| Veranstaltung: | KLJB Münster Diözesanversammlung 2026 - 09.-10.05.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.1. Arbeitskreise |
| Antragsteller*in: | AG Mehrwert Bundesebene |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 30.04.2026, 10:54 |
B2: Abschlussbericht der AG Mehrwert Bundesebene
Vorbemerkung
Dieser Abschlussbericht wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Mehrwert
Bundesebene“ gemeinschaftlich erarbeitet. Die inhaltliche Ausarbeitung der
einzelnen Kapitel erfolgte arbeitsteilig, wodurch Unterschiede im Schreibstil
zwischen den Beiträgen möglich sind. Diese spiegeln die Vielfalt der
Perspektiven innerhalb der Arbeitsgruppe wieder.
Dem Bericht ist eine Zusammenfassung vorangestellt, die einen kompakten
Überblick über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse gibt. Sie dient der
schnellen Orientierung und ersetzt ausdrücklich nicht die vertiefte Lektüre der
darauffolgenden Kapitel.
Die Arbeitsgruppe hat die ihr übertragenen Fragestellungen nach bestem Wissen
und Gewissen bearbeitet. Dabei wurden neben eigenen Erfahrungen und Recherchen
auch externe Perspektiven einbezogen. Dies geschah stets mit der gebotenen
Sorgfalt und einer klaren Kommunikation, um deutlich zu machen, dass die
Auseinandersetzung mit einem möglichen Austritt aus dem Bundesverband
ausschließlich hypothetischer Natur war und keine konkrete Austrittsplanung
besteht. An vereinzelten Stellen wurde auf Grund eben dieser „Gerüchtegefahr“
auf offizielle Anfragen verzichtet.
Im Rahmen der Betrachtung eines solchen hypothetischen Szenarios zeigte sich,
dass bestimmte rechtliche, finanzielle und strukturelle Fragestellungen nicht
abschließend oder eindeutig beantwortet werden können. Dies liegt insbesondere
daran, dass für einige Aspekte keine klaren rechtlichen Regelungen oder
Präzedenzfälle existieren und mögliche Folgen stark von weiteren
Rahmenbedingungen abhängen würden, die sich erst im Verlauf eines tatsächlichen
Austrittsprozesses klären ließen. Die Arbeitsgruppe hat auf diese Unsicherheiten
im Bericht an den entsprechenden Stellen hingewiesen.
Zusammenfassung
Auf der Diözesanversammlung 2024 des KLJB im Bistum Münster e.V. wurde auf
Initiative zweier Bezirksverbände die Arbeitsgruppe „Mehrwert Bundesebene“
gegründet. Hintergrund waren wiederkehrende Diskussionen – insbesondere im Zuge
der Beitragserhöhung – über den konkreten Nutzen der Mitgliedschaft in der
Bundesebene. Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine sachliche, gut nachvollziehbare
Grundlage zu schaffen, die den Mehrwert der Bundesebene für den Diözesanverband,
seine Untergliederungen und die einzelnen Mitglieder darstellt, mögliche Folgen
eines Austritts beleuchtet und Ansätze zur Verbesserung der Zusammenarbeit
aufzeigt. Die Arbeitsgruppe war zeitlich begrenzt eingesetzt.
In ihrer zweijährigen Arbeit setzte sich die Arbeitsgruppe intensiv mit den
Strukturen der KLJB, den Aufgaben und Angeboten der Bundesebene sowie mit
rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen auseinander.
Grundlage bildeten sowohl eigene Erfahrungen als auch umfangreiche Recherchen
und Gespräche, unter anderem mit dem Bundesvorstand der Bundesstelle. Ergänzt
wurden diese Erkenntnisse durch die Auswertung der Angebote der Bundesebene, die
im Rahmen eines – auf Antrag der KLJB Münster angestoßenen – Angebotskatalogs
zusammengetragen wurden.
Die Analyse zeigt, dass der Mehrwert der Bundesebene insbesondere auf Ebene der
Diözesanverbände liegt. Dazu zählen unter anderem bundesweite Lobbyarbeit
gegenüber Politik und Kirche, die Erarbeitung von Positionspapieren, der Zugang
zu Fördermitteln auf Bundesebene, Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote,
internationale Anbindungen (z. B. über MIJARC Europe und World) sowie die
Möglichkeit zur Mitbestimmung in bundesweiten Gremien. Diese Angebote entfalten
ihre Wirkung vor allem dann, wenn sie aktiv genutzt, weitergetragen und in die
eigene Verbandsarbeit integriert werden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass viele
dieser Möglichkeiten bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden, etwa
aufgrund begrenzter personeller Ressourcen oder unterschiedlicher
Kommunikationsstrukturen.
Ein zentraler Bestandteil der Arbeit war zudem die Betrachtung eines
hypothetischen Austritts aus dem Bundesverband. Dabei wurde deutlich, dass ein
solcher Schritt mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und strukturellen
Hürden verbunden wäre. Neben einer tiefgreifenden Satzungsänderung und komplexen
vereinsrechtlichen Anforderungen wären insbesondere massive finanzielle Einbußen
zu erwarten, etwa durch den Wegfall von Förderungen auf Landes-, Bundes- und
kirchlicher Ebene. Auch die Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
die Zugehörigkeit zum BDKJ sowie zahlreiche Kooperationen und Delegationsrechte
wären betroffen. Darüber hinaus hätte ein Austritt weitreichende Folgen für den
Bundesverband selbst, etwa durch den Verlust von rund 20.000 Mitgliedern,
geringere Fördermittel, einen Bedeutungsverlust und mögliche Verunsicherung von
Partner*innen.
Im Ergebnis kommt die Arbeitsgruppe zu der Einschätzung, dass der Mehrwert der
Bundesebene grundsätzlich vorhanden und erkennbar ist und ein Austritt aus dem
Bundesverband nicht in Betracht gezogen wird. Gleichzeitig besteht auf beiden
Seiten Verbesserungspotenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation,
Sichtbarkeit, Nutzung von Angeboten und gegenseitige Erwartungsklarheit. Die
Arbeitsgruppe betont, dass Mitbestimmung auf Bundesebene immer auch eine
Bringschuld zur aktiven Beteiligung mit sich bringt.
Abschließend hält die Arbeitsgruppe fest: Die KLJB lebt vom
Gemeinschaftsgedanken. Die Bundesebene ist kein abstraktes „Oben“, sondern Teil
eines gemeinsamen Verbandes, der nur dann wirksam sein kann, wenn alle Ebenen
Verantwortung übernehmen, sich einbringen und den gemeinsamen Weg aktiv
mitgestalten. Nur so kann der Mehrwert der Bundesebene langfristig gesichert und
weiterentwickelt werden.
Einleitung
Auf der Diözesanversammlung 2024 des KLJB im Bistum Münster e.V. wurde auf
Initiative zweier Bezirksverbände die Gründung einer Arbeitsgruppe mit dem Titel
„Mehrwert Bundesebene“ auf die Tagesordnung gesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe
sollte es sein, sich intensiv mit dem Verhältnis des Diözesanverbandes zur
Bundesebene auseinanderzusetzen. Hintergrund des Antrages war, dass im Rahmen
der Diskussionen rund um die Beitragserhöhung vermehrt die Frage aufkam, welchen
konkreten Mehrwert die Bundesebene eigentlich für die Arbeit im Bistum, in den
Bezirken, den Ortsgruppen und für das einzelne Mitglied hat. Statt im Unklaren
zu bleiben oder immer wieder dieselben Diskussionen zu führen, wollten die
antragstellenden Bezirke und schlussendlich die gesamte Diözesanversammlung eine
klare, gut recherchierte Grundlage schaffen. Die Arbeitsgruppe wurde deshalb mit
einem einstimmigen Beschluss ins Leben gerufen, um dieses Thema in Ruhe,
sachlich und mit verschiedenen Perspektiven zu beleuchten.
Der beschlossene Antrag legt außerdem fest, wie die Ergebnisse der AG zu
dokumentieren sind:
- Ein ausführlicher Abschlussbericht zur Diözesanversammlung 2026
Die AG ist somit von Beginn an zeitlich begrenzt gewesen und arbeitete auf diese
beiden Berichte hin. Sie hatte nie zum Auftrag über den Verbleib im
Bundesverband zu entscheiden oder einen möglichen Austritt vorzubereiten.
Stattdessen sollte sie:
- klären, welche Angebote, Vorteile oder Unterstützung die Bundesebene
wirklich bietet
- einschätzen, wie diese Dinge in den verschiedenen Verbandsebenen ankommen
- mögliche Konsequenzen benennen, falls ein potenzieller Austritt irgendwann
doch einmal Thema werden sollte
- Ideen sammeln, wie die Zusammenarbeit mit der Bundesebene verbessert und
der Mehrwert sichtbarer gemacht werden kann
Kurz gesagt: Die AG sollte Orientierung schaffen – sachlich, verständlich und
nachvollziehbar für alle Ebenen des Verbandes.
„Die Diözesanversammlung des KLJB im Bistum Münster e.V. möge beschließen,
dass eine diözesanweite Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die sich mit
folgenden Fragen beschäftigt:“
Welchen Mehrwert hat der Diözesanverband von der Mitgliedschaft in
der Bundesebene?
