster-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/buddenbrock_kljb-muenster_de/IQACNOgRARQETqsJ0HnhzJHWAedSiNRee1IC6OWWjIqQw8U?e=yyy9Ye]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 09:46:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä4 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/41?commentId=5#comm5</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/41?commentId=5#comm5</guid>
                        <description><![CDATA[Berechnungstabelle auf dieser Basis:
https://kljbmuenster-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/buddenbrock_kljb-muenster_de/IQC4WJ_F-pfmTIlLAGSZj_mRAQoIcPEAJCJK6Q7VrNEnkPA?e=SzDlcI]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 09:46:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä3 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/40?commentId=4#comm4</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/40?commentId=4#comm4</guid>
                        <description><![CDATA[Berechnungstabelle auf dieser Basis:
https://kljbmuenster-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/buddenbrock_kljb-muenster_de/IQAZkKlxxaV6QZkKvJ3UBRoAAS51PB4mwYWnd6Y1FeWFdEc?e=4uObRm]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 09:45:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/43</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/43</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 15:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li value="b"><p>bei 9 bis <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">12</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Ortsgruppen: 40 Delegierte</p></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li value="c"><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bei 11 bis 12 Ortsgruppen: 50 Delegierte</ins></p></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li>bei 13 bis <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">16</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">14</ins> Ortsgruppen: 60 Delegierte</li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li value="d"><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bei 15 bis 16 Ortsgruppen: 70 Delegierte</ins></p></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li>bei 17 bis <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">20</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">18</ins> Ortsgruppen: 80 Delegierte</li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li value="e"><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bei 19 bis 20 Ortsgruppen: 90 Delegierte</ins></p></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li>ab 21 Ortsgruppen: <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">95</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">100</ins> Delegierte</li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Angemerkt wurde eine Staffelung, die zu grobteilig vorgeht. Deshalb wäre hier nochmal eine Staffelung mit eine feineren Staffelung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 08:48:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Übernahme von Bestandteilen des Corporate Designs und des Logos der Bundesebene auf Diözesan-, Kreis-, Bezirks- und Ortsebene</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/29/amendment/42</link>
                        <author>Klara (DV)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/29/amendment/42</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 6:</h4><div><p>Der Diözesanverband<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> übernimmt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, die Kreis- und Bezirksebene übernehmen</ins> ab sofort verbindlich das Logo sowie die Farbwerte und die Typografie des Corporate Design der Bundesebene und erarbeitet entsprechende Materialien für alle zugehörigen Untergliederungen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> (Kreis-, Bezirks-</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins> <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">und Ortsebene)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Ortsgruppen sollen sich diesem anschließen</ins>. Das Corporate Design der Bundesebene wird damit zur gestalterischen Grundlage für die interne und externe Kommunikation des </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 May 2026 07:58:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/41</link>
                        <author>Bezirk Steinfurt, Bezirk Beckum (dort beschlossen am: 09.05.2026)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/41</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 15:</h4><div><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><p>Die maximale Delegationsgröße beträgt</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>bei 0 bis 8 Ortsgruppen: 30 Delegierte</p></li><li value="b"><p>bei 9 bis 12 Ortsgruppen: 40 Delegierte</p></li><li value="c"><p>bei 13 bis 16 Ortsgruppen: 60 Delegierte</p></li><li value="d"><p>bei 17 bis 20 Ortsgruppen: 80 Delegierte</p></li><li value="e"><p>ab 21 Ortsgruppen: 95 Delegierte</p></li></ol></li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die maximale Delegationsgröße beträgt</p><ol class="lowerAlpha"><li><p>Die Delegationsgröße Berechnet sich dadurch das wir die Anzahl der Ortsgruppen mit 5 multiplizieren.</p></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>wir bevorzugen diese Aufteilung da wir dadurch eine Annähernd gleiche Aufteilung haben aber dennoch deutlich variabler sind. Und nicht so abhängig von der Stafflung sind.</p>
<p>Und die Generalversammlung sollte nicht zu klein werden durch eventuelle Abwanderung</p>
<p>Beispielrechnung Bezirk Beckum: 9x5=45 vorher inkl. Vorstand 64 neues System 46</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:12:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/40</link>
                        <author>Severin Darley (Bezirk Steinfurt)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/40</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 15:</h4><div><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><p>Die maximale Delegationsgröße beträgt</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>bei 0 bis 8 Ortsgruppen: 30 Delegierte</p></li><li value="b"><p>bei 9 bis 12 Ortsgruppen: 40 Delegierte</p></li><li value="c"><p>bei 13 bis 16 Ortsgruppen: 60 Delegierte</p></li><li value="d"><p>bei 17 bis 20 Ortsgruppen: 80 Delegierte</p></li><li value="e"><p>ab 21 Ortsgruppen: 95 Delegierte</p></li></ol></li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die maximale Delegationsgröße beträgt</p><ol class="lowerAlpha"><li><p>Wir berechnen zur maximale Delegationsgröße in dem wir die Ortsgruppen mit 4 multiplizieren.</p></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Dann haben wir zu jeder Zeit eine genaue Delegationsgröße für die weitere Rechnungund keine starken Sprünge mehr.</p>
<p>Beispielrechnung für Steinfurt: 13x4=52 vorher 70 nach aktueller Stand 60</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 17:23:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/39</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/39</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 10 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><p>Die maximale Delegationsgröße <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(ohne den in Abs. 5 definierten Stimmen des Bezirksvorstand) </ins>beträgt</p></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die ursprüngliche Formulierung sugeriert, dass die Bezirksvorstandsstimmen ebenfalls in der definierten Delegationsgröße enthalten sind. Dieses sollte so nicht beabsichtigt sein.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 May 2026 12:22:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B3: Bericht des Arbeitskreises Jugendpolitk zur Bearbeitung des Beschlussauftrags der Diözesanversammlug 2025</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/bericht-des-arbeitskreises-jugendpolitk-zur-bearbeitung-des-beschlussa-33209</link>
                        <author>AK Jugendpolitik</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/bericht-des-arbeitskreises-jugendpolitk-zur-bearbeitung-des-beschlussa-33209</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bericht</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Ausgangslage </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Diözesanversammlung 2025 wurde der Arbeitskreis Jugendpolitik des</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diözesanverbandes Münster beauftragt, im Rahmen eines Arbeitsprozesses auf Grundlage bereits beschlossener Anträge zu prüfen, inwiefern die überparteiliche Haltung der KLJB im Bistum Münster e.V. gegeben ist und welche konkreten Auswirkungen dies auf die Handlungen und politischen Positionierungen des Verbandes hat. Die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses sollen auf auf der Diözesanversammlung 2026 vorgestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus wurde der Arbeitskreis Jugendpolitik damit beauftragt, ein Positionspapier zu parteipolitischen Haltungen in der Außenwirkung der KLJB-Bundesebene zu erarbeiten und dieses auf dem Herbstbundesausschuss 2025 einzubringen In diesem Papier sollten mögliche Unvereinbarkeiten zwischen politischen Haltungen und den Werten der KLJB im Bistum Münster e.V. aufgezeigt sowie bestehende parteipolitische Bewertungen der Bundesebene kritisch überprüft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Recherchephase (Juni/Juli 2025) </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um sich selbst ein Bild über sämtliche veröffentlichte Inhalte des Bundesverbandes in sozialen Medien und auch anderen Stellen bilden zu können, hat sich der Arbeitskreis sowohl vergangene Beschlüsse von der KLJB im Bistum Münster e.V. sowie der Bundesebene angeschaut und diese mit bisherigen Social-Media Beiträgen und dem Bundesvorstandsberichtshefts verglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Rahmen dieses Prozesses wurde vor allem ein Transparenzdefizit festgestellt. So war es nicht immer nachvollziehbar auf welchen konkreten Beschluss sich einzelne politische Statementsposts beziehen. Zudem waren vergangene Beschlüsse nicht ohne Weiteres sichtbar auffindbar. Dadurch kann für Mitglieder als auch für Außenstehende erschwert sein, politische Aussagen eindeutig einzuordnen und deren Bezug zu beschlossenen Positionen nachzuvollziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Erster Entwurf (August 2025) </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 12. August 2025 legte der Arbeitskreis Jugendpolitik einen ersten Antragsentwurf vor. Dieser forderte den Bundesverband auf, die eigene politische Außenwirkung kritisch zu hinterfragen. Der Entwurf gliederte sich in drei Kernbereiche: Überparteilichkeit als wertegebundene Haltung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Aussagen und Handlungen sowie eine strukturierte Evaluation der Außenwirkung. Zudem enthielt er eine Ideensammlung mit konkreten Vorschlägen, etwa zur transparenten Kommunikation von Gesprächen mit politischen Parteien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Überarbeitung (September 2025) </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 12. September 2025 wurde eine überarbeitete Fassung fertiggestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Ideensammlung wurde gestrichen, der Antragstext insgesamt kompakter und formaler gefasst. Die drei Säulen – Überparteilichkeit, Transparenz und Evaluation – blieben als inhaltliche Struktur bestehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Erreichung auf dem Herbstbundesausschuss (17.-19. Oktober 2025) </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Antrag wurde als Antrag 7.5 beim Herbst-Bundesausschuss 2025 eingereicht, bei welchem Luca Kessling und Marlena Bittner für den Diözesanverband Münster vor Ort waren. Am 17. Oktober 2025 legte der Bundesvorstand einen eigenen Änderungsantrag vor. Dieser verschob den Schwerpunkt deutlich: Statt einer kritischen Überprüfung der Außenwirkung betonte der Gegenvorschlag die Rolle der KLJB als demokratiestärkender Jugendverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In einer Sprachnachricht vom 18. Oktober 2025 erläuterte der Bundesvorstand seine</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Position gegenüber dem Arbeitskreis Jugendpolitik. Dabei wurde anerkannt, dass einzelne Anliegen – etwa die Verlinkung von Beschlüssen bei Social-Media-Statements – unkompliziert umsetzbar seien. Gleichzeitig äußerte der Bundesvorstand die Sorge, dass der Antrag in seiner ursprünglichen Form nach außen ein Bild der Spaltung im Verband zeichnen könnte und dass eine umfassende Evaluation mit den vorhandenen Ressourcen nicht leistbar wäre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Einigung auf dem Herbstbundesausschuss (18. Oktober 2025) </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Antragscafé am Abend des 18. Oktober 2025 wurde in intensiven Verhandlungen zwischen den Delegierten des Diözesanvorstandes Münster und dem Bundesvorstand ein Kompromissantrag erarbeitet und dem Arbeitskreis Jugendpolitik vorgelegt. Der endgültige Antrag trägt den Titel „Haltung zeigen, politische Arbeit stärken – Die KLJB als politischer Jugendverband“ und vereint wesentliche Anliegen beider Seiten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Aus dem Ursprungsantrag wurden die Forderungen nach Transparenz (u. a. Verlinkung von Beschlüssen bei Social-Media-Posts), nach sorgfältiger politischer Kommunikation und nach strukturierter Reflexion übernommen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Aus dem Gegenvorschlag flossen die demokratiestärkende Ausrichtung und ein stärkerer Verweis auf die Werte der KLJB ein, wie die Abgrenzung gegenüber menschenfeindlichen Strömungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Kompromissantrag wurde schließlich auf dem Herbstbundesausschuss von der Versammlung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Ergebnis </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Diözesanverband Münster e.V. konnte mit dem Antrag wesentliche Impulse zur Transparenz und Reflexion in der politischen Arbeit des Bundesverbandes setzen und gleichzeitig die gemeinsame Haltung der KLJB als demokratischer Jugendverband unterstreichen. Da der beschlossene Antrag in einzelnen Punkten vom ursprünglichen Antrag abweicht, ordnet der Arbeitskreis das Ergebnis als tragfähigen Kompromiss ein.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 05 May 2026 18:21:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A3: Satzungsänderung zum Bezirksstimmschlüssel</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/38</link>
                        <author>Severin Darley</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/motion/31/amendment/38</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_37_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 12:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li value="b"><p><strong>bei 9 bis <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">12</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Ortsgruppen: 40 Delegierte</strong></p></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol class="lowerAlpha"><li value="c"><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>bei 11 bis 12 Ortsgruppen: 50 Delegierte</strong></ins></p></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Für uns macht eine kleinschrittigere Abstufung deutlich mehr Sinn, da sonst die Differenz von 12 auf 13 Ortsgruppen sehr enorm ist und man anhand unseres vorschlages eine kleine Zwischenstufe dazu gewinnen würde die einen saubereren Übergang bringen würde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 05 May 2026 18:07:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B2: Abschlussbericht der AG Mehrwert Bundesebene</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/ag-mehrwert-bundesebene-26838</link>
                        <author>AG Mehrwert Bundesebene</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/ag-mehrwert-bundesebene-26838</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Vorbemerkung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Abschlussbericht wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Mehrwert Bundesebene“ gemeinschaftlich erarbeitet. Die inhaltliche Ausarbeitung der einzelnen Kapitel erfolgte arbeitsteilig, wodurch Unterschiede im Schreibstil zwischen den Beiträgen möglich sind. Diese spiegeln die Vielfalt der Perspektiven innerhalb der Arbeitsgruppe wieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dem Bericht ist eine Zusammenfassung vorangestellt, die einen kompakten Überblick über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse gibt. Sie dient der schnellen Orientierung und ersetzt ausdrücklich nicht die vertiefte Lektüre der darauffolgenden Kapitel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Arbeitsgruppe hat die ihr übertragenen Fragestellungen nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Dabei wurden neben eigenen Erfahrungen und Recherchen auch externe Perspektiven einbezogen. Dies geschah stets mit der gebotenen Sorgfalt und einer klaren Kommunikation, um deutlich zu machen, dass die Auseinandersetzung mit einem möglichen Austritt aus dem Bundesverband ausschließlich hypothetischer Natur war und keine konkrete Austrittsplanung besteht. An vereinzelten Stellen wurde auf Grund eben dieser „Gerüchtegefahr“ auf offizielle Anfragen verzichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Rahmen der Betrachtung eines solchen hypothetischen Szenarios zeigte sich, dass bestimmte rechtliche, finanzielle und strukturelle Fragestellungen nicht abschließend oder eindeutig beantwortet werden können. Dies liegt insbesondere daran, dass für einige Aspekte keine klaren rechtlichen Regelungen oder Präzedenzfälle existieren und mögliche Folgen stark von weiteren Rahmenbedingungen abhängen würden, die sich erst im Verlauf eines tatsächlichen Austrittsprozesses klären ließen. Die Arbeitsgruppe hat auf diese Unsicherheiten im Bericht an den entsprechenden Stellen hingewiesen.</p></div></div><h2>Zusammenfassung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Diözesanversammlung 2024 des KLJB im Bistum Münster e.V. wurde auf Initiative zweier Bezirksverbände die Arbeitsgruppe „Mehrwert Bundesebene“ gegründet. Hintergrund waren wiederkehrende Diskussionen – insbesondere im Zuge der Beitragserhöhung – über den konkreten Nutzen der Mitgliedschaft in der Bundesebene. Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine sachliche, gut nachvollziehbare Grundlage zu schaffen, die den Mehrwert der Bundesebene für den Diözesanverband, seine Untergliederungen und die einzelnen Mitglieder darstellt, mögliche Folgen eines Austritts beleuchtet und Ansätze zur Verbesserung der Zusammenarbeit aufzeigt. Die Arbeitsgruppe war zeitlich begrenzt eingesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In ihrer zweijährigen Arbeit setzte sich die Arbeitsgruppe intensiv mit den Strukturen der KLJB, den Aufgaben und Angeboten der Bundesebene sowie mit rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen auseinander. Grundlage bildeten sowohl eigene Erfahrungen als auch umfangreiche Recherchen und Gespräche, unter anderem mit dem Bundesvorstand der Bundesstelle. Ergänzt wurden diese Erkenntnisse durch die Auswertung der Angebote der Bundesebene, die im Rahmen eines – auf Antrag der KLJB Münster angestoßenen – Angebotskatalogs zusammengetragen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Analyse zeigt, dass der Mehrwert der Bundesebene insbesondere auf Ebene der Diözesanverbände liegt. Dazu zählen unter anderem bundesweite Lobbyarbeit gegenüber Politik und Kirche, die Erarbeitung von Positionspapieren, der Zugang zu Fördermitteln auf Bundesebene, Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote, internationale Anbindungen (z. B. über MIJARC Europe und World) sowie die Möglichkeit zur Mitbestimmung in bundesweiten Gremien. Diese Angebote entfalten ihre Wirkung vor allem dann, wenn sie aktiv genutzt, weitergetragen und in die eigene Verbandsarbeit integriert werden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass viele dieser Möglichkeiten bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden, etwa aufgrund begrenzter personeller Ressourcen oder unterschiedlicher Kommunikationsstrukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein zentraler Bestandteil der Arbeit war zudem die Betrachtung eines hypothetischen Austritts aus dem Bundesverband. Dabei wurde deutlich, dass ein solcher Schritt mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und strukturellen Hürden verbunden wäre. Neben einer tiefgreifenden Satzungsänderung und komplexen vereinsrechtlichen Anforderungen wären insbesondere massive finanzielle Einbußen zu erwarten, etwa durch den Wegfall von Förderungen auf Landes-, Bundes- und kirchlicher Ebene. Auch die Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Zugehörigkeit zum BDKJ sowie zahlreiche Kooperationen und Delegationsrechte wären betroffen. Darüber hinaus hätte ein Austritt weitreichende Folgen für den Bundesverband selbst, etwa durch den Verlust von rund 20.000 Mitgliedern, geringere Fördermittel, einen Bedeutungsverlust und mögliche Verunsicherung von Partner*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Ergebnis kommt die Arbeitsgruppe zu der Einschätzung, dass der Mehrwert der Bundesebene grundsätzlich vorhanden und erkennbar ist und ein Austritt aus dem Bundesverband nicht in Betracht gezogen wird. Gleichzeitig besteht auf beiden Seiten Verbesserungspotenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Sichtbarkeit, Nutzung von Angeboten und gegenseitige Erwartungsklarheit. Die Arbeitsgruppe betont, dass Mitbestimmung auf Bundesebene immer auch eine Bringschuld zur aktiven Beteiligung mit sich bringt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Abschließend hält die Arbeitsgruppe fest: Die KLJB lebt vom Gemeinschaftsgedanken. Die Bundesebene ist kein abstraktes „Oben“, sondern Teil eines gemeinsamen Verbandes, der nur dann wirksam sein kann, wenn alle Ebenen Verantwortung übernehmen, sich einbringen und den gemeinsamen Weg aktiv mitgestalten. Nur so kann der Mehrwert der Bundesebene langfristig gesichert und weiterentwickelt werden.</p></div></div><h2>Einleitung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Einrichtung und Beauftragung der Arbeitsgruppe</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Diözesanversammlung 2024 des KLJB im Bistum Münster e.V. wurde auf Initiative zweier Bezirksverbände die Gründung einer Arbeitsgruppe mit dem Titel „Mehrwert Bundesebene“ auf die Tagesordnung gesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe sollte es sein, sich intensiv mit dem Verhältnis des Diözesanverbandes zur Bundesebene auseinanderzusetzen. Hintergrund des Antrages war, dass im Rahmen der Diskussionen rund um die Beitragserhöhung vermehrt die Frage aufkam, welchen konkreten Mehrwert die Bundesebene eigentlich für die Arbeit im Bistum, in den Bezirken, den Ortsgruppen und für das einzelne Mitglied hat. Statt im Unklaren zu bleiben oder immer wieder dieselben Diskussionen zu führen, wollten die antragstellenden Bezirke und schlussendlich die gesamte Diözesanversammlung eine klare, gut recherchierte Grundlage schaffen. Die Arbeitsgruppe wurde deshalb mit einem einstimmigen Beschluss ins Leben gerufen, um dieses Thema in Ruhe, sachlich und mit verschiedenen Perspektiven zu beleuchten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der beschlossene Antrag legt außerdem fest, wie die Ergebnisse der AG zu dokumentieren sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ein Zwischenbericht auf der Diözesanversammlung 2025</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ein ausführlicher Abschlussbericht zur Diözesanversammlung 2026</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG ist somit von Beginn an zeitlich begrenzt gewesen und arbeitete auf diese beiden Berichte hin. Sie hatte nie zum Auftrag über den Verbleib im Bundesverband zu entscheiden oder einen möglichen Austritt vorzubereiten. Stattdessen sollte sie:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>klären, welche Angebote, Vorteile oder Unterstützung die Bundesebene wirklich bietet</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>einschätzen, wie diese Dinge in den verschiedenen Verbandsebenen ankommen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>mögliche Konsequenzen benennen, falls ein potenzieller Austritt irgendwann doch einmal Thema werden sollte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ideen sammeln, wie die Zusammenarbeit mit der Bundesebene verbessert und der Mehrwert sichtbarer gemacht werden kann</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kurz gesagt: Die AG sollte Orientierung schaffen – sachlich, verständlich und nachvollziehbar für alle Ebenen des Verbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Auszug aus dem beschlossenen Antrag (Zeile 1-13)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>„Die Diözesanversammlung des KLJB im Bistum Münster e.V. möge beschließen, dass eine diözesanweite Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die sich mit folgenden Fragen beschäftigt:“</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><ol start="1"><li><p>Welchen Mehrwert hat der Diözesanverband von der Mitgliedschaft in der Bundesebene?</p></li></ol></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><ol start="2"><li><p>Welchen Mehrwert haben Bezirke, Ortsgruppen und Ortsgruppenmitglieder von der Mitgliedschaft in der Bundesebene?</p></li></ol></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><ol start="3"><li><p>Welche Folgen hätte ein Austritt der KLJB Münster aus der Bundesebene für den Diözesanverband?</p></li></ol></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><ol start="4"><li><p>Welche Voraussetzungen müssen für einen Austritt der KLJB Münster aus der Bundesebene erfüllt sein?</p></li></ol></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><ol start="5"><li><p>Welche Folgen könnte ein Austritt der KLJB Münster aus der Bundesebene für die Bundesebene haben?</p></li></ol></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><ol start="6"><li><p>Wie kann der Mehrwert der Bundesebene für den Diözesanverband, Bezirke, Ortsgruppen und Ortsgruppenmitglieder gesteigert werden?“</p></li></ol></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Zusammensetzung der Arbeitsgruppe</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Auszug aus dem beschlossenen Antrag (Zeile 18-21)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>„Mitglied der Arbeitsgruppe kann jede*r werden, der*die sich bei dem Thema einbringen möchte. Der Arbeitsgruppe sollen mindestens zwei Mitglieder des Diözesanvorstandes angehören. Wünschenswert ist die Mitarbeit aus möglichst vielen verschiedenen Bezirken und diözesanen Gremien sowie die Begleitung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen.“</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Die konkreten Mitglieder der AG</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG Mehrwert Bundesebene bestand aus nachstehenden Mitgliedern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als gewählte Mitglieder: Lukas Aertker (Bezirk Warendorf), Christian Langenstein (Bezirk Region Niederrhein), Janis Lemken (Bezirk Region Niederrhein), Lena Mennemann (Bezirk Lüdinghausen), Max Rüter (Bezirk Warendorf) und Lennart van de Weyer (Bezirk Region Niederrhein). Im Frühjahr 2025 entschied sich zudem Bernd Heiming (Bezirk Recklinghausen) in der AG mitzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Vertreter des Diözesanvorstandes: Dirk Buddenbrock und Luca Kessling.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als hauptamtlicher Mitarbeiter: Lars Kramer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Arbeitsweise der Arbeitsgruppe</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG hat nach ihrer Gründung im Jahr 2024 strukturiert an der Bearbeitung der sechs Leitfragen gearbeitet. Grundlage für die Recherchearbeit war mitunter der im Antrag festgelegte Rahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3><strong>Auszug aus dem beschlossenen Antrag (Zeile 22-25) </strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>„Die Mitglieder der AG sind befugt, sämtliche Unterlagen, welche der KLJB Diözesanebene Münster zur Verfügung stehen und zur Verfügung gestellt werden, einzusehen und Kopien zu erstellen, soweit diese für die Erreichung des AG-Ziels notwendig sind und für die verbandsinterne Weitergabe bestimmt sind. Die AG behandelt diese Informationen vertraulich.