Welchen Mehrwert haben Bezirke, Ortsgruppen und
Ortsgruppenmitglieder von der Mitgliedschaft in der Bundesebene?
Welche Folgen hätte ein Austritt der KLJB Münster aus der
Bundesebene für den Diözesanverband?
Welche Voraussetzungen müssen für einen Austritt der KLJB Münster
aus der Bundesebene erfüllt sein?
Welche Folgen könnte ein Austritt der KLJB Münster aus der
Bundesebene für die Bundesebene haben?
Wie kann der Mehrwert der Bundesebene für den Diözesanverband,
Bezirke, Ortsgruppen und Ortsgruppenmitglieder gesteigert werden?“
„Mitglied der Arbeitsgruppe kann jede*r werden, der*die sich bei dem Thema
einbringen möchte. Der Arbeitsgruppe sollen mindestens zwei Mitglieder des
Diözesanvorstandes angehören. Wünschenswert ist die Mitarbeit aus
möglichst vielen verschiedenen Bezirken und diözesanen Gremien sowie die
Begleitung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen.“
Die AG Mehrwert Bundesebene bestand aus nachstehenden Mitgliedern:
Als gewählte Mitglieder: Lukas Aertker (Bezirk Warendorf), Christian Langenstein
(Bezirk Region Niederrhein), Janis Lemken (Bezirk Region Niederrhein), Lena
Mennemann (Bezirk Lüdinghausen), Max Rüter (Bezirk Warendorf) und Lennart van de
Weyer (Bezirk Region Niederrhein). Im Frühjahr 2025 entschied sich zudem Bernd
Heiming (Bezirk Recklinghausen) in der AG mitzuwirken.
Als Vertreter des Diözesanvorstandes: Dirk Buddenbrock und Luca Kessling.
Die AG hat nach ihrer Gründung im Jahr 2024 strukturiert an der Bearbeitung der
sechs Leitfragen gearbeitet. Grundlage für die Recherchearbeit war mitunter der
im Antrag festgelegte Rahmen:
„Die Mitglieder der AG sind befugt, sämtliche Unterlagen, welche der KLJB
Diözesanebene Münster zur Verfügung stehen und zur Verfügung gestellt
werden, einzusehen und Kopien zu erstellen, soweit diese für die
Erreichung des AG-Ziels notwendig sind und für die verbandsinterne
Weitergabe bestimmt sind. Die AG behandelt diese Informationen
vertraulich.“
Diese Formulierung ermöglichte der AG, auf alle relevanten Informationen
zuzugreifen. Die AG arbeitete dabei stets transparent innerhalb der Gruppe und
gleichzeitig verantwortungsvoll im Umgang mit vertraulichen Inhalten.
Um die Leitfragen angemessen zu bearbeiten, traf sich die AG in regelmäßigen
Abständen. Die Treffen fanden sowohl digital als auch in Präsenz statt, abhängig
von den inhaltlichen Schwerpunkten und organisatorischen Möglichkeiten. Im Laufe
der zweijährigen Arbeitsphase ergab sich folgender Verlauf:
- Gemeinsame Durchsicht der Handreichung der Bundesebene zur
Beitragserhöhung
- Erstellung eines Fahrplans für die zweijährige Arbeitsphase
- Sammlung und Bewertung konkreter, messbarer Mehrwerte der Bundesebene
- Überlegungen zur Bewertung von nicht messbaren Mehrwerten
- Arbeit an der Frage, wie der Mehrwert gesteigert und sichtbarer gemacht
werden kann
- Perspektivwechsel: Was nutzen andere Diözesanverbände, was wir bisher
nicht nutzen – und warum?
- Bewertung der dort beschlossenen Maßnahmen (u. a. Erstellung eines
Angebotskatalogs der Bundesebene)
- Vorbereitung des Zwischenberichts für die Diözesanversammlung 2025
Vorstellung des Zwischenberichts - 28.05.2025 – Kleve-
Rindern (Diözesanversammlung)
Die AG-Mitglieder stellten den Zwischenbericht vor, fassten den bisherigen
Arbeitsstand zusammen und nahmen Rückmeldungen aus der Versammlung für die
weitere Arbeit mit.
- Klärung der finanziellen, vereinsrechtlichen und satzungsbezogenen Fragen
zu möglichen Voraussetzungen und Folgen eines Austritts
Das Klausurwochenende war eines der zentralen Treffen und trug wesentlich dazu
bei, ein umfassendes Gesamtbild der Bundesebene zu erhalten.
- Führung durch die Bundesstelle und die Baustelle der ehemaligen Gaststätte
- Erarbeiten einer strukturierten Gliederung für den Abschlussbericht
- Erstellung eines konkreten Inhaltsverzeichnisses für den Abschlussbericht
- Übergabe des Textes an das Hauptamt zur rein redaktionellen Endbearbeitung
- Vorbereitung der Präsentation auf der Diözesanversammlung
Vorstellung des Abschlussberichts – 09.05.2026 – Borken-
Gemen (Diözesanversammlung)
Die AG-Mitglieder stellen den Abschlussbericht vor und berichten von ihrer
Erkenntnis aus den zwei Jahren in der Arbeitsgruppe.
Mit der Vorstellung des Abschlussberichtes geht automatisch die formelle
Auflösung der Arbeitsgruppe einher. Die AG verständigte sich darauf, sich nach
der Diözesanversammlung noch ein letztes Mal informell zu treffen, um gemeinsam
die zweijährige Zusammenarbeit abzuschließen.
Struktur der KLJB
Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) entstand nach dem Zweiten
Weltkrieg in einer Zeit großer sozialer und wirtschaftlicher Herausforderungen,
in der junge Menschen im ländlichen Raum Gemeinschaft, Orientierung und
Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung ihrer Lebenswelt suchten. Bereits 1947
wurde die Landjugendarbeit kirchlich neu organisiert, zunächst als „Aktion
Landjugend“, mit dem Ziel, Halt, Bildung und soziale Verantwortung zu
vermitteln. In den 1950er-Jahren entwickelte die KLJB fünf ihrer Bildungsziele
und wählte Bruder Klaus (Schweizer Nationalheiliger Nikolaus von Flüe) als
Patron des Verbandes. In dieser Zeit war die KLJB auch aktiv an der Gründung der
internationalen katholischen Land- und Bauernjugendbewegung (MIJARC World)
beteiligt. 1961 erfolgte schließlich die Anerkennung als eigenständiger Verband
im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Hier erhielt die “Aktion
Landjugend” auch ihren heutigen Namen.
In den folgenden Jahrzehnten wandelte sich die KLJB deutlich: Während sie in den
1950er- und 1960er-Jahren noch stark von landwirtschaftlichen Themen geprägt
war, öffnete sie sich ab den 1970er-Jahren zunehmend gesellschaftspolitischen
Fragestellungen wie Demokratie, Gleichberechtigung und Frieden sowie später
Umwelt- und Entwicklungspolitik. Damit entwickelte sie sich von einem eher
berufsständisch geprägten Verband zu einer breit aufgestellten
Interessenvertretung junger Menschen im ländlichen Raum; seit den 1990er-Jahren
prägen insbesondere Kampagnenarbeit, Nachhaltigkeit und globales Engagement ihr
Profil. Mitte der 1990er-Jahre wurden diese Themen auch im durch die KLJB
mitgegründeten europäischen Ableger der MIJARC (MIRARC Europe) vertieft. Ein
wichtiger Meilenstein ist seit Jahren die Teilnahme als akkreditierte
Beobachterorganisation an den UN-Klimaverhandlungen, den COPs (Conference of
Parties / Konferenz der UN-Vertragsstaaten).
Parallel dazu entwickelte sich der Diözesanverband Münster seit den 1950er-
Jahren aus örtlichen, stark in den Pfarrgemeinden verwurzelten
Landjugendgruppen, die das religiöse und gemeinschaftliche Leben im Dorf
prägten. Im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen öffnete sich auch dieser
Verband für eine breitere Zielgruppe und neue Themenfelder, sodass nicht mehr
ausschließlich landwirtschaftliche Jugendliche im Mittelpunkt standen, sondern
generell junge Menschen im ländlichen Raum angesprochen wurden.
Einen entscheidenden Einschnitt stellte die Gründung des KLJB im Bistum Münster
e.V. im Jahr 2006 dar, die im Kontext struktureller Veränderungen im Bistum
Münster aus dem “Referat Land” erfolgte. Heute ist der Diözesanverband Münster
mit über 20.000 Mitgliedern im NRW-Teil des Bistums Münster mit Abstand der
größte Verband innerhalb der KLJB und verbindet ehrenamtliches Engagement,
Bildungsarbeit und Interessenvertretung für den ländlichen Raum mit einem klaren
Bezug zu christlichen Werten.
Der Bundesverband der Katholischen Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) bildet
die oberste Organisationsebene des Verbands und vertritt rund 70.000 Mitglieder
bundesweit. Als Dachverband übernimmt er die Aufgabe, die Interessen junger
Menschen im ländlichen Raum gegenüber Politik, Kirche und Gesellschaft zu
bündeln und nach außen zu vertreten. Dabei steht weniger die konkrete Arbeit vor
Ort im Mittelpunkt, sondern die strategische, inhaltliche und politische
Ausrichtung des Gesamtverbands.
Zentrales Leitungsgremium ist der ehrenamtliche und teil-paritätisch besetzte
Bundesvorstand, der die inhaltlichen Schwerpunkte festlegt und die Arbeit des
Verbandes steuert. Unterstützt wird er durch die Bundesstelle, in der
hauptamtliche Referent*innen tätig sind, die zentrale Themenfelder wie ländliche
Entwicklung, Ökologie und Klimaschutz, Jugendpolitik, Theologie sowie
internationale Zusammenarbeit bearbeiten und Projekte organisatorisch umsetzen.
Ein wichtiger Bestandteil der Bundesstruktur sind zudem die Bundesarbeitskreise
(BAKs) mit ehrenamtlich tätigen KLJBler*innen, die als Fachgremien spezifische
Themen vertiefen und inhaltlich weiterentwickeln. Dazu zählen der
Bundesarbeitskreis Ländliche Entwicklung (BAK Land), der sich mit strukturellen
Fragen und Zukunftsaussichten des ländlichen Raums befasst, der
Bundesarbeitskreis Internationale Entwicklung (BAKIE), der
entwicklungspolitische und globale Fragestellungen behandelt, sowie der
Bundesarbeitskreis Umwelt (BAKU), der sich mit ökologischen Themen und
Klimaschutz auseinandersetzt. Ergänzt wird diese Struktur durch den
Bundesarbeitskreis Pastoral auf dem Land (BAK PauL), der sich mit kirchlichen
und pastoralen Fragestellungen sowie Kirchenpolitik beschäftigt.
Ein zentrales Element der innerverbandlichen Demokratie sind die Bundesgremien.
Die Bundesversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der KLJB auf
Bundesebene; hier legt der Bundesvorstand jährlich Rechenschaft über seine
Arbeit ab, und Delegierte aus allen Diözesan- und Landesverbänden kommen für
mehrere Tage zusammen, um grundlegende inhaltliche und strukturelle
Entscheidungen zu treffen. Ergänzend dazu findet dreimal jährlich der
Bundesausschuss statt, der die laufende Arbeit des Bundesverbands sichert,
Beschlüsse fasst und insbesondere die Aufsicht über die Finanzverwaltung
übernimmt; in diesem Zusammenhang wird auch die Haushalts- und Finanzkommission
(HaFiKo) gewählt, die den Bundesvorstand in finanziellen Fragen unterstützt und
Haushaltsplan sowie Haushaltsabschluss prüft. Für die Vorbereitung und
Durchführung von Wahlen ist der Wahlausschuss zuständig, der geeignete
Kandidat*innen sucht, Wahlverfahren organisiert und diese begleitet. Die
Satzungskommission (SaKo) berät den Bundesvorstand in allen Fragen rund um
Satzungen und Geschäftsordnungen und unterstützt bei der Prüfung von Satzungen
der Diözesan- und Landesverbände. Ergänzt wird diese Struktur durch die
Bundesschiedsstelle, die bei innerverbandlichen Konflikten angerufen werden kann
und als unabhängiges Gremium zur Klärung von Streitfällen dient.
Darüber hinaus fungiert der Bundesverband als verbindendes Element zwischen den
verschiedenen Ebenen der KLJB, indem er die Interessen der Diözesan- und
Landesverbände bündelt und diese auf nationaler sowie internationaler Ebene
vertritt. Die internationale Vernetzung erfolgt insbesondere über Organisationen
wie MIJARC Europe und MIJARC World, wodurch die KLJB aktiv an globalen Diskursen
zu nachhaltiger Entwicklung und den Lebensbedingungen im ländlichen Raum
beteiligt ist.
Zum Bundesverband gehören außerdem mehrere eigenständige Einrichtungen, die
bestimmte Aufgabenbereiche vertiefen: die Akademie Junges Land als Bildungs- und
Qualifizierungseinrichtung, die Stiftung Junges Land zur Förderung von Projekten
und Engagement sowie die Landjugendverlag gGmbH, die insbesondere für
Publikationen, Merch und als IT-Dienstleister für die KLJB Deutschland zuständig
ist. Diese „Töchter“ ergänzen die Arbeit des Bundesverbands und tragen zur
Professionalisierung und inhaltlichen Breite der KLJB bei.
Neben den genannten eigenständigen Einrichtungen ist auch die
Bundesgeschäftsstelle – häufig kurz als Bundesstelle bezeichnet – Teil des
Bundesverbands. Sie besteht seit den 1980er Jahren und dient als zentraler
Arbeitsort der hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie als organisatorisches
Steuerungszentrum des Verbands. Die Bundesstelle befindet sich in Bad Honnef-
Rhöndorf in der Nähe von Bonn und ist in einem historischen Fachwerkhaus
untergebracht, das in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde. Dabei handelt es
sich nicht um den Gründungsort der KLJB, sondern um einen bewusst gewählten
Standort für die operative Arbeit des Bundesverbands. Die Wahl fiel seinerzeit
nicht zufällig auf Rhöndorf: Bis 1999 war Bonn Bundeshauptstadt, wodurch sich
für einen bundesweit agierenden Verband unmittelbare Nähe zu politischen
Entscheidungsträgern, kurze Wege zu Ministerien sowie effiziente
Abstimmungsprozesse insbesondere in jugend-, agrar- und entwicklungspolitischen
Fragestellungen ergaben. Im Zuge der politischen Verlagerung nach Berlin wurde
ergänzend ein zweiter Bürostandort eingerichtet, der jedoch im Rahmen von
Sparmaßnahmen infolge der Bundesbeitragserhöhung im Jahr 2023 wieder aufgegeben
wurde. Seither konzentriert sich die Arbeit erneut ausschließlich auf den
Standort in Rhöndorf.
Die Räumlichkeiten der Bundesstelle werden nicht nur durch die KLJB und ihre
verbundenen Einrichtungen genutzt, sondern teilweise auch an externe
Organisationen vermietet, darunter die Katholische Landvolkbewegung (KLB
Deutschland) sowie den Naturpark Siebengebirge. Diese Mitnutzung stellt zugleich
eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Bis 2016 wurde zudem von einem
Pächterehepaar im Erdgeschoss des Gebäudes die Gaststätte “Am Ziepchen”
betrieben.
Aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes und notwendiger funktionaler sowie
energetischer Anpassungen beschloss die Bundesversammlung nach einem
mehrjährigen Planungsprozess im Jahr 2012 die umfassende ökologische und
energetische Sanierung der Bundesstelle. Zu Beginn der Bauphase im Jahr 2015
wurden die Kosten auf rund 800.000 Euro veranschlagt. Im Verlauf der Arbeiten
traten jedoch erhebliche, zuvor nicht absehbare Herausforderungen auf, darunter
schwerwiegende Schäden an der Bausubstanz, wie eine marode Nordwand mit
notwendigem Komplettaustausch, statische Probleme, Schädlingsbefall,
unzureichende handwerkliche Ausführungen sowie fehlende Fundamente und
Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich. Diese und weitere Faktoren führten dazu,
dass sich die Sanierungsphase über einen Zeitraum von inzwischen mehr als einem
Jahrzehnt erstreckte. Bis Mitte 2023 summierten sich die Kosten der
durchgeführten Maßnahmen auf etwa 1,7 Millionen Euro. Die erheblichen Mehrkosten
überstiegen die erhaltenden Fördermittel deutlich und führten zu einer spürbaren
Reduzierung der zuvor aufgebauten Rücklagen des Bundesverbands. Der Innenausbau
des Gebäudes ist mittlerweile weitgehend abgeschlossen; lediglich ein
Teilbereich im Erdgeschoss – die ehemalige Gaststätte – befindet sich weiterhin
im Rohbauzustand. Diese wurde Anfang 2018 aufgrund von Schadstoffbelastung und
Schimmelsporen komplett entkernt.
Im Zuge der finanziellen Belastungen wurde zeitweise auch ein Verkauf der
Immobilie als mögliche Option geprüft. Die Haushalts- und Finanzkommission
analysierte im Jahr 2022 das Szenario einer Veräußerung der Bundesstelle bei
gleichzeitiger Anmietung externer Büroräume. Eine belastbare Bewertung erwies
sich jedoch als schwierig, da der Gebäudewert aufgrund der laufenden Sanierung
nicht eindeutig bestimmbar war. Der Grundstückswert allein lässt sich bei einer
Fläche von rund 400 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von etwa 560 Euro pro
Quadratmeter auf circa 224.000 Euro beziffern. Dem gegenüber stünde bei
vergleichbarer Nutzfläche eine monatliche Mietbelastung von etwa 4.000 bis 7.000
Euro. Selbst bei einer durchschnittlichen Annahme von 6.000 Euro monatlich
könnten die Einnahmen aus einem Verkauf lediglich für einen begrenzten Zeitraum
von etwa vier Jahren die Mietkosten decken. Zudem würden langfristig gesicherte
Einnahmen aus der Vermietung entfallen. Vor diesem Hintergrund bewerteten sowohl
die Haushalts- und Finanzkommission als auch der Bundesvorstand dieses Szenario
als wirtschaftlich nicht tragfähig und entschieden sich gegen einen Verkauf.