“</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Formulierung ermöglichte der AG, auf alle relevanten Informationen zuzugreifen. Die AG arbeitete dabei stets transparent innerhalb der Gruppe und gleichzeitig verantwortungsvoll im Umgang mit vertraulichen Inhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um die Leitfragen angemessen zu bearbeiten, traf sich die AG in regelmäßigen Abständen. Die Treffen fanden sowohl digital als auch in Präsenz statt, abhängig von den inhaltlichen Schwerpunkten und organisatorischen Möglichkeiten. Im Laufe der zweijährigen Arbeitsphase ergab sich folgender Verlauf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>1. Treffen – 28.05.2024 (Online)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Aktueller Stand der Beitragserhöhung der Bundesebene</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Gemeinsame Durchsicht der Handreichung der Bundesebene zur Beitragserhöhung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Erstellung eines Fahrplans für die zweijährige Arbeitsphase</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>2. Treffen – 22.08.2024 (Haltern am See)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Sammlung und Bewertung konkreter, messbarer Mehrwerte der Bundesebene</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Überlegungen zur Bewertung von nicht messbaren Mehrwerten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>3. Treffen – 06.11.2024 (Online)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Arbeit an der Frage, wie der Mehrwert gesteigert und sichtbarer gemacht werden kann</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Perspektivwechsel: Was nutzen andere Diözesanverbände, was wir bisher nicht nutzen – und warum?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>4. Treffen – 27.03.2025 (Online)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Rückblick und Auswertung der Bundesversammlung 2025</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bewertung der dort beschlossenen Maßnahmen (u. a. Erstellung eines Angebotskatalogs der Bundesebene)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>5. Treffen – 05.05.2025 (Online)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vorbereitung des Zwischenberichts für die Diözesanversammlung 2025</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Vorstellung des Zwischenberichts - 28.05.2025 – Kleve-Rindern (Diözesanversammlung)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG-Mitglieder stellten den Zwischenbericht vor, fassten den bisherigen Arbeitsstand zusammen und nahmen Rückmeldungen aus der Versammlung für die weitere Arbeit mit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>6. Treffen – 02.06.2025 (Online)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Klärung der finanziellen, vereinsrechtlichen und satzungsbezogenen Fragen zu möglichen Voraussetzungen und Folgen eines Austritts</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vorbereitung des anstehenden Klausurwochenendes</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>7. Treffen – 14.–15.06.2025 (Bad-Honnef, Bundesstelle)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Klausurwochenende war eines der zentralen Treffen und trug wesentlich dazu bei, ein umfassendes Gesamtbild der Bundesebene zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Tag 1:</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Besuch der Bundesstelle</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Führung durch die Bundesstelle und die Baustelle der ehemaligen Gaststätte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Gespräch mit dem Bundesvorstand</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Tag 2:</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Auswertung der Eindrücke des Vortages</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Erarbeiten einer strukturierten Gliederung für den Abschlussbericht</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>8. Treffen – 17.03.2026 (Münster)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Zusammenführung aller bis dahin erarbeiteten Inhalte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Erstellung eines konkreten Inhaltsverzeichnisses für den Abschlussbericht</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Aufteilung finaler Arbeitspakete innerhalb der AG</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>9. Treffen – 21.04.2026 (Online)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Überarbeitung des Entwurfs des Abschlussberichts</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Übergabe des Textes an das Hauptamt zur rein redaktionellen Endbearbeitung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vorbereitung der Präsentation auf der Diözesanversammlung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Vorstellung des Abschlussberichts – 09.05.2026 – Borken-Gemen (Diözesanversammlung)</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG-Mitglieder stellen den Abschlussbericht vor und berichten von ihrer Erkenntnis aus den zwei Jahren in der Arbeitsgruppe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Abschluss der AG-Arbeit</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Vorstellung des Abschlussberichtes geht automatisch die formelle Auflösung der Arbeitsgruppe einher. Die AG verständigte sich darauf, sich nach der Diözesanversammlung noch ein letztes Mal informell zu treffen, um gemeinsam die zweijährige Zusammenarbeit abzuschließen.</p></div></div><h2>Struktur der KLJB</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Geschichtlicher Abriss</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) entstand nach dem Zweiten Weltkrieg in einer Zeit großer sozialer und wirtschaftlicher Herausforderungen, in der junge Menschen im ländlichen Raum Gemeinschaft, Orientierung und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung ihrer Lebenswelt suchten. Bereits 1947 wurde die Landjugendarbeit kirchlich neu organisiert, zunächst als „Aktion Landjugend“, mit dem Ziel, Halt, Bildung und soziale Verantwortung zu vermitteln. In den 1950er-Jahren entwickelte die KLJB fünf ihrer Bildungsziele und wählte Bruder Klaus (Schweizer Nationalheiliger Nikolaus von Flüe) als Patron des Verbandes. In dieser Zeit war die KLJB auch aktiv an der Gründung der internationalen katholischen Land- und Bauernjugendbewegung (MIJARC World) beteiligt. 1961 erfolgte schließlich die Anerkennung als eigenständiger Verband im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Hier erhielt die “Aktion Landjugend” auch ihren heutigen Namen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den folgenden Jahrzehnten wandelte sich die KLJB deutlich: Während sie in den 1950er- und 1960er-Jahren noch stark von landwirtschaftlichen Themen geprägt war, öffnete sie sich ab den 1970er-Jahren zunehmend gesellschaftspolitischen Fragestellungen wie Demokratie, Gleichberechtigung und Frieden sowie später Umwelt- und Entwicklungspolitik. Damit entwickelte sie sich von einem eher berufsständisch geprägten Verband zu einer breit aufgestellten Interessenvertretung junger Menschen im ländlichen Raum; seit den 1990er-Jahren prägen insbesondere Kampagnenarbeit, Nachhaltigkeit und globales Engagement ihr Profil. Mitte der 1990er-Jahre wurden diese Themen auch im durch die KLJB mitgegründeten europäischen Ableger der MIJARC (MIRARC Europe) vertieft. Ein wichtiger Meilenstein ist seit Jahren die Teilnahme als akkreditierte Beobachterorganisation an den UN-Klimaverhandlungen, den COPs (Conference of Parties / Konferenz der UN-Vertragsstaaten).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Parallel dazu entwickelte sich der Diözesanverband Münster seit den 1950er-Jahren aus örtlichen, stark in den Pfarrgemeinden verwurzelten Landjugendgruppen, die das religiöse und gemeinschaftliche Leben im Dorf prägten. Im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen öffnete sich auch dieser Verband für eine breitere Zielgruppe und neue Themenfelder, sodass nicht mehr ausschließlich landwirtschaftliche Jugendliche im Mittelpunkt standen, sondern generell junge Menschen im ländlichen Raum angesprochen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einen entscheidenden Einschnitt stellte die Gründung des KLJB im Bistum Münster e.V. im Jahr 2006 dar, die im Kontext struktureller Veränderungen im Bistum Münster aus dem “Referat Land” erfolgte. Heute ist der Diözesanverband Münster mit über 20.000 Mitgliedern im NRW-Teil des Bistums Münster mit Abstand der größte Verband innerhalb der KLJB und verbindet ehrenamtliches Engagement, Bildungsarbeit und Interessenvertretung für den ländlichen Raum mit einem klaren Bezug zu christlichen Werten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Bundesverband</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesverband der Katholischen Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) bildet die oberste Organisationsebene des Verbands und vertritt rund 70.000 Mitglieder bundesweit. Als Dachverband übernimmt er die Aufgabe, die Interessen junger Menschen im ländlichen Raum gegenüber Politik, Kirche und Gesellschaft zu bündeln und nach außen zu vertreten. Dabei steht weniger die konkrete Arbeit vor Ort im Mittelpunkt, sondern die strategische, inhaltliche und politische Ausrichtung des Gesamtverbands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zentrales Leitungsgremium ist der ehrenamtliche und teil-paritätisch besetzte Bundesvorstand, der die inhaltlichen Schwerpunkte festlegt und die Arbeit des Verbandes steuert. Unterstützt wird er durch die Bundesstelle, in der hauptamtliche Referent*innen tätig sind, die zentrale Themenfelder wie ländliche Entwicklung, Ökologie und Klimaschutz, Jugendpolitik, Theologie sowie internationale Zusammenarbeit bearbeiten und Projekte organisatorisch umsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein wichtiger Bestandteil der Bundesstruktur sind zudem die Bundesarbeitskreise (BAKs) mit ehrenamtlich tätigen KLJBler*innen, die als Fachgremien spezifische Themen vertiefen und inhaltlich weiterentwickeln. Dazu zählen der Bundesarbeitskreis Ländliche Entwicklung (BAK Land), der sich mit strukturellen Fragen und Zukunftsaussichten des ländlichen Raums befasst, der Bundesarbeitskreis Internationale Entwicklung (BAKIE), der entwicklungspolitische und globale Fragestellungen behandelt, sowie der Bundesarbeitskreis Umwelt (BAKU), der sich mit ökologischen Themen und Klimaschutz auseinandersetzt. Ergänzt wird diese Struktur durch den Bundesarbeitskreis Pastoral auf dem Land (BAK PauL), der sich mit kirchlichen und pastoralen Fragestellungen sowie Kirchenpolitik beschäftigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein zentrales Element der innerverbandlichen Demokratie sind die Bundesgremien. Die Bundesversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der KLJB auf Bundesebene; hier legt der Bundesvorstand jährlich Rechenschaft über seine Arbeit ab, und Delegierte aus allen Diözesan- und Landesverbänden kommen für mehrere Tage zusammen, um grundlegende inhaltliche und strukturelle Entscheidungen zu treffen. Ergänzend dazu findet dreimal jährlich der Bundesausschuss statt, der die laufende Arbeit des Bundesverbands sichert, Beschlüsse fasst und insbesondere die Aufsicht über die Finanzverwaltung übernimmt; in diesem Zusammenhang wird auch die Haushalts- und Finanzkommission (HaFiKo) gewählt, die den Bundesvorstand in finanziellen Fragen unterstützt und Haushaltsplan sowie Haushaltsabschluss prüft. Für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist der Wahlausschuss zuständig, der geeignete Kandidat*innen sucht, Wahlverfahren organisiert und diese begleitet. Die Satzungskommission (SaKo) berät den Bundesvorstand in allen Fragen rund um Satzungen und Geschäftsordnungen und unterstützt bei der Prüfung von Satzungen der Diözesan- und Landesverbände. Ergänzt wird diese Struktur durch die Bundesschiedsstelle, die bei innerverbandlichen Konflikten angerufen werden kann und als unabhängiges Gremium zur Klärung von Streitfällen dient.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus fungiert der Bundesverband als verbindendes Element zwischen den verschiedenen Ebenen der KLJB, indem er die Interessen der Diözesan- und Landesverbände bündelt und diese auf nationaler sowie internationaler Ebene vertritt. Die internationale Vernetzung erfolgt insbesondere über Organisationen wie MIJARC Europe und MIJARC World, wodurch die KLJB aktiv an globalen Diskursen zu nachhaltiger Entwicklung und den Lebensbedingungen im ländlichen Raum beteiligt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zum Bundesverband gehören außerdem mehrere eigenständige Einrichtungen, die bestimmte Aufgabenbereiche vertiefen: die Akademie Junges Land als Bildungs- und Qualifizierungseinrichtung, die Stiftung Junges Land zur Förderung von Projekten und Engagement sowie die Landjugendverlag gGmbH, die insbesondere für Publikationen, Merch und als IT-Dienstleister für die KLJB Deutschland zuständig ist. Diese „Töchter“ ergänzen die Arbeit des Bundesverbands und tragen zur Professionalisierung und inhaltlichen Breite der KLJB bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Bundesstelle</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben den genannten eigenständigen Einrichtungen ist auch die Bundesgeschäftsstelle – häufig kurz als Bundesstelle bezeichnet – Teil des Bundesverbands. Sie besteht seit den 1980er Jahren und dient als zentraler Arbeitsort der hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie als organisatorisches Steuerungszentrum des Verbands. Die Bundesstelle befindet sich in Bad Honnef-Rhöndorf in der Nähe von Bonn und ist in einem historischen Fachwerkhaus untergebracht, das in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde. Dabei handelt es sich nicht um den Gründungsort der KLJB, sondern um einen bewusst gewählten Standort für die operative Arbeit des Bundesverbands. Die Wahl fiel seinerzeit nicht zufällig auf Rhöndorf: Bis 1999 war Bonn Bundeshauptstadt, wodurch sich für einen bundesweit agierenden Verband unmittelbare Nähe zu politischen Entscheidungsträgern, kurze Wege zu Ministerien sowie effiziente Abstimmungsprozesse insbesondere in jugend-, agrar- und entwicklungspolitischen Fragestellungen ergaben. Im Zuge der politischen Verlagerung nach Berlin wurde ergänzend ein zweiter Bürostandort eingerichtet, der jedoch im Rahmen von Sparmaßnahmen infolge der Bundesbeitragserhöhung im Jahr 2023 wieder aufgegeben wurde. Seither konzentriert sich die Arbeit erneut ausschließlich auf den Standort in Rhöndorf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Räumlichkeiten der Bundesstelle werden nicht nur durch die KLJB und ihre verbundenen Einrichtungen genutzt, sondern teilweise auch an externe Organisationen vermietet, darunter die Katholische Landvolkbewegung (KLB Deutschland) sowie den Naturpark Siebengebirge. Diese Mitnutzung stellt zugleich eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Bis 2016 wurde zudem von einem Pächterehepaar im Erdgeschoss des Gebäudes die Gaststätte “Am Ziepchen” betrieben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/page/files/Abb_1_Raeumliche_Aufteilung_der_Bundesstelle.png">Abb. 1: Räumliche Aufteilung der Bundesstelle</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes und notwendiger funktionaler sowie energetischer Anpassungen beschloss die Bundesversammlung nach einem mehrjährigen Planungsprozess im Jahr 2012 die umfassende ökologische und energetische Sanierung der Bundesstelle. Zu Beginn der Bauphase im Jahr 2015 wurden die Kosten auf rund 800.000 Euro veranschlagt. Im Verlauf der Arbeiten traten jedoch erhebliche, zuvor nicht absehbare Herausforderungen auf, darunter schwerwiegende Schäden an der Bausubstanz, wie eine marode Nordwand mit notwendigem Komplettaustausch, statische Probleme, Schädlingsbefall, unzureichende handwerkliche Ausführungen sowie fehlende Fundamente und Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich. Diese und weitere Faktoren führten dazu, dass sich die Sanierungsphase über einen Zeitraum von inzwischen mehr als einem Jahrzehnt erstreckte. Bis Mitte 2023 summierten sich die Kosten der durchgeführten Maßnahmen auf etwa 1,7 Millionen Euro. Die erheblichen Mehrkosten überstiegen die erhaltenden Fördermittel deutlich und führten zu einer spürbaren Reduzierung der zuvor aufgebauten Rücklagen des Bundesverbands. Der Innenausbau des Gebäudes ist mittlerweile weitgehend abgeschlossen; lediglich ein Teilbereich im Erdgeschoss – die ehemalige Gaststätte – befindet sich weiterhin im Rohbauzustand. Diese wurde Anfang 2018 aufgrund von Schadstoffbelastung und Schimmelsporen komplett entkernt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der finanziellen Belastungen wurde zeitweise auch ein Verkauf der Immobilie als mögliche Option geprüft. Die Haushalts- und Finanzkommission analysierte im Jahr 2022 das Szenario einer Veräußerung der Bundesstelle bei gleichzeitiger Anmietung externer Büroräume. Eine belastbare Bewertung erwies sich jedoch als schwierig, da der Gebäudewert aufgrund der laufenden Sanierung nicht eindeutig bestimmbar war. Der Grundstückswert allein lässt sich bei einer Fläche von rund 400 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von etwa 560 Euro pro Quadratmeter auf circa 224.000 Euro beziffern. Dem gegenüber stünde bei vergleichbarer Nutzfläche eine monatliche Mietbelastung von etwa 4.000 bis 7.000 Euro. Selbst bei einer durchschnittlichen Annahme von 6.000 Euro monatlich könnten die Einnahmen aus einem Verkauf lediglich für einen begrenzten Zeitraum von etwa vier Jahren die Mietkosten decken. Zudem würden langfristig gesicherte Einnahmen aus der Vermietung entfallen. Vor diesem Hintergrund bewerteten sowohl die Haushalts- und Finanzkommission als auch der Bundesvorstand dieses Szenario als wirtschaftlich nicht tragfähig und entschieden sich gegen einen Verkauf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für den bislang ungenutzten Bereich der ehemaligen Gaststätte zeichnen sich inzwischen Lösungen ab, die eine vergleichsweise kostengünstige Fertigstellung und zukünftige Nutzung ermöglichen. Damit besteht die Perspektive, die verbleibenden Baumaßnahmen zeitnah abzuschließen und das Gebäude vollständig in Betrieb zu nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Diözesanverband</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Diözesanverbände bilden die mittlere Ebene innerhalb der Struktur der KLJB und fungieren als Bindeglied zwischen dem Bundesverband und den Ortsgruppen. Sie sind in der Regel an die jeweiligen katholischen Bistümer angelehnt und organisieren sowie koordinieren die Arbeit der KLJB auf regionaler Ebene. Dabei übernehmen sie sowohl organisatorische als auch inhaltliche Aufgaben und passen die übergeordneten Ziele des Bundesverbands an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse ihrer Region an. Einzelne Diözesanverbände sind zusätzlich in Landesverbänden organisiert, um ihre Arbeit und Themen stärker in die Landespolitik zu tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zentrale Aufgabe der Diözesanverbände ist die Unterstützung und Begleitung der Ortsgruppen. Sie bieten Schulungen und Bildungsangebote für ehrenamtliche Mitglieder an, fördern die persönliche und fachliche Qualifizierung und stellen Materialien sowie Beratung für die praktische Jugendarbeit bereit. Gleichzeitig organisieren sie diözesanweite Aktionen, Projekte und Veranstaltungen, die den Austausch zwischen den Ortsgruppen fördern und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Verbands stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Leitung eines Diözesanverbands erfolgt durch einen gewählten, ehrenamtlichen Diözesanvorstand, der die inhaltliche Ausrichtung vorgibt und die Arbeit koordiniert. Unterstützt wird dieser in der Regel durch eine Diözesanstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitenden, die administrative Aufgaben übernehmen und die Umsetzung von Projekten begleiten. Auch auf dieser Ebene gibt es häufig Gremien und Arbeitskreise, die sich mit spezifischen Themen befassen und die Verbandsarbeit inhaltlich weiterentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In einzelnen Diözesanverbänden existiert zusätzlich eine weitere mittlere Ebene in Form von Kreis-, Dekanats- oder Bezirksverbänden. Diese Ebene dient dazu, die Arbeit des Diözesanverbands stärker in die Fläche zu tragen und fungiert als unmittelbare Schnittstelle zwischen Ortsgruppen und Diözesanebene. Sie erleichtert die Kommunikation, unterstützt die Zusammenarbeit mehrerer Ortsgruppen und ermöglicht eine engere Begleitung der lokalen Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus vertreten die Diözesanverbände die Interessen der KLJB gegenüber kirchlichen Strukturen im Bistum sowie gegenüber regionaler Politik und Gesellschaft. Sie bringen jugendpolitische Anliegen ein, engagieren sich für die Entwicklung des ländlichen Raums und tragen dazu bei, die Stimme junger Menschen vor Ort sichtbar zu machen. Gleichzeitig sind sie Teil der bundesweiten Struktur, indem sie Delegierte in Gremien des Bundesverbands entsenden und so an überregionalen Entscheidungsprozessen mitwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Untergliederungen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unterhalb der Diözesanverbände ist die KLJB stark basisorientiert organisiert. Die Ortsgruppen bilden das zentrale Fundament der Verbandsarbeit und sind direkt in den Dörfern und Gemeinden verankert. Hier findet die konkrete Jugendarbeit statt, wodurch die KLJB unmittelbar im Alltag junger Menschen präsent ist und das soziale sowie kirchliche Leben vor Ort aktiv mitgestaltet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Leitung einer Ortsgruppe erfolgt in der Regel durch einen ehrenamtlichen Ortsvorstand oder ein Leitungsteam, das meist paritätisch besetzt ist. Dieses organisiert eigenständig das Gruppenleben und plant Aktivitäten wie Gruppenstunden, Veranstaltungen, Projekte, Partys, Fahrten oder Gottesdienste. Dabei übernehmen die Verantwortlichen nicht nur organisatorische Aufgaben, sondern auch pädagogische und gemeinschaftsbildende Funktionen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das höchste demokratische Gremium auf Ortsebene ist die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Vorstand, entscheidet über grundlegende Fragen der Gruppenarbeit und legt die inhaltliche Ausrichtung der Ortsgruppe fest. Ergänzend dazu gibt es häufig Arbeitsgruppen, die sich um spezifische Projekte kümmern, etwa die Organisation von Erntedankaktionen, sozialen Initiativen, Ferienfreizeiten oder internationalen Solidaritätsprojekten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trotz ihrer lokalen Verankerung sind die Ortsgruppen eng in die Gesamtstruktur der KLJB eingebunden. Sie entsenden Delegierte in die Gremien der Diözesanverbände und wirken so an übergeordneten Entscheidungsprozessen mit. Dadurch wird sichergestellt, dass die Perspektiven und Interessen der Basis in die Arbeit auf höheren Verbandsebenen einfließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ortsgruppen sind dabei weit mehr als reine Jugendgruppen: Sie übernehmen häufig eine aktive Rolle im Dorfleben, gestalten kirchliche Angebote mit und schaffen Räume für Gemeinschaft, Engagement und Mitbestimmung. Damit sind sie zugleich Orte gelebter Demokratie, sozialer Verantwortung und nachhaltigen Handelns im ländlichen Raum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Organigramm der KLJB Münster bis hin zur Bundesebene</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/page/files/organigramm.pdf">Organigramm</a></p></div></div><h2>Leitfragen</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anmerkung: Zur besseren Verständlichkeit wurde die Reihenfolge der Fragen anders bearbeitet, als diese im Ursprungsantrag standen. Die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen für einen möglichen Austritt wurde an zweite Stelle gestellt, um erst danach über die Folgen auf den unterschiedlichen Ebenen zu berichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Frage 1 und 2 – Mehrwert der Mitgliedschaft im Bundesverband</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>Welchen Mehrwert hat der Diözesanverband von der Mitgliedschaft in der Bundesebene?</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>Welchen Mehrwert haben Bezirke, Ortsgruppen und Ortsgruppenmitglieder von der Mitgliedschaft in der Bundesebene?</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit dem Mehrwert einer Mitgliedschaft im Bundesverband für den Diözesanverband, seine Untergliederungen sowie die einzelnen Mitglieder auseinandergesetzt. Dabei ging es ausdrücklich nicht nur um eine Auflistung bestehender Angebote, sondern auch um die Frage, welchen konkreten Nutzen diese Angebote und Strukturen im Verbandsalltag entfalten und welchen Beitrag sie zur inhaltlichen, politischen und organisatorischen Arbeit leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Grundlage dienten zunächst die eigenen Erfahrungen und Einschätzungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie die Perspektiven der Referent*innen der Diözesanstelle. Diese wurden im weiteren Verlauf systematisch mit den bestehenden Angeboten und Leistungen aus dem Angebotskatalog des Bundesverbands abgeglichen und ergänzt. Auf diese Weise entstand ein umfassendes Bild der Mehrwerte, das sowohl die praktische Nutzung im Arbeitsalltag als auch die übergeordneten Effekte der Bundeszugehörigkeit, etwa im Bereich Interessenvertretung, Vernetzung und politischer Wirksamkeit, berücksichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Angebotskatalog auf Bundesebene geht auf einen Antrag der KLJB Münster zur Bundesversammlung 2025 zurück. Unser Diözesanverband hatte diesen eingebracht, um der Arbeitsgruppe eine fundierte und transparente Grundlage zu den bestehenden Angeboten zu schaffen und gleichzeitig der Bundesebene die Gelegenheit zu geben, sich durch die Bereitstellung entsprechender Inhalte aktiv in den Prozess einzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut Beschluss sollte der Angebotskatalog zur Bundesversammlung 2026 vorgelegt werden. Diese Frist wurde seitens der Bundesebene nicht eingehalten. Auf Nachfrage wurde der Arbeitsgruppe jedoch ein vorläufiger Arbeitsstand zur Verfügung gestellt, der ausschließlich für die interne Nutzung bestimmt war und daher nicht veröffentlicht wurde. Gleichzeitig wurde vom Bundesvorstand zugesichert, dass bis zur Diözesanversammlung ein finaler Angebotskatalog in digitaler Form vorliegen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Auswertung dieses Kataloges zeigt, dass die Angebote und Materialien der Bundesebene nicht ausschließlich von der Diözesanebene genutzt werden können, sondern grundsätzlich auch für Untergliederungen und einzelne Mitglieder zugänglich sind. Dennoch wird deutlich, dass der direkte und strukturierte Mehrwert insbesondere auf Ebene der Diözesanverbände ankommt, da hier Informationen gebündelt, weitergegeben und in die Fläche getragen werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem zeigt sich, dass das volle Potenzial der Angebote der Bundesebene derzeit nicht vollständig ausgeschöpft werden kann. Dies liegt zum Beispiel auch daran, dass der Diözesanverband in einem eigenständigen visuellen Erscheinungsbild (z. B. hinsichtlich Logo) kommuniziert, das vom Auftritt der Bundesebene abweicht. Dadurch sind insbesondere Materialien und Merchandise-Angebote nur eingeschränkt nutzbar, ohne dass dies den grundsätzlichen Mehrwert der Bundeszugehörigkeit infrage stellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Großteil der konkreten Angebote richtet sich primär an die Diözesanverbände. Aufgrund der unterschiedlichen Verbandsstrukturen – insbesondere dort, wo mittlere Ebenen wie Bezirke oder Kreise nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind – profitieren diese Ebenen weniger von den bestehenden Angeboten. Auch für Ortsgruppen und einzelne Mitglieder ist das direkte Angebot begrenzt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Arbeit des Bundesverbandes in erster Linie auf die Unterstützung der Diözesan- und Landesverbände ausgerichtet ist. Diese wiederum übernehmen ihrerseits die konkrete Ausgestaltung sowie die Weitergabe von Angeboten an ihre jeweiligen Untergliederungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein vergleichbares Modell findet sich im organisierten Sport, etwa beim DFB: Als Dachverband ist dieser für strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen zuständig, während die unmittelbare Arbeit mit den Vereinen und Sportler*innen auf nachgelagerter Ebene erfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Mehrwerte für alle Ebenen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Erarbeitung und Bereitstellung von Positionspapieren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Zugang zu internationalen Strukturen wie MIJARC Europe und MIJARC World</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Digitaler Marktplatz mit Materialien zur Verbandsentwicklung 1 (derzeit im Aufbau)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Materialien zum Ausleihen (aufgrund logistischer Hürden unserer Ansicht nach nur eingeschränkt nutzbar)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Merchandise über den Landjugendverlag</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Mehrwert für den Diözesanverband</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für den Diözesanverband bringt die Mitgliedschaft auf Bundesebene vor allem Rückhalt, Austausch und politische Schlagkraft:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bundesweite Fortbildungen und Tagungen sorgen dafür, dass Vorstände, Geschäftsführende und Hauptamtliche für ihre Aufgaben gut vorbereitet sind und sich mit anderen Diözesanverbänden austauschen können.