Für den bislang ungenutzten Bereich der ehemaligen Gaststätte zeichnen sich
inzwischen Lösungen ab, die eine vergleichsweise kostengünstige Fertigstellung
und zukünftige Nutzung ermöglichen. Damit besteht die Perspektive, die
verbleibenden Baumaßnahmen zeitnah abzuschließen und das Gebäude vollständig in
Betrieb zu nehmen.
Die Diözesanverbände bilden die mittlere Ebene innerhalb der Struktur der KLJB
und fungieren als Bindeglied zwischen dem Bundesverband und den Ortsgruppen. Sie
sind in der Regel an die jeweiligen katholischen Bistümer angelehnt und
organisieren sowie koordinieren die Arbeit der KLJB auf regionaler Ebene. Dabei
übernehmen sie sowohl organisatorische als auch inhaltliche Aufgaben und passen
die übergeordneten Ziele des Bundesverbands an die spezifischen Gegebenheiten
und Bedürfnisse ihrer Region an. Einzelne Diözesanverbände sind zusätzlich in
Landesverbänden organisiert, um ihre Arbeit und Themen stärker in die
Landespolitik zu tragen.
Zentrale Aufgabe der Diözesanverbände ist die Unterstützung und Begleitung der
Ortsgruppen. Sie bieten Schulungen und Bildungsangebote für ehrenamtliche
Mitglieder an, fördern die persönliche und fachliche Qualifizierung und stellen
Materialien sowie Beratung für die praktische Jugendarbeit bereit. Gleichzeitig
organisieren sie diözesanweite Aktionen, Projekte und Veranstaltungen, die den
Austausch zwischen den Ortsgruppen fördern und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb
des Verbands stärken.
Die Leitung eines Diözesanverbands erfolgt durch einen gewählten, ehrenamtlichen
Diözesanvorstand, der die inhaltliche Ausrichtung vorgibt und die Arbeit
koordiniert. Unterstützt wird dieser in der Regel durch eine Diözesanstelle mit
hauptamtlichen Mitarbeitenden, die administrative Aufgaben übernehmen und die
Umsetzung von Projekten begleiten. Auch auf dieser Ebene gibt es häufig Gremien
und Arbeitskreise, die sich mit spezifischen Themen befassen und die
Verbandsarbeit inhaltlich weiterentwickeln.
In einzelnen Diözesanverbänden existiert zusätzlich eine weitere mittlere Ebene
in Form von Kreis-, Dekanats- oder Bezirksverbänden. Diese Ebene dient dazu, die
Arbeit des Diözesanverbands stärker in die Fläche zu tragen und fungiert als
unmittelbare Schnittstelle zwischen Ortsgruppen und Diözesanebene. Sie
erleichtert die Kommunikation, unterstützt die Zusammenarbeit mehrerer
Ortsgruppen und ermöglicht eine engere Begleitung der lokalen Arbeit.
Darüber hinaus vertreten die Diözesanverbände die Interessen der KLJB gegenüber
kirchlichen Strukturen im Bistum sowie gegenüber regionaler Politik und
Gesellschaft. Sie bringen jugendpolitische Anliegen ein, engagieren sich für die
Entwicklung des ländlichen Raums und tragen dazu bei, die Stimme junger Menschen
vor Ort sichtbar zu machen. Gleichzeitig sind sie Teil der bundesweiten
Struktur, indem sie Delegierte in Gremien des Bundesverbands entsenden und so an
überregionalen Entscheidungsprozessen mitwirken.
Unterhalb der Diözesanverbände ist die KLJB stark basisorientiert organisiert.
Die Ortsgruppen bilden das zentrale Fundament der Verbandsarbeit und sind direkt
in den Dörfern und Gemeinden verankert. Hier findet die konkrete Jugendarbeit
statt, wodurch die KLJB unmittelbar im Alltag junger Menschen präsent ist und
das soziale sowie kirchliche Leben vor Ort aktiv mitgestaltet.
Die Leitung einer Ortsgruppe erfolgt in der Regel durch einen ehrenamtlichen
Ortsvorstand oder ein Leitungsteam, das meist paritätisch besetzt ist. Dieses
organisiert eigenständig das Gruppenleben und plant Aktivitäten wie
Gruppenstunden, Veranstaltungen, Projekte, Partys, Fahrten oder Gottesdienste.
Dabei übernehmen die Verantwortlichen nicht nur organisatorische Aufgaben,
sondern auch pädagogische und gemeinschaftsbildende Funktionen.
Das höchste demokratische Gremium auf Ortsebene ist die Mitgliederversammlung.
Sie wählt den Vorstand, entscheidet über grundlegende Fragen der Gruppenarbeit
und legt die inhaltliche Ausrichtung der Ortsgruppe fest. Ergänzend dazu gibt es
häufig Arbeitsgruppen, die sich um spezifische Projekte kümmern, etwa die
Organisation von Erntedankaktionen, sozialen Initiativen, Ferienfreizeiten oder
internationalen Solidaritätsprojekten.
Trotz ihrer lokalen Verankerung sind die Ortsgruppen eng in die Gesamtstruktur
der KLJB eingebunden. Sie entsenden Delegierte in die Gremien der
Diözesanverbände und wirken so an übergeordneten Entscheidungsprozessen mit.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Perspektiven und Interessen der Basis in
die Arbeit auf höheren Verbandsebenen einfließen.
Ortsgruppen sind dabei weit mehr als reine Jugendgruppen: Sie übernehmen häufig
eine aktive Rolle im Dorfleben, gestalten kirchliche Angebote mit und schaffen
Räume für Gemeinschaft, Engagement und Mitbestimmung. Damit sind sie zugleich
Orte gelebter Demokratie, sozialer Verantwortung und nachhaltigen Handelns im
ländlichen Raum.
Leitfragen
Anmerkung: Zur besseren Verständlichkeit wurde die Reihenfolge der Fragen anders
bearbeitet, als diese im Ursprungsantrag standen. Die Frage nach den notwendigen
Voraussetzungen für einen möglichen Austritt wurde an zweite Stelle gestellt, um
erst danach über die Folgen auf den unterschiedlichen Ebenen zu berichten.
Frage 1 und 2 – Mehrwert der Mitgliedschaft im
Bundesverband
Welchen Mehrwert hat der Diözesanverband von der Mitgliedschaft in der
Bundesebene?
Welchen Mehrwert haben Bezirke, Ortsgruppen und Ortsgruppenmitglieder von
der Mitgliedschaft in der Bundesebene?
Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit dem Mehrwert einer Mitgliedschaft im
Bundesverband für den Diözesanverband, seine Untergliederungen sowie die
einzelnen Mitglieder auseinandergesetzt. Dabei ging es ausdrücklich nicht nur um
eine Auflistung bestehender Angebote, sondern auch um die Frage, welchen
konkreten Nutzen diese Angebote und Strukturen im Verbandsalltag entfalten und
welchen Beitrag sie zur inhaltlichen, politischen und organisatorischen Arbeit
leisten.
Als Grundlage dienten zunächst die eigenen Erfahrungen und Einschätzungen der
Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie die Perspektiven der Referent*innen der
Diözesanstelle. Diese wurden im weiteren Verlauf systematisch mit den
bestehenden Angeboten und Leistungen aus dem Angebotskatalog des Bundesverbands
abgeglichen und ergänzt. Auf diese Weise entstand ein umfassendes Bild der
Mehrwerte, das sowohl die praktische Nutzung im Arbeitsalltag als auch die
übergeordneten Effekte der Bundeszugehörigkeit, etwa im Bereich
Interessenvertretung, Vernetzung und politischer Wirksamkeit, berücksichtigt.
Der Angebotskatalog auf Bundesebene geht auf einen Antrag der KLJB Münster zur
Bundesversammlung 2025 zurück. Unser Diözesanverband hatte diesen eingebracht,
um der Arbeitsgruppe eine fundierte und transparente Grundlage zu den
bestehenden Angeboten zu schaffen und gleichzeitig der Bundesebene die
Gelegenheit zu geben, sich durch die Bereitstellung entsprechender Inhalte aktiv
in den Prozess einzubringen.
Laut Beschluss sollte der Angebotskatalog zur Bundesversammlung 2026 vorgelegt
werden. Diese Frist wurde seitens der Bundesebene nicht eingehalten. Auf
Nachfrage wurde der Arbeitsgruppe jedoch ein vorläufiger Arbeitsstand zur
Verfügung gestellt, der ausschließlich für die interne Nutzung bestimmt war und
daher nicht veröffentlicht wurde. Gleichzeitig wurde vom Bundesvorstand
zugesichert, dass bis zur Diözesanversammlung ein finaler Angebotskatalog in
digitaler Form vorliegen wird.
Die Auswertung dieses Kataloges zeigt, dass die Angebote und Materialien der
Bundesebene nicht ausschließlich von der Diözesanebene genutzt werden können,
sondern grundsätzlich auch für Untergliederungen und einzelne Mitglieder
zugänglich sind. Dennoch wird deutlich, dass der direkte und strukturierte
Mehrwert insbesondere auf Ebene der Diözesanverbände ankommt, da hier
Informationen gebündelt, weitergegeben und in die Fläche getragen werden können.