<ul><li>Referent*innentagung (gemeinsam mit den Referent*innen der KJG-Diözesanverbände)</li><li>Bundesgeschäftsführendentagung (für Geschäftsführende der KLJB)</li><li>Bundespastoralkonferenz (für geistliche Leitungen und Präsides der KLJB)</li><li>„Fit für den Vorstand“ (Fortbildungsangebote für Diözesanvorstände der KLJB)</li><li>Fachlicher Austausch zwischen Referaten auf Bundes- und Diözesanebene</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Der regelmäßige Kontakt zwischen Bundes‑ und Diözesanebene erleichtert es, fachliche Fragen schnell zu klären und von Erfahrungen anderer zu profitieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Bundesebene vertritt die Interessen der KLJB gegenüber Politik und Gesellschaft. Diese Lobbyarbeit stärkt auch die Arbeit im Bistum, etwa wenn es um Themen wie Jugendbeteiligung, Ehrenamt oder Lebensbedingungen im ländlichen Raum geht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Durch die Mitarbeit in Bundesgremien kann der Diözesanverband eigene Anliegen einbringen und Einfluss auf bundesweite Entscheidungen nehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bundesweite Fördermittel und Unterstützungsangebote können dem Diözesanverband helfen, Projekte umzusetzen oder in finanziell schwierigen Situationen handlungsfähig zu bleiben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Möglichkeit zur kurzfristigen finanziellen Absicherung durch die Bundesebene.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Zusammenarbeit mit der Akademie Junges Land (gute Erfahrung, aber bisher teilweise mit hohen Kosten verbunden).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Satzungsberatung (aktuell eher rudimentär).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Projektförderung über die Stiftung Junges Land.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Mehrwert für Bezirke</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch wenn Bezirke meist keinen direkten Kontakt zur Bundesebene haben, profitieren sie dennoch von der Mitgliedschaft:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Über bundesweite Förderstrukturen stehen zusätzliche finanzielle Möglichkeiten für Projekte vor Ort zur Verfügung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Projektförderung über die Stiftung Junges Land.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kampagnen, Aktionen und politische Positionierungen der Bundesebene können auf regionaler Ebene aufgegriffen und angepasst werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Themen, die den Alltag junger Menschen auf dem Land betreffen, werden durch die Bundesebene politisch sichtbar gemacht – auch wenn die konkrete Umsetzung vor Ort stattfindet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Mehrwert für Ortsgruppen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für Ortsgruppen zeigt sich der Nutzen vor allem dort, wo konkrete Aktionen und Projekte umgesetzt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bundesweite Aktionen wie die 72‑Stunden‑Aktion geben Ortsgruppen die Möglichkeit, sich mit überschaubarem Aufwand an großen Projekten zu beteiligen und öffentlich sichtbar zu werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vorgefertigte Aktionsideen und Materialien erleichtern die Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Fördermöglichkeiten unterstützen Ortsgruppen dabei, ihre Ideen auch finanziell umzusetzen, bspw. über die Stiftung Junges Land.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Internationale und solidarische Aktionen machen globale Zusammenhänge erlebbar und stärken das Profil der KLJB vor Ort.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Mehrwert für einzelne Mitglieder</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch einzelne Mitglieder profitieren konkret von der Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wer sich stärker engagieren möchte, kann in Bundesarbeitskreisen mitarbeiten und eigene Themen einbringen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Großveranstaltungen auf Bundesebene bieten die Möglichkeit, andere Engagierte kennenzulernen, neue Perspektiven zu gewinnen und sich mit der KLJB als Gesamtverband zu identifizieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Politische Interessenvertretung auf Bundesebene sorgt dafür, dass die Anliegen junger Menschen aus ländlichen Regionen gehört werden – selbst dann, wenn Mitglieder sich vor Ort gar nicht direkt politisch engagieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Schulungen und Workshops helfen Ehrenamtlichen, sich persönlich weiterzuentwickeln und Sicherheit für ihre Aufgaben im Verband zu gewinnen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es wird sichtbar, dass sich der Mehrwert der Bundesebene nicht allein an einzelnen Maßnahmen und konkreten Angeboten festmachen lässt. Insbesondere politische Lobbyarbeit, bundesweite Positionierungen und die Interessenvertretung gegenüber Politik und Gesellschaft wirken oft mittelbar, kommen aber letztlich allen Gliederungen und Mitgliedern zugute – etwa dann, wenn es um die Lebensrealitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen Raum geht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Frage 3 – Voraussetzungen für einen Austritt aus dem Bundesverband</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>Welche Voraussetzungen müssen für einen Austritt der KLJB Münster bei der Bundesebene erfüllt sein?</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn man diese Frage schnell und einfach beantworten wolle, so könnte man sagen, es benötigt einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Leider ist die Beantwortung nicht so einfach, wie es im ersten Moment scheint. Im ersten Schritt bedarf es dazu einen Blick in die Satzungen der KLJB-Bundesebene und der KLJB Münster zu werfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Was sagt die Satzung des KLJB im Bistum Münster e.V.?</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Satzung des KLJB im Bistum Münster e.V. heißt es in § 4 Zweck des Vereins: „(4) Der Verein ist eine Untergliederung des Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e.V. und räumlich zuständig für den nordrhein-westfälischen Teil der Diözese Münster.“ Dieser Punkt würde in der Satzung gestrichen werden müssen, sollte es zu dem oben benannten Beschluss kommen. Auch viele weitere Punkte in der Satzung müssten geändert werden, sodass neben dem Beschluss auch eine Satzungsänderung notwendig wäre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn aber nun dieser Teil Vereinszweckes geändert werden würde, so handelt es sich um eine tiefgreifende Satzungsänderung, welche den Wesenskern des Vereins ändert. Eine solche Wesensänderung kann nur dann beschlossen werden, wenn eine Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedes vorliegt. Es bedarf somit nicht nur einer einfachen Diözesanversammlung, sondern eines Umlaufbeschlusses mit positiver Stimmabgabe aller unmittelbaren Mitglieder des Vereins (§ 33, Abs. 1, Satz 2 BGB). Unklar und rechtlich nicht eindeutig zu klären (keine konkrete Gesetzgebung und/oder Präzedenzfälle vorhanden) bleibt, ob dies auch in allen Untergliederungen geschehen müsste, da ein Austritt (siehe folgenden Abschnitt) auch gegenüber allen Untergliederungen wirksam werden würde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Was sagt die Satzung des KLJB Deutschlands e.V.?</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Artikel 37 der Bundessatzung ist der Austritt von Gebietsverbänden klar geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>(1) Die Gebietsverbände der KLJB können ihren Austritt aus dem vorgeordneten Gebietsverband erklären. Der Austritt wird gleichzeitig gegenüber den Mitgliedern des austretenden Gebietsverbandes wirksam.</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>(2) Der Austritt wird erst zum Schluss des Kalenderjahres wirksam.</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das bedeutet, dass der Diözesanverband der KLJB Münster als Gebietsverband seinen Austritt gegenüber dem Bundesverband erklären kann. Dem zur Folge würde es aber bedeuten, dass auch das dieser Austritt gegenüber unseren Mitgliedern wirksam werden würde. Die Ortsgruppenmitglieder, die Ortsgruppen als solche, wie auch die Bezirke würden also von dem Austritt mit betroffen sein und hätten vorerst „keine verbandliche Heimat“ mehr. Für den Erhalt des Diözesanverbandes wäre es im Rahmen eines Austrittes jedoch wichtig, dass er seine Mitglieder und Ortsgruppen hält, um weiter aktiv sein zu können. Sollte der Diözesanverband als Verein zu einem Zeitpunkt keine Mitglieder mehr haben, so ist er gezwungen, sich aufzulösen. Entsprechend muss in dem Prozess bereits sichergestellt werden, dass die Ortsgruppen und ihre Mitglieder, wie auch die Bezirke fortan Teil des Diözesanverbandes bleiben möchten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Weitere Voraussetzungen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es muss sichergestellt werden, dass der Diözesanverband nur mit verändertem Wesen weiter existiert und die Gemeinnützigkeit beibehält. Eine Auflösung und Neugründung ist nicht möglich, da eine Auflösung die Komplettabwicklung des Vereins bedeuten würde. Eine Vermögensübertragung wäre in einem solchen Fall nicht möglich, da bei Auflösung das Vermögen qua Satzung an die nächsthöhere KLJB-Ebene übergehen muss. Zumal fraglich ist, ob zum Ende noch Vermögen existiert, da eine Abwicklung auch entsprechende Kosten verursacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben den theoretischen rechtlichen Grundlagen müsste im Rahmen eines solchen Beschlusses auch geprüft werden, welche wirtschaftlichen Folgen ein solcher Beschluss herbeiführen würde. Es müsste demnach ein konkreter Plan aufgestellt werden, welcher die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Vereins im Laufe des Prozesses sicherstellt, um eine ggf. mögliche Insolvenz abzuwehren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Frage 4 – Folgen eines Austrittes für die KLJB Münster</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>„Welche Folgen hätte ein Austritt der KLJB Münster aus der Bundesebene für den Diözesanverband?“</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Konkrete Folgen sind in erster Linie finanzielle und vertretungsrechtliche Konsequenzen. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer Arbeit versucht, diese bestmöglich zu beleuchten, ohne dabei aber die Vollständigkeit der Auflistung garantieren zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Status und Zugehörigkeiten</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Gemeinnützigkeit?</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da eben ein Austritt eine grundsätzliche Wesensänderung des Vereins darstellen würde, muss auch die Satzung angepasst werden. Diese müsste den Grundlagen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit entsprechend §§ 52 ff der Abgabenordnung standhalten, um den Status der Gemeinnützigkeit beizubehalten. Dies wäre nach Ansicht der AG noch recht einfach umzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe?</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere derzeit gültige Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe wäre mit einem Austritt aus dem Bundesverband nichtig. Entsprechend müsste sich der Diözesanverband um eine neue Anerkennung bemühen. Die entsprechenden Voraussetzungen dazu sind in § 75 SGB VIII geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>2. gemeinnützige Ziele verfolgen,</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Inwiefern eine erneute Anerkennung denkbar wäre, lässt sich nicht hypothetisch bewerten, da es hierzu konkreter Fakten bedarf, welche so nicht vorliegen (bspw. neue Satzung des Vereins).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da sich die Anerkennung auch auf alle Untergliederungen erstreckt, wären diese ebenfalls davon betroffen, was zur Folge hätte, dass sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Mittel aus den jeweiligen Kinder-/ Jugendförderplänen hätten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Zugehörigkeit zum Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ)</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zur Bewertung dieses Punktes muss zuerst die Bundesordnung des BDKJ Deutschland herangezogen werden. Hier kann nur Mitglied sein, wer in mindestens fünf Diözesen mit 1.000 Mitgliedern vertreten ist (vgl. § 5, Abs. 3 BDKJ-Bundesordnung). Somit wären wir bei einem Austritt aus dem Bundesverband nicht mehr Teil des BDKJ Deutschland. Durch den Verlust dieser Mitgliedschaft würden wir vorerst auch die Mitgliedschaft im BDKJ Diözesanverband Münster verlieren. Nach § 7 Absatz 1 der Satzung des BDKJ Münster ist es jedoch möglich als Jugendverband ohne Bundesverband wieder Teil des BDKJ-Diözesanverbandes zu werden. Hierzu bedarf es jedoch einem Antrag und entsprechender Anhörung der Diözesankonferenz der Jugendverbände und einer entsprechenden 2/3 Mehrheit sowie der anschließenden Zustimmung des BDKJ-Bundesverbandes. Ferner müssen die Gemeinnützigkeit und die Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegeben sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Status als katholischer Jugendverband innerhalb des Bistums Münster</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es gibt keine niedergeschriebenen Statuten, welche darüber bestimmen, ob ein Jugendverband vom Bistum Münster als katholischer Jugendverband in seinen Reihen gesehen/anerkannt wird oder nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Fakt ist jedoch, dass das Bistum Münster selbst in seiner öffentlichen Kommunikation stets bei den Jugendverbänden auf die Zugehörigkeit zum BDKJ verweist. Auch in den Förderrichtlinien zum Kirchlichen Jugendförderplan wird konkret auf die im BDKJ zusammengeschlossenen Verbände hingewiesen. Insbesondere dieser Punkt wird im Abschnitt „Finanzen“ noch einmal näher beleuchtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Delegationsrechte in andere Verbände und Vereine</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Diözesankomitee im Bistum Münster</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als KLJB im Bistum Münster sind wir mit zwei Delegierten im Diözesankomitee im Bistum Münster vertreten. Ob hier nach einem hypothetischen Austritt aus dem Bundesverband weiterhin ein Delegationsrecht besteht, ist nicht klar beantwortbar, da dies in Abhängigkeit zur Anerkennung als katholischer Jugendverband im Bistum Münster steht. Es ist aber anzunehmen, dass die Vollversammlung des Diözesankomitees über eine weiter bestehende Mitgliedschaft entscheiden muss, da der angenommene Fall nicht konkret in der Satzung geregelt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kuratorium der Stiftung der KLJB und KLB Münster </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir haben mit der KLB eine gemeinsame Stiftung. Diese bezieht sich explizit auf den Diözesanverband der KLJB als Gesamtverband KLJB. Dadurch kann der Stiftungszweck nicht mehr im Sinne der Stifter erfüllt werden, was zur Auflösung dieser führen würde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Finanzen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Auswirkungen auf den Mitgliedsbeitrag</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vorausgesetzt der Mitgliedsbeitrag würde bei einem Austritt aus dem Bundesverband bei 29,00 € bleiben, so hätte der Diözesanverband bei angenommenen 20.000 Mitgliedern pro Jahr 240.000 Euro mehr Eigenanteil am Mitgliedsbeitrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Kinder-/ Jugendförderplan (KJP) des Landes NRW</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derzeit bezieht die KLJB Münster öffentliche Gelder des Landes NRW über den BDKJ Münster als mittelverwaltende Stelle. Durch den Verlust der BDKJ-Zugehörigkeit würden diese Möglichkeit entfallen. Das betrifft sowohl die direkte Maßnahmenförderung von Ortsgruppen, Bezirken und der diözesanen Maßnahmen (52.506,00 € in 2025) als auch die direkte Personalkostenrefinanzierung von bis zu drei pädagogischen Mitarbeitenden (88.937,25 € in 2025).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Förderung nach den bisherigen Kriterien wäre erst dann wieder denkbar, wenn man wieder Teil des BDKJ werden würde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Alternativ ist es grundsätzlich möglich nach Position 2.1 des Kinder-/Jugendförderplanes des Landes NRW (sofern die Anerkennung als Träger der Kinder- Jugendhilfe gegeben ist) auch direkt über den Landschaftsverband Westfalen Lippe Gelder aus dem Plan zu beziehen. Dabei würden jedoch die Fördersummen für die KLJB Münster mit hoher Wahrscheinlichkeit sinken, wodurch eine Weitergabe der Gelder an Orts- und Bezirksgruppen vermutlich wegfallen würde. Zudem würde sich der Verwaltungsaufwand für den Diözesanverband erhöhen. Eine konkrete Berechnung im „Fall wenn“ ist hier jedoch nicht möglich, da es in jedem Jahr abhängig davon ist, wie viele Einzelanträge anderer Träger im Einzugsgebiet jeweils eingereicht werden. Dadurch, dass der Gesamttopf zur Förderung der Jugendverbände jedoch gedeckelt ist, muss davon ausgegangen werden, dass eine höhere Förderung als bisher nicht möglich sein wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Kirchlicher Jugendförderplan des Bistums Münster</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch das Bistum Münster verfügt über eigene Richtlinien zur finanziellen Förderung der katholischen Jugendverbände. In diesen heißt es im Abschnitt 3: „Zuwendungsempfänger sind die im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözese Münster zusammengeschlossenen Mitgliedsverbände und beratenden Mitgliedsverbände sowie der BDKJ Diözese Münster selbst.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Solange die KLJB Münster keinen Status als Mitglied des BDKJ Münster innehat, hat dieser auch keine Möglichkeit die Förderung des Bistums zu erhalten. Das waren im Jahr 2025 insgesamt 265.058,00 €. Auch ist fraglich, wie es das Bistum grundsätzlich bewerten würde, wenn einer der Verbände aus seinem jeweiligen Bundesverband austritt. Wenn sie dies negativ bewerten, muss davon ausgegangen werden, dass auch eine entsprechende Reaktion durch Veränderung der Förderrichtlinien erfolgen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Weitere Förderungen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Welche weiteren finanziellen Förderungen und Vorteile könnten betroffen sein?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Über das Jugendhaus Düsseldorf beziehen wir für internationale Jugendbegegnungen Mittel aus dem Kinder-/ Jugendförderplan auf Bundesebene. Sofern wir keine Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe hätten, bliebe uns auch diese Möglichkeit verwehrt (zwischen 3.000 und 5.000 € pro Brasilienaustausch).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Für die jährliche Agrarfahrt und die Fahrt zur Grünen Woche kooperieren wir mit der KLJB-Bundesebene und erhalten darüber Gelder zur Förderung der Fahrten vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Eine solche Kooperation würde bei einem Austritt aus dem Bundesverband entfallen (16.754,11 € in 2025).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Auf Diözesanebene gibt es auch noch den Förderverein der KLJB im Bistum Münster e.V. Bei einer Wesensveränderung des KLJB-Diözesanverbandes würde das auch eine notwendige Wesensveränderung des Fördervereins mit sich bringen, sofern weiterhin diözesane Maßnahmen gefördert werden sollen. Ob dies jedoch gewünscht wäre, entscheidet die Mitgliedschaft des Fördervereins, (jährliche Förderung der KLJB Münster zwischen 1.000 und 5.000 €).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>In der Vergangenheit haben wir für einzelne Maßnahmen und Projekte Gelder aus unterschiedlichen Stiftungen bezogen. Hier ist es wahrscheinlich, dass die jeweiligen Stiftungsvorstände unter Umständen einen Austritt aus dem Bundesverband negativ bewerten und keine weiteren Förderungen mehr genehmigen (in den vergangenen Jahren zwischen 10.000 und 45.000 € jährlich, die über Stiftungen generiert wurden). Zudem wird eine Förderung durch die Stiftungen „Junges Land“ (Stiftung der KLJB Deutschland) und „Weitblick“ (BDKJ-Jugendstiftung) entfallen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Weitere Folgen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Rahmenverträge und Sonderkonditionen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derzeit schauen wir bei allen Verträgen, Bestellungen, Buchungen, Anschaffungen etc. nach möglichen Sonderkonditionen und bestehenden Rahmenverträgen. Bei einigen Unternehmen haben wir das Glück, die Konditionen der jeweiligen Rahmenverträge des Bistums Münster zu erhalten. Bei diesen wird auch fraglich sein, inwieweit diese Konditionen weiter für uns zur Verfügung stünden. Sollte der Status der Gemeinnützigkeit nicht gegeben sein, würden ebenfalls günstige Sonderkonditionen – insbesondere im IT-Bereich – wegfallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Arbeitgeberverantwortung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der KLJB im Bistum Münster e.V. ist Arbeitgeber von insgesamt fünf Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften mit jeweils unbefristeten Verträgen. Auch wenn die Mitglieder den Austritt beschließen würde, entbindet dies den Verein nicht von seiner Arbeitgeberverantwortung. Es wäre in dem Zuge also zu prüfen, ob die Veränderung der wirtschaftlichen Lage den Erhalt der Arbeitsplätze noch möglich macht oder nicht. Bedingt durch den Wegfall vieler Förderungen ist davon auszugehen, dass ein solcher Schritt betriebsbedingte Kündigungen zur Folge hätte. In einem solchen hypothetischen Fall muss ein Verein als Arbeitgeber auch darauf eingestellt sein, dass es zu Kündigungsschutzklagen und entsprechenden Abfindungen kommen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Name und Logo</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesebene hat den Titel „Katholische Landjugendbewegung“, den Titel „KLJB“ und das Logo markenrechtlich eintragen lassen. Eine Nutzung dieser Titel und des Logos ist also nur mit Einverständnis möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Sprachrohr und Image</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn wir aus dem Bundesverband austreten würden, treten wir nicht mehr als Teil des bundesweit agierenden Verbandes auf. Dadurch minimiert sich auch unser Standing im Rahmen von Positionspapieren, Gesprächen mit Politiker*innen und gegenüber Entscheidungsträger*innen. Darüber hinaus könnte nach Außen der Eindruck stehen, dass die KLJB Münster nicht mehr zu den Werten des Verbandes steht, was die Außenwelt das Image der KLJB Münster hinterfragen lässt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Verlust der Mehrwerte entsprechend der Fragen 1 und 2</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die im Kapitel zur Frage 1 und 2 erwähnten Mehrwerte würden selbstverständlich in der dort beschriebenen Form auch wegfallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Frage 5 – Folgen eines Austrittes für den Bundesverband</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>Welche Folgen könnte ein Austritt der KLJB Münster aus der Bundesebene für die Bundesebene haben?</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Messbare Folgen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Sofortiger Verlust von gewählten Mandatsträger*innen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Z. B. in Arbeitskreisen und anderen Gremien auf Bundesebene (bspw. von BAK-Mitgliedern oder das Mandat von Bernd Hante als Chaplin der MIJARC-World).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Deutlicher Rückgang der statistischen Größe des Bundesverbandes</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Austritt des Diözesanverbandes hätte einen unmittelbaren Verlust von rund 20.000 Mitgliedern zur Folge. Damit würde die statistische Größe des Bundesverbandes erheblich sinken, eine Diözese als regionale Einheit vollständig wegfallen und die bundesweite Abdeckung messbar reduziert werden. Diese Veränderungen hätten direkte Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Einordnung des Bundesverbandes als bundesweit relevanter Jugendverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Einschränkungen in Förderstrukturen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Fördertöpfe arbeiten häufig mit Kennzahlen (z. B. Verbandsgröße, regionale Abdeckung, Anzahl erreichter junger Menschen). Das hätte geringere Fördersummen bei pauschalen Verteilungen und mögliche schlechtere Chancen bei kompetitiven Förderanträgen zur Folge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Wegfall von vertretenen Regionen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesverband vertritt nicht mehr den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster, und somit auch nicht mehr die Regionen Münsterland und Niederrhein, damit stehen weniger regionale Perspektiven für die bundesweite Arbeit zur Verfügung, welche das gesamte Bundesgebiet im Blick hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Förderung im BDKJ</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im BDKJ Deutschland werden die Mittel nach einem sehr komplexen Schlüssel, dem sogenannten Silbersaalschlüssel, verteilt. Durch eine starke Reduzierung der Mitgliederzahl sowie den geringeren Abdeckungsfaktor der Wirkung im Bundesgebiet würden sich hier erhebliche Einbußen in der Förderung ergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Nicht messbare Folgen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Spürbarer Bedeutungs- und Glaubwürdigkeitsverlust<br>
In einzelnen Wahlkreisen könnte der Zugang zu politischen Entscheidungsträger*innen erschwert oder verloren gehen, da es für bestimmte Politiker*innen dann keine KLJB mehr im Wahlkreis geben würde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus wäre ein größerer Imageschaden nach Innen und Außen annehmbar. Es könnte die Wahrnehmung von außen bestehen, dass die KLJB sich in einer großen Krise befindet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Verunsicherung von Partner*innen, Kooperationspartner*innen und Ministerien</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein erheblicher Mitgliederverlust birgt die Gefahr einer Verunsicherung von Kooperationspartner*innen, Ministerien und Förderinstitutionen. Es könnte der Eindruck von Instabilität des Verbandes entstehen, was sich negativ auf gegenseitiges Vertrauen und auf die Zusammenarbeit auswirken könnte. Zudem könnte es zu einem Verlust regionaler Netzwerke und langjährig gewachsener Kontakte kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Grundsatzfragen zur Identität des Bundesverbandes</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Austritt eines großen Diözesanverbandes könnte intensive interne Grundsatzdiskussionen auslösen und die Frage aufwerfen, wer wir als KLJB-Bundesverband sind oder wie es um unser Selbstverständnis im solidarischen Miteinander steht. Auch kann es zu möglichen Diskussionen über Machtverhältnisse und Mitbestimmung, insbesondere im Verhältnis von Bundes- und Diözesanebene kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Risiko eines Dominoeffekts</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es bestünde auch die Gefahr, dass weitere Diözesen ihre Mitgliedschaft hinterfragen und ähnliche Schritte gehen. Langfristig droht so ein schleichender Bedeutungsverlust des Bundesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Verlust von Know-how und Erfahrung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Austritt würde auch einen Verlust an Know-how bedeuten, etwa in Bezug auf Projekte und Methoden, thematische Schwerpunkte, Best-Practice-Erfahrungen oder unterschiedliche inhaltliche Perspektiven. Auch gäbe es weniger potenzielle Kandidat*innen für Bundesgremien, da der Pool an Engagierten kleiner wird (derzeit schwer quantifizierbar) und auch hier Know-how verloren geht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Sinkende Teilnehmendenzahlen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weniger Teilnehmende bei Angeboten des Bundesverbandes, z. B. bei Bundestreffen oder bundesweiten Veranstaltungen wären anzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Anpassungsdruck</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Infolge von finanziellen Verlusten kommt es zu einem Anpassungsdruck auf die Strukturen und Angebote des Bundesverbands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Darüber hinaus</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben den Folgen für den Bundesverband würden sich auch darüber hinaus Folgen für weitere Institutionen ergeben. Zum Beispiel für den BDKJ-Bundesverband, denn auch dieser würde dann ca. 20.000 Mitglieder verlieren und würde dann künftig voraussichtlich weniger Fördermittel erhalten. Dies würde alle BDKJ-Mitgliedsverbände im gesamten Bundesgebiet betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Frage 6 – Steigerungspotenzial des Mehrwertes</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>Wie kann der Mehrwert der Bundesebene für den Diözesanverband, Bezirke, Ortsgruppen und Ortsgruppenmitglieder gesteigert werden?