Zudem zeigt sich, dass das volle Potenzial der Angebote der Bundesebene derzeit
nicht vollständig ausgeschöpft werden kann. Dies liegt zum Beispiel auch daran,
dass der Diözesanverband in einem eigenständigen visuellen Erscheinungsbild
(z. B. hinsichtlich Logo) kommuniziert, das vom Auftritt der Bundesebene
abweicht. Dadurch sind insbesondere Materialien und Merchandise-Angebote nur
eingeschränkt nutzbar, ohne dass dies den grundsätzlichen Mehrwert der
Bundeszugehörigkeit infrage stellt.
Der Großteil der konkreten Angebote richtet sich primär an die Diözesanverbände.
Aufgrund der unterschiedlichen Verbandsstrukturen – insbesondere dort, wo
mittlere Ebenen wie Bezirke oder Kreise nicht oder nur eingeschränkt vorhanden
sind – profitieren diese Ebenen weniger von den bestehenden Angeboten. Auch für
Ortsgruppen und einzelne Mitglieder ist das direkte Angebot begrenzt. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass die Arbeit des Bundesverbandes in erster Linie auf
die Unterstützung der Diözesan- und Landesverbände ausgerichtet ist. Diese
wiederum übernehmen ihrerseits die konkrete Ausgestaltung sowie die Weitergabe
von Angeboten an ihre jeweiligen Untergliederungen.
Ein vergleichbares Modell findet sich im organisierten Sport, etwa beim DFB: Als
Dachverband ist dieser für strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen
zuständig, während die unmittelbare Arbeit mit den Vereinen und Sportler*innen
auf nachgelagerter Ebene erfolgt.
- Zugang zu internationalen Strukturen wie MIJARC Europe und MIJARC World
- Digitaler Marktplatz mit Materialien zur Verbandsentwicklung 1 (derzeit im
Aufbau)
- Materialien zum Ausleihen (aufgrund logistischer Hürden unserer Ansicht
nach nur eingeschränkt nutzbar)
Für den Diözesanverband bringt die Mitgliedschaft auf Bundesebene vor allem
Rückhalt, Austausch und politische Schlagkraft:
- Bundesweite Fortbildungen und Tagungen sorgen dafür, dass Vorstände,
Geschäftsführende und Hauptamtliche für ihre Aufgaben gut vorbereitet sind
und sich mit anderen Diözesanverbänden austauschen können.- Referent*innentagung (gemeinsam mit den Referent*innen der KJG-
Diözesanverbände) - Bundesgeschäftsführendentagung (für Geschäftsführende der KLJB)
- Bundespastoralkonferenz (für geistliche Leitungen und Präsides der
KLJB) - „Fit für den Vorstand“ (Fortbildungsangebote für Diözesanvorstände
der KLJB) - Fachlicher Austausch zwischen Referaten auf Bundes- und
Diözesanebene
- Referent*innentagung (gemeinsam mit den Referent*innen der KJG-
- Der regelmäßige Kontakt zwischen Bundes‑ und Diözesanebene erleichtert es,
fachliche Fragen schnell zu klären und von Erfahrungen anderer zu
profitieren.
- Die Bundesebene vertritt die Interessen der KLJB gegenüber Politik und
Gesellschaft. Diese Lobbyarbeit stärkt auch die Arbeit im Bistum, etwa
wenn es um Themen wie Jugendbeteiligung, Ehrenamt oder Lebensbedingungen
im ländlichen Raum geht.
- Durch die Mitarbeit in Bundesgremien kann der Diözesanverband eigene
Anliegen einbringen und Einfluss auf bundesweite Entscheidungen nehmen.
- Bundesweite Fördermittel und Unterstützungsangebote können dem
Diözesanverband helfen, Projekte umzusetzen oder in finanziell schwierigen
Situationen handlungsfähig zu bleiben.
- Möglichkeit zur kurzfristigen finanziellen Absicherung durch die
Bundesebene.
- Zusammenarbeit mit der Akademie Junges Land (gute Erfahrung, aber bisher
teilweise mit hohen Kosten verbunden).
Auch wenn Bezirke meist keinen direkten Kontakt zur Bundesebene haben,
profitieren sie dennoch von der Mitgliedschaft:
- Über bundesweite Förderstrukturen stehen zusätzliche finanzielle
Möglichkeiten für Projekte vor Ort zur Verfügung.
- Kampagnen, Aktionen und politische Positionierungen der Bundesebene können
auf regionaler Ebene aufgegriffen und angepasst werden.
- Themen, die den Alltag junger Menschen auf dem Land betreffen, werden
durch die Bundesebene politisch sichtbar gemacht – auch wenn die konkrete
Umsetzung vor Ort stattfindet.
Für Ortsgruppen zeigt sich der Nutzen vor allem dort, wo konkrete Aktionen und
Projekte umgesetzt werden:
- Bundesweite Aktionen wie die 72‑Stunden‑Aktion geben Ortsgruppen die
Möglichkeit, sich mit überschaubarem Aufwand an großen Projekten zu
beteiligen und öffentlich sichtbar zu werden.
- Vorgefertigte Aktionsideen und Materialien erleichtern die Planung und
Durchführung eigener Veranstaltungen.
- Fördermöglichkeiten unterstützen Ortsgruppen dabei, ihre Ideen auch
finanziell umzusetzen, bspw. über die Stiftung Junges Land.
- Internationale und solidarische Aktionen machen globale Zusammenhänge
erlebbar und stärken das Profil der KLJB vor Ort.
Auch einzelne Mitglieder profitieren konkret von der Bundesebene:
- Wer sich stärker engagieren möchte, kann in Bundesarbeitskreisen
mitarbeiten und eigene Themen einbringen.
- Großveranstaltungen auf Bundesebene bieten die Möglichkeit, andere
Engagierte kennenzulernen, neue Perspektiven zu gewinnen und sich mit der
KLJB als Gesamtverband zu identifizieren.
- Politische Interessenvertretung auf Bundesebene sorgt dafür, dass die
Anliegen junger Menschen aus ländlichen Regionen gehört werden – selbst
dann, wenn Mitglieder sich vor Ort gar nicht direkt politisch engagieren.
- Schulungen und Workshops helfen Ehrenamtlichen, sich persönlich
weiterzuentwickeln und Sicherheit für ihre Aufgaben im Verband zu
gewinnen.
Es wird sichtbar, dass sich der Mehrwert der Bundesebene nicht allein an
einzelnen Maßnahmen und konkreten Angeboten festmachen lässt. Insbesondere
politische Lobbyarbeit, bundesweite Positionierungen und die
Interessenvertretung gegenüber Politik und Gesellschaft wirken oft mittelbar,
kommen aber letztlich allen Gliederungen und Mitgliedern zugute – etwa dann,
wenn es um die Lebensrealitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im
ländlichen Raum geht.
Frage 3 – Voraussetzungen für einen Austritt aus
dem Bundesverband
Welche Voraussetzungen müssen für einen Austritt der KLJB Münster bei der
Bundesebene erfüllt sein?
Wenn man diese Frage schnell und einfach beantworten wolle, so könnte man sagen,
es benötigt einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Leider ist die
Beantwortung nicht so einfach, wie es im ersten Moment scheint. Im ersten
Schritt bedarf es dazu einen Blick in die Satzungen der KLJB-Bundesebene und der
KLJB Münster zu werfen.
In der Satzung des KLJB im Bistum Münster e.V. heißt es in § 4 Zweck des
Vereins: „(4) Der Verein ist eine Untergliederung des Katholische
Landjugendbewegung Deutschlands e.V. und räumlich zuständig für den nordrhein-
westfälischen Teil der Diözese Münster.“ Dieser Punkt würde in der Satzung
gestrichen werden müssen, sollte es zu dem oben benannten Beschluss kommen. Auch
viele weitere Punkte in der Satzung müssten geändert werden, sodass neben dem
Beschluss auch eine Satzungsänderung notwendig wäre.
Wenn aber nun dieser Teil Vereinszweckes geändert werden würde, so handelt es
sich um eine tiefgreifende Satzungsänderung, welche den Wesenskern des Vereins
ändert. Eine solche Wesensänderung kann nur dann beschlossen werden, wenn eine
Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedes vorliegt. Es bedarf somit nicht nur einer
einfachen Diözesanversammlung, sondern eines Umlaufbeschlusses mit positiver
Stimmabgabe aller unmittelbaren Mitglieder des Vereins (§ 33, Abs. 1, Satz 2
BGB). Unklar und rechtlich nicht eindeutig zu klären (keine konkrete
Gesetzgebung und/oder Präzedenzfälle vorhanden) bleibt, ob dies auch in allen
Untergliederungen geschehen müsste, da ein Austritt (siehe folgenden Abschnitt)
auch gegenüber allen Untergliederungen wirksam werden würde.
In Artikel 37 der Bundessatzung ist der Austritt von Gebietsverbänden klar
geregelt:
(1) Die Gebietsverbände der KLJB können ihren Austritt aus dem
vorgeordneten Gebietsverband erklären. Der Austritt wird gleichzeitig
gegenüber den Mitgliedern des austretenden Gebietsverbandes wirksam.