</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Arbeit der AG wurde deutlich: Den Mehrwert der Bundesebene gibt es – er ist aber nicht immer gut sichtbar und wird im Alltag oft nur teilweise genutzt. Für viele Mitglieder wirkt die Bundesebene weit weg vom eigenen KLJB‑Leben im Ort oder im Bezirk. Das liegt meist nicht daran, dass es keine Angebote gibt, sondern eher daran, dass Informationen nicht ankommen, Zuständigkeiten unklar sind oder im stressigen Ehrenamtsalltag schlicht die Zeit fehlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In diesem Kapitel soll aufgezeigt werden, wie der vorhandene Mehrwert besser genutzt, verständlicher erklärt und für möglichst viele KLJBler*innen spürbar gemacht werden kann – auf allen Ebenen des Verbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Was andere Diözesanverbände erleben</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Blick in andere KLJB-Diözesanverbände zeigt ein gemischtes Bild. Manche nutzen die Angebote der Bundesebene sehr gezielt, zum Beispiel fachliche Beratung durch Bundesreferent*innen oder Mitarbeit in Gremien. Andere fordern kaum etwas ein – und erleben entsprechend auch wenig direkten Mehrwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei ähneln sich die Punkte, die fast überall als Mehrwert genannt werden, sehr stark:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Austausch mit Engagierten aus ganz Deutschland</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Netzwerke, Kontakte und persönliche Beziehungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Internationale Verbindungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Große gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ein einheitlicher Auftritt als großer Jugendverband</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Mitreden, Mitentscheiden und Mitgestalten auf Bundesebene</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Mitarbeit in Bundesarbeitskreisen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Dinge sind nicht immer sofort greifbar oder messbar. Klar wurde aber auch: Diese Mehrwerte entstehen nur dann, wenn sie aktiv genutzt werden. Damit Mehrwert im Alltag ankommt, braucht es unterschiedliche Ansätze auf den verschiedenen Ebenen der KLJB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Diözesanverband</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf Diözesanebene liegt der größte Hebel. Hier laufen Infos zusammen und von hier aus können Angebote in die Fläche getragen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wichtige Ansatzpunkte sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Infos besser weitergeben: Angebote der Bundesebene (Schulungen, Aktionen, Beteiligungsmöglichkeiten) sollten klar, verständlich und regelmäßig an Bezirke, Arbeitskreise und engagierte Personen weitergegeben werden. Kommunikationsprozesse müssen überprüft werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Früher einbeziehen: Wenn Themen oder Anträge auf Bundesebene anstehen, hilft es enorm, diese frühzeitig transparent zu machen – damit mehr Menschen mitdenken und mitreden können und sich mehr abgeholt und wahrgenommen fühlen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Eigene Themen einbringen: Mehrwert entsteht besonders dann, wenn eigene Anliegen aktiv auf Bundesebene eingebracht werden. Wer mitgestaltet, kann sich auch besser mit Entscheidungen identifizieren und von der Reichweite des Gesamtverbands profitieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bundesgremien sichtbarer machen: Mitarbeit in BAKs oder anderen Gremien sollten stärker beworben und anschließend auch zurückgespiegelt werden: Was passiert da eigentlich? Was bringt das für uns in Münster?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Bezirke und Ortsgruppen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bezirke und Ortsgruppen haben meist wenig direkten Kontakt zur Bundesebene. Trotzdem kann der Mehrwert hier spürbarer werden. Es zählt aufgrund der rein ehrenamtlichen Strukturen vor allem, was konkret hilft und wenig Zusatzaufwand bedeutet. Mögliche Ansätze sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Digitale Unterstützung: Eine bundesweite Cloud für Materialien, Vorlagen oder Projektideen könnte die praktische Arbeit deutlich erleichtern (Hinweis: Ein digitaler Marktplatz ist derzeit bereits im Aufbau).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Übersetzung von Themen: Bundesweite Kampagnen oder Positionen sollten so aufbereitet werden, dass Bezirke sie leicht auf ihre Region übertragen können. Hier könnten auch praktische Projektideen und Handlungsempfehlungen hilfreich sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Rahmenverträge: Zum Beispiel für Veranstaltungen, Zeltplätze oder digitale Tools – Dinge, die in den Untergliederungen wirklich Geld und Zeit sparen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Ortsgruppenmitglieder</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für einzelne Mitglieder wird die Bundesebene vor allem dann relevant, wenn sie sichtbar und nahbar ist. Wichtige Ansatzpunkte sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Mehr erzählen, was passiert: Politische Arbeit, Erfolge und Aktionen der Bundesebene sollten verständlich und lebensnah erzählt werden – am besten über Social Media und diözesane Kanäle.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Einfache Beteiligung: Klare Infos darüber, wie man bei Bundesaktionen, Projekten oder BAKs mitmachen kann, senken die Hemmschwelle.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Gemeinsames Wir‑Gefühl stärken: Ein erkennbarer gemeinsamer Auftritt hilft, die Bundesebene nicht als „die da oben“, sondern als Teil des eigenen Verbandes zu sehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kommunikation ist keine „Einbahnstraße“.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein zentrales Ergebnis der AG ist: Mehrwert entsteht nur gemeinsam. Die Bundesebene muss ihre Angebote verständlich, ehrlich und zielgruppengerecht kommunizieren. Gleichzeitig liegt es auch an uns auf Diözesan‑, Bezirks‑ und Ortsebene, diese Angebote weiterzutragen, zu nutzen und aktiv einzufordern. Mitbestimmung heißt eben auch Mitmachen. Wer Einfluss will, muss sich einbringen – sei es durch Anträge, Rückmeldungen oder Mitarbeit in Gremien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Mehrwert der Bundesebene lässt sich steigern, ohne alles neu erfinden zu müssen. Entscheidend sind eine bessere Kommunikation, klarere Zuständigkeiten und der Mut, Angebote wirklich zu nutzen. Die Bundesebene ist kein externer Dienstleister, sondern Teil unserer gemeinsamen KLJB. Ihr Mehrwert wird dort spürbar, wo wir sie als das begreifen und gemeinsam gestalten.</p></div></div><h2>Bewertung der Arbeitsgruppe</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Arbeit in der Arbeitsgruppe hat bei den Mitgliedern im Laufe der zwei Jahre zu einer deutlichen Schärfung der eigenen Perspektiven geführt. Zu Beginn der AG‑Arbeit waren viele von uns dem Thema Bundesebene kritisch bis ablehnend gegenüber eingestellt. Insbesondere die Beitragserhöhung hatte das Gesamtbild stark negativ geprägt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Verlauf der inhaltlichen Auseinandersetzung, der intensiven Recherche sowie der Gespräche mit unterschiedlichen Akteur*innen wurde jedoch deutlich, dass sich viele Bewertungen durch eine sachliche, strukturierte und umfassende Betrachtung nochmal verändern. Die bewusste Trennung von persönlichem Frust, subjektiver Wahrnehmung und nachvollziehbaren strukturellen Zusammenhängen war durchweg eine Herausforderung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das gesamte Thema war von Beginn an emotional und negativ konnotiert. Gerade deshalb war es für die Gruppe wichtig, unterschiedliche Sichtweisen offen zuzulassen, eigene Positionen kritisch zu hinterfragen und neue Erkenntnisse anzunehmen. Die nachfolgenden Bewertungen sind vor diesem Hintergrund nicht als einheitliche Ausgangsmeinung, sondern als Ergebnis des Gesamtprozesses zu verstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem Bundesvorstand inkl. Besichtigung der Bundesstelle</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Die Bundesstelle:</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Ankunft in Rhöndorf wurden wir direkt von den beiden Bundesvorsitzenden Jannis und Judith am Eingang der Bundesstelle empfangen. Beim Gebäude handelt es sich um ein größeres altes Fachwerkhaus, teils mit kunstvollen Verzierungen. Direkt zu Beginn des Treffens wurden wir durch das verwinkelte Gebäude geführt, um einen ersten Eindruck von der Bundesstelle zu bekommen. Die Führung begann in den Gebäudeteilen, die in den letzten Jahren bereits umfassend saniert wurden. Die meisten der Räume werden als Büros genutzt, der Großteil davon mit jeweils zwei Schreibtischen. Schnell wurde uns bei der Führung durch das Büro deutlich, dass ein großer Teil der Räume gar nicht durch die KLJB genutzt wird, sondern an andere Organisationen vermietet ist. Insbesondere die KLB und ein ansässiger Verein namens Naturpark Siebengebirge nutzen viele der Räumlichkeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter anderem gibt es auch ein kleines Zimmer mit zwei Betten, sowie ein kleines Bad mit Dusche und WC. In einem weiteren Büro mit zwei Arbeitsplätzen stand ebenfalls ein Bett. Uns wurde erklärt, dass die Schlafgelegenheiten immer mal wieder nützlich sind für Vorsitzende oder Mitglieder, die nicht aus der Nähe von Rhöndorf kommen und bei Veranstaltungen noch einen Schlafplatz brauchen. Außerdem konnten wir einen Versammlungsraum sehen, der mit einer Leinwand und einem eingebauten Beamer ausgestattet ist. An dem Versammlungstisch finden etwa 10 bis 15 Personen Platz. Eine kleine Küche ist ebenfalls vorhanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Gebäude ist insgesamt sehr verwinkelt und verfügt über viele Wege und Treppen. Im Erdgeschoss wurde uns zudem die ehemalige Gaststätte gezeigt. Dort konnten wir einen Rohbauzustand vorfinden. Hier kann man noch gut erkennen, dass es sich um ein wirklich altes Fachwerkhaus handelt. Hier lässt sich auch erahnen, wie aufwändig die Renovierungsarbeiten im restlichen Teil des Gebäudes gewesen sein müssen. Die alten Holzbalken mussten teils durch neue Stahlträger verstärkt werden. Diese noch ungenutzten Flächen werden derzeit zu weiteren Büros für den Verein Naturpark Siebengebirge umgebaut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am Ende wurden wir noch zur Terrasse auf dem Dach geführt, diese wirkte allerdings sehr marode. Das hölzerne Geländer machte keinen vertrauenswürdigen Eindruck mehr. Anfang 2026 wurde die Renovierung im Auftrag des Bundesvorstands beauftragt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Anschluss an die Führung folgten dann ein ausführliches Kennenlernen und ein konstruktiver Austausch mit den beiden Bundesvorsitzenden. Dort stellten wir nach einiger Zeit auch fest, dass es im Gebäude keine Klimaanlage gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://antragsgruen.kljb.nrw/web/DV26/page/files/Abb_2_Impressionen_der_Bundesstelle.png">Abb. 2: Impressionen der Bundesstelle </a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Eindruck des Gesprächs mit der Bundesebene:</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Gespräch startete mit einer kleinen Vorstellungsrunde, damit alle wussten, mit wem sie es zu tun haben. Nachdem sich alle persönlich vorgestellt hatten, bekamen wir durch Judith und Jannis noch einmal eine kurze Vorstellung des Bundesvorstands sowie des Teams der Bundesstelle. Uns wurde erklärt, wie der Alltag in der Bundesstelle aussieht und welche Aufgaben der Bundesvorstand übernimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Anschluss konnten wir unsere Arbeitsgruppe vorstellen und dem Bundesvorstand nahebringen, warum es diese AG gibt und welches Ziel mit ihrer Arbeit verfolgt wird. Dabei wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die AG eingesetzt wurde, um den Mehrwert der Bundesebene sachlich zu beleuchten und besser nachvollziehbar darzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im weiteren Verlauf des Gesprächs haben wir offen über die Probleme gesprochen, die es aus unserer Sicht in Bezug auf die Bundesebene gibt und gab. Insbesondere die Beitragserhöhung hat bei vielen Mitgliedern für Unmut und wenig Verständnis gesorgt. Wir haben als AG noch einmal deutlich gemacht, wie schwer es uns in Münster fällt, den Mitgliedern zu vermitteln, warum die Bundesebene deutlich höhere finanzielle Mittel benötigt als die Diözesanebene. In diesem Zusammenhang berichteten wir auch von den Rückmeldungen und Fragen aus dem ehrenamtlichen Beitragsteam im DV Münster sowie von den Überschneidungen zur Arbeit der AG Mehrwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seitens des Bundesvorstands wurde erläutert, dass es für die Beitragserhöhung mehrere Gründe gibt. Zwar seien bei der Sanierung der Bundesstelle die ursprünglich geplanten Kosten deutlich überschritten worden, zugleich seien jedoch auch die Personalkosten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Mit Blick auf die Sanierung wurde offen angesprochen, dass nicht alle Prozesse optimal verlaufen sind und es Punkte gab, die man im Nachhinein anders angegangen wäre. Gleichzeitig wurde betont, dass auch unvorhersehbare bauliche Probleme eine Rolle gespielt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ergänzend wurde dargestellt, dass aus der Sanierung Lerneffekte gezogen wurden. So werde die Haushalts- und Finanzkommission inzwischen stärker einbezogen, Zuständigkeiten klarer geregelt und die Bundesversammlung intensiver in finanzielle Entscheidungen eingebunden. Zudem befindet sich eine neue Finanz- und Haushaltsordnung in der Umsetzung, die unter anderem klare Grenzen festlegt, wann welche Gremien beteiligt oder angehört werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs lag auf der Frage nach dem konkreten Mehrwert der Bundesebene. Seitens des Bundesvorstands wurde beschrieben, dass viele Leistungen – wie politische Lobbyarbeit, Interessenvertretung, internationale Anbindung oder der Zugang zu Fördermitteln – eher strukturell wirken und sich nicht immer direkt am einzelnen Mitglied festmachen lassen. Gleichzeitig wurde betont, dass diese Leistungen wichtige Rahmenbedingungen für die Arbeit aller Ebenen schaffen. Politische Erfolge, etwa der direkte Zugang zu Entscheidungsträger*innen, ließen sich häufig nicht in Zahlen ausdrücken, seien aber dennoch real vorhanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch die Rollen der bundesweiten Einrichtungen wie der Akademie Junges Land und des Landjugendverlags wurden thematisiert. Der Bundesvorstand erläuterte deren Entstehung und Aufgaben sowie aktuelle Überlegungen zur Weiterentwicklung. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Akademie perspektivisch noch stärker auch für Diözesan- und Ortsgruppen angefragt werden könne, etwa im Bereich Jugendpolitik oder Verbandsentwicklung. Gleichzeitig wurde erklärt, warum individualisierte Merchandise-Angebote über den Verlag in der Vergangenheit wirtschaftlich nicht dauerhaft tragfähig waren, man aber offen für neue Ideen bleibe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seitens des Bundesvorstands wurde außerdem berichtet, wie die Existenz einer Arbeitsgruppe wie der AG Mehrwert auf Bundesebene wahrgenommen wird. Grundsätzlich wurde es als positiv bewertet, dass Kritik in einer strukturierten und konstruktiven Form aufgearbeitet wird. Gleichzeitig wurde offen angesprochen, dass die erste Konfrontation mit möglichen Austrittsüberlegungen verständlicherweise verunsichernd sei. Es wurde jedoch als beruhigend empfunden, dass es der AG ausdrücklich um die Klärung und Steigerung des Mehrwertes gehe und nicht um eine konkrete Austrittsvorbereitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Insgesamt waren das Gespräch und das Treffen sehr konstruktiv. Wir konnten Kritik an den aus unserer Sicht richtigen Stellen anbringen, haben aber auch einige Bälle zurückgespielt bekommen – insbesondere mit Blick auf die Nutzung von Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsformaten auf Bundesebene. Zudem wurde uns sehr eindrücklich vom Arbeitspensum des Bundesvorstands berichtet. Als Fazit aus dem Gespräch hielt die Arbeitsgruppe fest, dass alle Ebenen des Verbands voneinander abhängen, alle Ebenen ihren wichtigen Teil beitragen und wir insgesamt von einem bundesweit stark aufgestellten Verband profitieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Einflussmöglichkeiten</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Wo/Wie hat die KLJB Münster Einfluss?</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Einflussmöglichkeiten, sich als Diözesanverband in die Themenfindung und die Verbandsentwicklung auf Bundesebene einzubringen, sind klar erkennbar. Einerseits geschieht dies durch die Teilnahme an Bundesgremien und die Wahrnehmung des Stimmrechts, andererseits durch die Nutzung des Antragsrechts. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich durch die Wahl von Mitgliedern in Bundesarbeitskreise (BAK) oder anderen Gremien, Arbeitskreisen oder ähnliches zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Stimmrechte bei Bundesgremien wie Bundesversammlung/Herbstbundesausschuss und Frühjahrsbundesausschuss wurden bisher nahezu vollumfänglich wahrgenommen. Durch die Einarbeitung in die Anträge vor Versammlungsbeginn und die Teilnahme an Antragscafés und Lesungen wurden die Meinungen, Einschätzungen und Ansichten des DVs Münster durch die Delegierten der jeweiligen Versammlung gut kommuniziert und versucht, die Richtung und Themensetzung des Bundesverbandes mitzugestalten. Dies gelingt bei manchen Themen besser, bei anderen schlechter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine große Veränderung im Stimmschlüssel für die Bundesversammlungen wurde auf der Bundesversammlung 2024 durch einen Antrag vom DV Münster, DV Vechta und LV Niedersachsen erwirkt. Im Zuge der Debatte um die Beitragserhöhung 2023 ist bei den größeren Verbänden zunehmend Unmut aufgetreten, da die Stimmenverteilung in Bezug auf die vertretenen Mitglieder deutlich unterschiedlich war. Durch die Anpassung des Stimmschlüssels konnte dies zwar ein bisschen korrigiert werden, es bleibt aber aus Gründen der Machbarkeit und Gerechtigkeit weiterhin so, dass große Verbände deutlich mehr Mitglieder pro Stimme auf der Bundesversammlung vertreten als kleinere Verbände.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Antragsrecht wurde in den vergangenen Jahren aktiv genutzt. Auf der BV 2023 wurde die oben genannte Satzungsänderung zur Anpassung des Stimmschlüssels beantragt. Auf dem HBA 2024 wurden gemeinsam mit dem DV Vechta und dem LV Niedersachsen im Rahmen eines Antrags Unterlagen zur Sanierung der Gaststätte angefordert. Im Jahr 2025 wurde auf der BV ein Antrag zur Erstellung eines übersichtlichen und anschaulichen Angebotskatalogs eingebracht. Zudem wurde auf dem HBA 2025 der Antrag „Haltung zeigen, politische Arbeit stärken – Die KLJB als politischer Jugendverband“ behandelt. Dieser ging aus einem Antrag der Diözesanversammlung 2025 sowie der Erarbeitung des AK JuPo hervor, wurde in den Herbstbundesausschuss 2025 eingebracht und dort in angepasster Form beschlossen. Darüber hinaus wurde das Recht, Änderungsanträge zu stellen, intensiv genutzt. Häufig führten diese zu Anpassungen der Antragstexte, blieben jedoch in vielen Fällen auch ohne Erfolg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Möglichkeit, sich an BAKs zu beteiligen, wurde in den letzten Jahren eher weniger genutzt. Es gibt/gab in den letzten Jahren zwar vereinzelt Personen aus den mittleren oder Ortsgruppenebene, die sich in einen Bundesarbeitskreis haben wählen lassen, leider ist der Input und die Beteiligung der Diözesanebene Münster an den BAKs aber sonst gering. Dies liegt vor allem an der Auslastung des Vorstandes und wird durch die räumliche Distanz noch einmal erschwert. Der Diözesanvorstand hat in den vergangenen Jahren wiederholt versucht, durch Werbung auf unseren Kanälen sowie durch persönliche Ansprache Menschen für die BAKs zu gewinnen. Leider blieb dies ohne großen Erfolg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Bundesversammlung 2025 wurde Dirk Buddenbrock in die HaFiKo der Bundesebene gewählt. Seit der Bundesversammlung 2026 sind Simone Hauptmeier Teil der Mitgliederversammlung der Akademie Junges Land und Dirk zusätzlich des Kuratoriums der Stiftung Junges Land.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Generell ist zum Thema Einflussmöglichkeiten festzuhalten, dass wir als Diözesanverband Münster einen gewissen Einfluss auf die Verbandsentwicklung und die Ausrichtung des Bundesverbandes haben. Dieser Einfluss ist nicht in jedem Gremium gleichermaßen erkennbar und wirkt mitunter kaum spürbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dennoch ergibt sich daraus eine gewisse Bringschuld: Wir sind gefordert, uns aktiv einzubringen, um den Verband so mitzugestalten, dass er unsere Interessen angemessen vertritt und zugleich einen entsprechenden Mehrwert bietet. Hierzu sind selbstverständlich alle interessierten Mitglieder eingeladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Sichtbarkeit und Kommunikation</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beim Thema Sichtbarkeit und Kommunikation wird deutlich, dass in den letzten Jahren nicht alles optimal gelaufen ist – weder auf Seite der Bundesebene noch bei uns. Viele Probleme wurden offen angesprochen und teilweise auch schon angegangen, aber gerade bei der Kommunikation gibt es noch Luft nach oben, wie es z. B. das Kommunikationskonzept der Bundesebene zeigt. Die Bundesebene hat erkannt, dass sie mit ihren bisherigen Kanälen vor allem hauptamtliche Mitarbeitende erreicht hat, während viele Ehrenamtliche außen vor geblieben sind. Um das zu verbessern, soll künftig zusätzlich zur eigenen Webseite stärker über WhatsApp und soziale Netzwerke kommuniziert werden. Auf WhatsApp wurde zur diesjährigen Bundesversammlung bereits ein Kanal2 eingerichtet, dem jeder folgen kann und eine WhatsApp-Community geschaffen, um die ganzen WhatsApp-Chats für Ehrenamtliche wieder besser auffindbar zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig müssen auch wir als Diözesanverband selbstkritisch feststellen, dass wir Angebote und Möglichkeiten der Bundesebene in der Vergangenheit oft nicht ausreichend weitergegeben haben – sei es bei Bewerbungen für Delegationen, beim „Ziepchen-Talk“, dem KLJB-Podcast oder bei der Mitarbeit in Gremien. Hier braucht es in Zukunft ein besseres Gleichgewicht: Eigene Angebote bleiben wichtig aber wir müssen genauso darauf achten, relevante Inhalte der Bundesebene sichtbar zu machen und weiterzutragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch beim Thema Sichtbarkeit des Verbands spielt die Nutzung eines eigenen Logos eine wichtige Rolle. Zwar stärkt ein individuelles Erscheinungsbild zunächst die eigene Identität, gleichzeitig kann es aber die Wahrnehmung als Teil des Gesamtverbands schwächen. Die gemeinsame Zugehörigkeit wird dadurch weniger deutlich, was sich sowohl nach Innen als auch nach Außen bemerkbar macht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Wir sind eine KLJB!</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesebene der KLJB beschäftigt uns bereits seit einiger Zeit. Immer wieder wurde Kritik am Vorgehen, an der Arbeitsweise sowie an Positionen des Bundesvorstandes und der Bundesstelle geäußert. In diesem Zusammenhang wurden vereinzelt sogar Überlegungen zu einem Austritt aus dem Bundesverband angestoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Arbeitsgruppe „Mehrwert Bundesebene“ hat sich daher intensiv mit der Rolle und Bedeutung der Bundesebene auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt: Der Bundesverband soll das Sprachrohr aller rund 70.000 Mitglieder sein. Als Zusammenschluss vieler Einzelner entfalten wir eine deutlich größere Wirkung im Austausch mit Politik, Kirche und anderen Interessengruppen. Dieses Prinzip ist nicht nur naheliegend, sondern in vielen Bereichen bewährte Praxis: Gemeinsam ist man stärker.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei darf jedoch nicht aus dem Blick geraten, dass „Oben“ nur glaubwürdig vertreten kann, was „Unten“ tatsächlich gedacht und getragen wird. Wird diese Verbindung zu schwach oder entsteht eine zu große Differenz, geht Vertrauen verloren. Dieses Spannungsfeld muss allen Beteiligten bewusst sein und aktiv gestaltet werden. Als bundesweiter Verband vertritt die KLJB junge Menschen vom Land in ganz Deutschland. Dabei gibt es sowohl gemeinsame Anliegen als auch unterschiedliche regionale Schwerpunkte. Diese Vielfalt ist Herausforderung und Stärke zugleich. Sie erfordert Dialog, Kompromissbereitschaft und das gemeinsame Ringen um gute Lösungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die KLJB lebt vom Gemeinschaftsgedanken. Gemeinsam an einem Strang zu ziehen, gemeinsam etwas zu bewegen und gemeinsam Ziele zu erreichen, ist der Kern der KLJB und ein großer Teil von dem, was die Faszination „KLJB“ ausmacht. Unterschiedliche Meinungen gehören dabei selbstverständlich dazu – oft gibt es mehrere Wege zum Ziel. Entscheidend ist jedoch, dass der Wille besteht, gemeinsam Lösungen zu finden und die KLJB als Ganzes voranzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine kritische Diskussion über den „Mehrwert“ der Bundesebene ist daher wichtig und notwendig. Nur durch offenen Austausch können Missverständnisse geklärt und bestehende Herausforderungen benannt werden. Dem Problem jedoch den Rücken zu kehren, widerspricht dem Selbstverständnis der Landjugend. Wir packen an, wir gestalten und wir suchen gemeinsam nach Lösungen – auch wenn dieser Weg Zeit braucht und von unterschiedlichen Perspektiven geprägt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Noch eine Sache ist wichtig für die KLJB: Die KLJB ist ein demokratischer Jugendverband. Das bedeutet, dass die Möglichkeit zur Mitbestimmung fest in ihrer Struktur verankert ist. Gleichzeitig bringt dies auch Verantwortung mit sich. Wenn Richtungen oder Entscheidungen nicht mitgetragen werden, braucht es aktive Beteiligung – sei es durch Anträge, Gespräche oder Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen. Ein Jugendverband lebt nicht allein von seinen Strukturen, sondern von den Menschen, die ihn tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das alles gehört zum Selbstverständnis der KLJB. Ein Austritt aus diesem Gefüge würde daher nicht nur den Verlust politischer und gesellschaftlicher Wirkung bedeuten, sondern auch einen Einschnitt in die eigene Identität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Und was folgt? Die Bildung, die Arbeit und die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zeigt: Die Bundesebene ist gefordert, die Interessen der KLJB im Bistum Münster stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig liegt es aber auch in der Verantwortung aller Mitglieder der KLJB im Bistum Münster sich aktiv in den Verband einzubringen und den gemeinsamen Weg mitzugestalten. Dabei ist immer zu berücksichtigen, die Interessen aller Diözesanverbände und aller Mitglieder in diesen Weg mit einfließen zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am Ende gilt: Nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen. Wir sind eine KLJB – und genau darin liegt unsere Stärke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Potenzieller Austritt aus dem Bundesverband</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus Sicht der AG Mehrwert gab es in den letzten Jahren eine immense Anzahl von Punkten, die bei Mitgliedern des Diözesanverbandes Münster aber auch beim Diözesanvorstand im Hinblick auf die Bundesebene Unmut, Unverständnis und auch Ärger hervorgerufen haben. Gerade in den Bereichen Kommunikation und Finanzen ist unserer Ansicht nach immer wieder vieles schiefgelaufen. Dabei muss jedoch gesagt werden, dass die Arbeitsgruppe und der Diözesanvorstand eine deutliche Verbesserung sowie ein stärkeres Engagement der Bundesebene zur Veränderung dieser Themen wahrnehmen. Bei der inhaltlichen Ausrichtung des Verbands bestehen bei einzelnen Punkten und Themen unterschiedliche Auffassungen zwischen dem DV Münster und dem übrigen bzw. einem Großteil des Bundesverbands. Dies ist jedoch im Rahmen eines demokratisch organisierten Verbandes ausdrücklich legitim, da wir das Demokratieprinzip leben und Mehrheitsentscheidungen selbstverständlich anerkennen und respektieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen jedoch auch, dass es an mehreren Stellen Möglichkeiten gibt, die Entwicklung des Verbands sowie die thematischen Schwerpunkte im Bundesverband aktiver mitzugestalten. Zugleich kann durch eine aktivere und transparentere Kommunikation auch seitens der Diözesanebene der Mehrwert der Bundesebene sowohl besser vermittelt als auch weiter gesteigert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p><strong>Im Ergebnis der intensiven Arbeit der AG Mehrwert lässt sich festhalten, dass der Mehrwert der Bundesebene durchaus erkennbar ist und ein Austritt aus dem Bundesverband für uns nicht infrage kommt, und zwar unabhängig von rechtlichen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Hürden. </strong></p></blockquote></div></div><h2>Ausblick und Danksagung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir haben festgestellt, dass sich vieles im Wandel befindet, und blicken daher insgesamt positiv in die Zukunft. Wir sind überzeugt, dass auch weiterhin viel in Bewegung bleiben und sich weiterentwickeln wird. Gleichzeitig sehen wir noch deutliches Potenzial nach oben, das es gemeinsam zu nutzen gilt. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass der Austausch untereinander in alle Richtungen und auf allen Ebenen intensiv, offen und konstruktiv fortgeführt wird, um Entwicklungen nachhaltig zu gestalten und gemeinsame Ziele zu erreichen. Als AG wünschen wir uns zudem, dass sowohl der Diözesanvorstand als auch die Mitarbeitenden den Blick für den Austausch mit dem Bundesverband weiterhin aktiv halten und schärfen. Darüber hinaus sollte die Sichtbarkeit der Bundesebene weiter gestärkt werden, insbesondere indem Angebote des Bundesverbandes häufiger kommuniziert, hervorgehoben und geteilt werden. Auch das gemeinsame Auftreten des Verbandes insgesamt sollte nach Außen hin deutlicher erkennbar sein. Eine einheitliche visuelle Darstellung, beispielsweise durch die konsistente Nutzung von Logos, kann dazu beitragen, die Zusammengehörigkeit sichtbar zu machen und die gemeinsame Identität zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern der KLJB, die durch ihre konstruktive Kritik diesen Prozess erst angestoßen und begleitet haben. Zudem möchten wir uns herzlich beim Bundesvorstand bedanken. Besonders hervorheben möchten wir, dass wir unsere Tagung vor Ort durchführen durften und dass sich trotz hoher Arbeitsbelastung ein ganzer Tag Zeit genommen wurde, um in einen intensiven und wertvollen Austausch mit uns zu gehen. Dieses Engagement sowie die Offenheit und Gesprächsbereitschaft wissen wir sehr zu schätzen. Ebenso gilt unser ausdrücklicher Dank allen beteiligten Akteur*innen innerhalb des Diözesanverbandes, die uns Fragen beantwortet, Dokumente zur Verfügung gestellt oder diesen Abschlussbericht Korrektur gelesen haben. All das hat unsere Arbeit maßgeblich erleichtert und zu einer fundierten Auseinandersetzung mit den relevanten Themen beigetragen.</p></div></div><h2>kompletter Bericht</h2><iframe class="pdfViewer" src="/web/DV26/ag-mehrwert-bundesebene-26838/embeddedpdf?file=%2Fweb%2FDV26%2Fag-mehrwert-bundesebene-26838%2Fviewpdf%3FsectionId%3D186"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 10:53:40 +0200</pubDate>
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