(2) Der Austritt wird erst zum Schluss des Kalenderjahres wirksam.
Das bedeutet, dass der Diözesanverband der KLJB Münster als Gebietsverband
seinen Austritt gegenüber dem Bundesverband erklären kann. Dem zur Folge würde
es aber bedeuten, dass auch das dieser Austritt gegenüber unseren Mitgliedern
wirksam werden würde. Die Ortsgruppenmitglieder, die Ortsgruppen als solche, wie
auch die Bezirke würden also von dem Austritt mit betroffen sein und hätten
vorerst „keine verbandliche Heimat“ mehr. Für den Erhalt des Diözesanverbandes
wäre es im Rahmen eines Austrittes jedoch wichtig, dass er seine Mitglieder und
Ortsgruppen hält, um weiter aktiv sein zu können. Sollte der Diözesanverband als
Verein zu einem Zeitpunkt keine Mitglieder mehr haben, so ist er gezwungen, sich
aufzulösen. Entsprechend muss in dem Prozess bereits sichergestellt werden, dass
die Ortsgruppen und ihre Mitglieder, wie auch die Bezirke fortan Teil des
Diözesanverbandes bleiben möchten.
Es muss sichergestellt werden, dass der Diözesanverband nur mit verändertem
Wesen weiter existiert und die Gemeinnützigkeit beibehält. Eine Auflösung und
Neugründung ist nicht möglich, da eine Auflösung die Komplettabwicklung des
Vereins bedeuten würde. Eine Vermögensübertragung wäre in einem solchen Fall
nicht möglich, da bei Auflösung das Vermögen qua Satzung an die nächsthöhere
KLJB-Ebene übergehen muss. Zumal fraglich ist, ob zum Ende noch Vermögen
existiert, da eine Abwicklung auch entsprechende Kosten verursacht.
Neben den theoretischen rechtlichen Grundlagen müsste im Rahmen eines solchen
Beschlusses auch geprüft werden, welche wirtschaftlichen Folgen ein solcher
Beschluss herbeiführen würde. Es müsste demnach ein konkreter Plan aufgestellt
werden, welcher die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Vereins im Laufe des
Prozesses sicherstellt, um eine ggf. mögliche Insolvenz abzuwehren.
„Welche Folgen hätte ein Austritt der KLJB Münster aus der Bundesebene für
den Diözesanverband?“
Konkrete Folgen sind in erster Linie finanzielle und vertretungsrechtliche
Konsequenzen. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer Arbeit versucht, diese
bestmöglich zu beleuchten, ohne dabei aber die Vollständigkeit der Auflistung
garantieren zu können.
Da eben ein Austritt eine grundsätzliche Wesensänderung des Vereins darstellen
würde, muss auch die Satzung angepasst werden. Diese müsste den Grundlagen der
Anerkennung der Gemeinnützigkeit entsprechend §§ 52 ff der Abgabenordnung
standhalten, um den Status der Gemeinnützigkeit beizubehalten. Dies wäre nach
Ansicht der AG noch recht einfach umzusetzen.
Unsere derzeit gültige Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe wäre
mit einem Austritt aus dem Bundesverband nichtig. Entsprechend müsste sich der
Diözesanverband um eine neue Anerkennung bemühen. Die entsprechenden
Voraussetzungen dazu sind in § 75 SGB VIII geregelt:
(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und
Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten
lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der
Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
bieten.
Inwiefern eine erneute Anerkennung denkbar wäre, lässt sich nicht hypothetisch
bewerten, da es hierzu konkreter Fakten bedarf, welche so nicht vorliegen (bspw.
neue Satzung des Vereins).
Da sich die Anerkennung auch auf alle Untergliederungen erstreckt, wären diese
ebenfalls davon betroffen, was zur Folge hätte, dass sie keinen Rechtsanspruch
auf kommunale Mittel aus den jeweiligen Kinder-/ Jugendförderplänen hätten.
Zugehörigkeit zum Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ)
Zur Bewertung dieses Punktes muss zuerst die Bundesordnung des BDKJ Deutschland
herangezogen werden. Hier kann nur Mitglied sein, wer in mindestens fünf
Diözesen mit 1.000 Mitgliedern vertreten ist (vgl. § 5, Abs. 3 BDKJ-
Bundesordnung). Somit wären wir bei einem Austritt aus dem Bundesverband nicht
mehr Teil des BDKJ Deutschland. Durch den Verlust dieser Mitgliedschaft würden
wir vorerst auch die Mitgliedschaft im BDKJ Diözesanverband Münster verlieren.
Nach § 7 Absatz 1 der Satzung des BDKJ Münster ist es jedoch möglich als
Jugendverband ohne Bundesverband wieder Teil des BDKJ-Diözesanverbandes zu
werden. Hierzu bedarf es jedoch einem Antrag und entsprechender Anhörung der
Diözesankonferenz der Jugendverbände und einer entsprechenden 2/3 Mehrheit sowie
der anschließenden Zustimmung des BDKJ-Bundesverbandes. Ferner müssen die
Gemeinnützigkeit und die Anerkennung als Träger der Kinder- und Jugendhilfe
gegeben sein.
Status als katholischer Jugendverband innerhalb des Bistums
Münster
Es gibt keine niedergeschriebenen Statuten, welche darüber bestimmen, ob ein
Jugendverband vom Bistum Münster als katholischer Jugendverband in seinen Reihen
gesehen/anerkannt wird oder nicht.
Fakt ist jedoch, dass das Bistum Münster selbst in seiner öffentlichen
Kommunikation stets bei den Jugendverbänden auf die Zugehörigkeit zum BDKJ
verweist. Auch in den Förderrichtlinien zum Kirchlichen Jugendförderplan wird
konkret auf die im BDKJ zusammengeschlossenen Verbände hingewiesen. Insbesondere
dieser Punkt wird im Abschnitt „Finanzen“ noch einmal näher beleuchtet.
Als KLJB im Bistum Münster sind wir mit zwei Delegierten im Diözesankomitee im
Bistum Münster vertreten. Ob hier nach einem hypothetischen Austritt aus dem
Bundesverband weiterhin ein Delegationsrecht besteht, ist nicht klar
beantwortbar, da dies in Abhängigkeit zur Anerkennung als katholischer
Jugendverband im Bistum Münster steht. Es ist aber anzunehmen, dass die
Vollversammlung des Diözesankomitees über eine weiter bestehende Mitgliedschaft
entscheiden muss, da der angenommene Fall nicht konkret in der Satzung geregelt
ist.
Wir haben mit der KLB eine gemeinsame Stiftung. Diese bezieht sich explizit auf
den Diözesanverband der KLJB als Gesamtverband KLJB. Dadurch kann der
Stiftungszweck nicht mehr im Sinne der Stifter erfüllt werden, was zur Auflösung
dieser führen würde.
Vorausgesetzt der Mitgliedsbeitrag würde bei einem Austritt aus dem
Bundesverband bei 29,00 € bleiben, so hätte der Diözesanverband bei angenommenen
20.000 Mitgliedern pro Jahr 240.000 Euro mehr Eigenanteil am Mitgliedsbeitrag.
Derzeit bezieht die KLJB Münster öffentliche Gelder des Landes NRW über den BDKJ
Münster als mittelverwaltende Stelle. Durch den Verlust der BDKJ-Zugehörigkeit
würden diese Möglichkeit entfallen. Das betrifft sowohl die direkte
Maßnahmenförderung von Ortsgruppen, Bezirken und der diözesanen Maßnahmen
(52.506,00 € in 2025) als auch die direkte Personalkostenrefinanzierung von bis
zu drei pädagogischen Mitarbeitenden (88.937,25 € in 2025).
Eine Förderung nach den bisherigen Kriterien wäre erst dann wieder denkbar, wenn
man wieder Teil des BDKJ werden würde.
Alternativ ist es grundsätzlich möglich nach Position 2.1 des Kinder-
/Jugendförderplanes des Landes NRW (sofern die Anerkennung als Träger der
Kinder- Jugendhilfe gegeben ist) auch direkt über den Landschaftsverband
Westfalen Lippe Gelder aus dem Plan zu beziehen. Dabei würden jedoch die
Fördersummen für die KLJB Münster mit hoher Wahrscheinlichkeit sinken, wodurch
eine Weitergabe der Gelder an Orts- und Bezirksgruppen vermutlich wegfallen
würde. Zudem würde sich der Verwaltungsaufwand für den Diözesanverband erhöhen.
Eine konkrete Berechnung im „Fall wenn“ ist hier jedoch nicht möglich, da es in
jedem Jahr abhängig davon ist, wie viele Einzelanträge anderer Träger im
Einzugsgebiet jeweils eingereicht werden. Dadurch, dass der Gesamttopf zur
Förderung der Jugendverbände jedoch gedeckelt ist, muss davon ausgegangen
werden, dass eine höhere Förderung als bisher nicht möglich sein wird.
Auch das Bistum Münster verfügt über eigene Richtlinien zur finanziellen
Förderung der katholischen Jugendverbände. In diesen heißt es im Abschnitt 3:
„Zuwendungsempfänger sind die im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Diözese Münster zusammengeschlossenen Mitgliedsverbände und beratenden
Mitgliedsverbände sowie der BDKJ Diözese Münster selbst.“
Solange die KLJB Münster keinen Status als Mitglied des BDKJ Münster innehat,
hat dieser auch keine Möglichkeit die Förderung des Bistums zu erhalten. Das
waren im Jahr 2025 insgesamt 265.058,00 €. Auch ist fraglich, wie es das Bistum
grundsätzlich bewerten würde, wenn einer der Verbände aus seinem jeweiligen
Bundesverband austritt. Wenn sie dies negativ bewerten, muss davon ausgegangen
werden, dass auch eine entsprechende Reaktion durch Veränderung der
Förderrichtlinien erfolgen kann.
Welche weiteren finanziellen Förderungen und Vorteile könnten betroffen sein?
- Über das Jugendhaus Düsseldorf beziehen wir für internationale
Jugendbegegnungen Mittel aus dem Kinder-/ Jugendförderplan auf
Bundesebene. Sofern wir keine Anerkennung als Träger der Kinder- und
Jugendhilfe hätten, bliebe uns auch diese Möglichkeit verwehrt (zwischen
3.000 und 5.000 € pro Brasilienaustausch).
- Für die jährliche Agrarfahrt und die Fahrt zur Grünen Woche kooperieren
wir mit der KLJB-Bundesebene und erhalten darüber Gelder zur Förderung der
Fahrten vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Eine solche Kooperation würde bei einem Austritt aus dem Bundesverband
entfallen (16.754,11 € in 2025).
- Auf Diözesanebene gibt es auch noch den Förderverein der KLJB im Bistum
Münster e.V. Bei einer Wesensveränderung des KLJB-Diözesanverbandes würde
das auch eine notwendige Wesensveränderung des Fördervereins mit sich
bringen, sofern weiterhin diözesane Maßnahmen gefördert werden sollen. Ob
dies jedoch gewünscht wäre, entscheidet die Mitgliedschaft des
Fördervereins, (jährliche Förderung der KLJB Münster zwischen 1.000 und
5.000 €).
- In der Vergangenheit haben wir für einzelne Maßnahmen und Projekte Gelder
aus unterschiedlichen Stiftungen bezogen. Hier ist es wahrscheinlich, dass
die jeweiligen Stiftungsvorstände unter Umständen einen Austritt aus dem
Bundesverband negativ bewerten und keine weiteren Förderungen mehr
genehmigen (in den vergangenen Jahren zwischen 10.000 und 45.000 €
jährlich, die über Stiftungen generiert wurden). Zudem wird eine Förderung
durch die Stiftungen „Junges Land“ (Stiftung der KLJB Deutschland) und
„Weitblick“ (BDKJ-Jugendstiftung) entfallen.
Derzeit schauen wir bei allen Verträgen, Bestellungen, Buchungen, Anschaffungen
etc. nach möglichen Sonderkonditionen und bestehenden Rahmenverträgen. Bei
einigen Unternehmen haben wir das Glück, die Konditionen der jeweiligen
Rahmenverträge des Bistums Münster zu erhalten. Bei diesen wird auch fraglich
sein, inwieweit diese Konditionen weiter für uns zur Verfügung stünden. Sollte
der Status der Gemeinnützigkeit nicht gegeben sein, würden ebenfalls günstige
Sonderkonditionen – insbesondere im IT-Bereich – wegfallen.
Der KLJB im Bistum Münster e.V. ist Arbeitgeber von insgesamt fünf Vollzeit- und
zwei Teilzeitkräften mit jeweils unbefristeten Verträgen. Auch wenn die
Mitglieder den Austritt beschließen würde, entbindet dies den Verein nicht von
seiner Arbeitgeberverantwortung. Es wäre in dem Zuge also zu prüfen, ob die
Veränderung der wirtschaftlichen Lage den Erhalt der Arbeitsplätze noch möglich
macht oder nicht. Bedingt durch den Wegfall vieler Förderungen ist davon
auszugehen, dass ein solcher Schritt betriebsbedingte Kündigungen zur Folge
hätte. In einem solchen hypothetischen Fall muss ein Verein als Arbeitgeber auch
darauf eingestellt sein, dass es zu Kündigungsschutzklagen und entsprechenden
Abfindungen kommen kann.
Die Bundesebene hat den Titel „Katholische Landjugendbewegung“, den Titel „KLJB“
und das Logo markenrechtlich eintragen lassen. Eine Nutzung dieser Titel und des
Logos ist also nur mit Einverständnis möglich.
Wenn wir aus dem Bundesverband austreten würden, treten wir nicht mehr als Teil
des bundesweit agierenden Verbandes auf. Dadurch minimiert sich auch unser
Standing im Rahmen von Positionspapieren, Gesprächen mit Politiker*innen und
gegenüber Entscheidungsträger*innen. Darüber hinaus könnte nach Außen der
Eindruck stehen, dass die KLJB Münster nicht mehr zu den Werten des Verbandes
steht, was die Außenwelt das Image der KLJB Münster hinterfragen lässt.
Die im Kapitel zur Frage 1 und 2 erwähnten Mehrwerte würden selbstverständlich
in der dort beschriebenen Form auch wegfallen.
Welche Folgen könnte ein Austritt der KLJB Münster aus der Bundesebene für
die Bundesebene haben?
Z. B. in Arbeitskreisen und anderen Gremien auf Bundesebene (bspw. von BAK-
Mitgliedern oder das Mandat von Bernd Hante als Chaplin der MIJARC-World).
Deutlicher Rückgang der statistischen Größe des
Bundesverbandes
Ein Austritt des Diözesanverbandes hätte einen unmittelbaren Verlust von rund
20.000 Mitgliedern zur Folge. Damit würde die statistische Größe des
Bundesverbandes erheblich sinken, eine Diözese als regionale Einheit vollständig
wegfallen und die bundesweite Abdeckung messbar reduziert werden. Diese
Veränderungen hätten direkte Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Einordnung des
Bundesverbandes als bundesweit relevanter Jugendverband.
Fördertöpfe arbeiten häufig mit Kennzahlen (z. B. Verbandsgröße, regionale
Abdeckung, Anzahl erreichter junger Menschen). Das hätte geringere Fördersummen
bei pauschalen Verteilungen und mögliche schlechtere Chancen bei kompetitiven
Förderanträgen zur Folge.
Der Bundesverband vertritt nicht mehr den nordrhein-westfälischen Teil des
Bistums Münster, und somit auch nicht mehr die Regionen Münsterland und
Niederrhein, damit stehen weniger regionale Perspektiven für die bundesweite
Arbeit zur Verfügung, welche das gesamte Bundesgebiet im Blick hat.
Im BDKJ Deutschland werden die Mittel nach einem sehr komplexen Schlüssel, dem
sogenannten Silbersaalschlüssel, verteilt. Durch eine starke Reduzierung der
Mitgliederzahl sowie den geringeren Abdeckungsfaktor der Wirkung im Bundesgebiet
würden sich hier erhebliche Einbußen in der Förderung ergeben.
Spürbarer Bedeutungs- und Glaubwürdigkeitsverlust
In einzelnen Wahlkreisen könnte der Zugang zu politischen
Entscheidungsträger*innen erschwert oder verloren gehen, da es für bestimmte
Politiker*innen dann keine KLJB mehr im Wahlkreis geben würde.
Darüber hinaus wäre ein größerer Imageschaden nach Innen und Außen annehmbar. Es
könnte die Wahrnehmung von außen bestehen, dass die KLJB sich in einer großen
Krise befindet.
Verunsicherung von Partner*innen, Kooperationspartner*innen
und Ministerien
Ein erheblicher Mitgliederverlust birgt die Gefahr einer Verunsicherung von
Kooperationspartner*innen, Ministerien und Förderinstitutionen. Es könnte der
Eindruck von Instabilität des Verbandes entstehen, was sich negativ auf
gegenseitiges Vertrauen und auf die Zusammenarbeit auswirken könnte. Zudem
könnte es zu einem Verlust regionaler Netzwerke und langjährig gewachsener
Kontakte kommen.
Der Austritt eines großen Diözesanverbandes könnte intensive interne
Grundsatzdiskussionen auslösen und die Frage aufwerfen, wer wir als KLJB-
Bundesverband sind oder wie es um unser Selbstverständnis im solidarischen
Miteinander steht. Auch kann es zu möglichen Diskussionen über Machtverhältnisse
und Mitbestimmung, insbesondere im Verhältnis von Bundes- und Diözesanebene
kommen.
Es bestünde auch die Gefahr, dass weitere Diözesen ihre Mitgliedschaft
hinterfragen und ähnliche Schritte gehen. Langfristig droht so ein schleichender
Bedeutungsverlust des Bundesverbandes.
Der Austritt würde auch einen Verlust an Know-how bedeuten, etwa in Bezug auf
Projekte und Methoden, thematische Schwerpunkte, Best-Practice-Erfahrungen oder
unterschiedliche inhaltliche Perspektiven. Auch gäbe es weniger potenzielle
Kandidat*innen für Bundesgremien, da der Pool an Engagierten kleiner wird
(derzeit schwer quantifizierbar) und auch hier Know-how verloren geht.
Weniger Teilnehmende bei Angeboten des Bundesverbandes, z. B. bei Bundestreffen
oder bundesweiten Veranstaltungen wären anzunehmen.
Infolge von finanziellen Verlusten kommt es zu einem Anpassungsdruck auf die
Strukturen und Angebote des Bundesverbands.
Neben den Folgen für den Bundesverband würden sich auch darüber hinaus Folgen
für weitere Institutionen ergeben. Zum Beispiel für den BDKJ-Bundesverband, denn
auch dieser würde dann ca. 20.000 Mitglieder verlieren und würde dann künftig
voraussichtlich weniger Fördermittel erhalten. Dies würde alle BDKJ-
Mitgliedsverbände im gesamten Bundesgebiet betreffen.
Wie kann der Mehrwert der Bundesebene für den Diözesanverband, Bezirke,
Ortsgruppen und Ortsgruppenmitglieder gesteigert werden?
In der Arbeit der AG wurde deutlich: Den Mehrwert der Bundesebene gibt es – er
ist aber nicht immer gut sichtbar und wird im Alltag oft nur teilweise genutzt.
Für viele Mitglieder wirkt die Bundesebene weit weg vom eigenen KLJB‑Leben im
Ort oder im Bezirk. Das liegt meist nicht daran, dass es keine Angebote gibt,
sondern eher daran, dass Informationen nicht ankommen, Zuständigkeiten unklar
sind oder im stressigen Ehrenamtsalltag schlicht die Zeit fehlt.
In diesem Kapitel soll aufgezeigt werden, wie der vorhandene Mehrwert besser
genutzt, verständlicher erklärt und für möglichst viele KLJBler*innen spürbar
gemacht werden kann – auf allen Ebenen des Verbandes.
Der Blick in andere KLJB-Diözesanverbände zeigt ein gemischtes Bild. Manche
nutzen die Angebote der Bundesebene sehr gezielt, zum Beispiel fachliche
Beratung durch Bundesreferent*innen oder Mitarbeit in Gremien. Andere fordern
kaum etwas ein – und erleben entsprechend auch wenig direkten Mehrwert.
Dabei ähneln sich die Punkte, die fast überall als Mehrwert genannt werden, sehr
stark:
- Mitreden, Mitentscheiden und Mitgestalten auf Bundesebene
Diese Dinge sind nicht immer sofort greifbar oder messbar. Klar wurde aber auch:
Diese Mehrwerte entstehen nur dann, wenn sie aktiv genutzt werden. Damit
Mehrwert im Alltag ankommt, braucht es unterschiedliche Ansätze auf den
verschiedenen Ebenen der KLJB.
Auf Diözesanebene liegt der größte Hebel. Hier laufen Infos zusammen und von
hier aus können Angebote in die Fläche getragen werden.
- Infos besser weitergeben: Angebote der Bundesebene (Schulungen, Aktionen,
Beteiligungsmöglichkeiten) sollten klar, verständlich und regelmäßig an
Bezirke, Arbeitskreise und engagierte Personen weitergegeben werden.
Kommunikationsprozesse müssen überprüft werden.
- Früher einbeziehen: Wenn Themen oder Anträge auf Bundesebene anstehen,
hilft es enorm, diese frühzeitig transparent zu machen – damit mehr
Menschen mitdenken und mitreden können und sich mehr abgeholt und
wahrgenommen fühlen.
- Eigene Themen einbringen: Mehrwert entsteht besonders dann, wenn eigene
Anliegen aktiv auf Bundesebene eingebracht werden. Wer mitgestaltet, kann
sich auch besser mit Entscheidungen identifizieren und von der Reichweite
des Gesamtverbands profitieren.
- Bundesgremien sichtbarer machen: Mitarbeit in BAKs oder anderen Gremien
sollten stärker beworben und anschließend auch zurückgespiegelt werden:
Was passiert da eigentlich? Was bringt das für uns in Münster?
Bezirke und Ortsgruppen haben meist wenig direkten Kontakt zur Bundesebene.
Trotzdem kann der Mehrwert hier spürbarer werden. Es zählt aufgrund der rein
ehrenamtlichen Strukturen vor allem, was konkret hilft und wenig Zusatzaufwand
bedeutet. Mögliche Ansätze sind:
- Digitale Unterstützung: Eine bundesweite Cloud für Materialien, Vorlagen
oder Projektideen könnte die praktische Arbeit deutlich erleichtern
(Hinweis: Ein digitaler Marktplatz ist derzeit bereits im Aufbau).
- Übersetzung von Themen: Bundesweite Kampagnen oder Positionen sollten so
aufbereitet werden, dass Bezirke sie leicht auf ihre Region übertragen
können. Hier könnten auch praktische Projektideen und
Handlungsempfehlungen hilfreich sein.
- Rahmenverträge: Zum Beispiel für Veranstaltungen, Zeltplätze oder digitale
Tools – Dinge, die in den Untergliederungen wirklich Geld und Zeit sparen.
Für einzelne Mitglieder wird die Bundesebene vor allem dann relevant, wenn sie
sichtbar und nahbar ist. Wichtige Ansatzpunkte sind:
- Mehr erzählen, was passiert: Politische Arbeit, Erfolge und Aktionen der
Bundesebene sollten verständlich und lebensnah erzählt werden – am besten
über Social Media und diözesane Kanäle.
- Einfache Beteiligung: Klare Infos darüber, wie man bei Bundesaktionen,
Projekten oder BAKs mitmachen kann, senken die Hemmschwelle.
- Gemeinsames Wir‑Gefühl stärken: Ein erkennbarer gemeinsamer Auftritt
hilft, die Bundesebene nicht als „die da oben“, sondern als Teil des
eigenen Verbandes zu sehen.
Ein zentrales Ergebnis der AG ist: Mehrwert entsteht nur gemeinsam. Die
Bundesebene muss ihre Angebote verständlich, ehrlich und zielgruppengerecht
kommunizieren. Gleichzeitig liegt es auch an uns auf Diözesan‑, Bezirks‑ und
Ortsebene, diese Angebote weiterzutragen, zu nutzen und aktiv einzufordern.
Mitbestimmung heißt eben auch Mitmachen. Wer Einfluss will, muss sich einbringen
– sei es durch Anträge, Rückmeldungen oder Mitarbeit in Gremien.
Der Mehrwert der Bundesebene lässt sich steigern, ohne alles neu erfinden zu
müssen. Entscheidend sind eine bessere Kommunikation, klarere Zuständigkeiten
und der Mut, Angebote wirklich zu nutzen. Die Bundesebene ist kein externer
Dienstleister, sondern Teil unserer gemeinsamen KLJB. Ihr Mehrwert wird dort
spürbar, wo wir sie als das begreifen und gemeinsam gestalten.
Bewertung der Arbeitsgruppe
Die Arbeit in der Arbeitsgruppe hat bei den Mitgliedern im Laufe der zwei Jahre
zu einer deutlichen Schärfung der eigenen Perspektiven geführt. Zu Beginn der
AG‑Arbeit waren viele von uns dem Thema Bundesebene kritisch bis ablehnend
gegenüber eingestellt. Insbesondere die Beitragserhöhung hatte das Gesamtbild
stark negativ geprägt.
Im Verlauf der inhaltlichen Auseinandersetzung, der intensiven Recherche sowie
der Gespräche mit unterschiedlichen Akteur*innen wurde jedoch deutlich, dass
sich viele Bewertungen durch eine sachliche, strukturierte und umfassende
Betrachtung nochmal verändern. Die bewusste Trennung von persönlichem Frust,
subjektiver Wahrnehmung und nachvollziehbaren strukturellen Zusammenhängen war
durchweg eine Herausforderung.
Das gesamte Thema war von Beginn an emotional und negativ konnotiert. Gerade
deshalb war es für die Gruppe wichtig, unterschiedliche Sichtweisen offen
zuzulassen, eigene Positionen kritisch zu hinterfragen und neue Erkenntnisse
anzunehmen. Die nachfolgenden Bewertungen sind vor diesem Hintergrund nicht als
einheitliche Ausgangsmeinung, sondern als Ergebnis des Gesamtprozesses zu
verstehen.
Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem
Bundesvorstand inkl. Besichtigung der
Bundesstelle
Bei der Ankunft in Rhöndorf wurden wir direkt von den beiden Bundesvorsitzenden
Jannis und Judith am Eingang der Bundesstelle empfangen. Beim Gebäude handelt es
sich um ein größeres altes Fachwerkhaus, teils mit kunstvollen Verzierungen.
Direkt zu Beginn des Treffens wurden wir durch das verwinkelte Gebäude geführt,
um einen ersten Eindruck von der Bundesstelle zu bekommen. Die Führung begann in
den Gebäudeteilen, die in den letzten Jahren bereits umfassend saniert wurden.
Die meisten der Räume werden als Büros genutzt, der Großteil davon mit jeweils
zwei Schreibtischen. Schnell wurde uns bei der Führung durch das Büro deutlich,
dass ein großer Teil der Räume gar nicht durch die KLJB genutzt wird, sondern an
andere Organisationen vermietet ist. Insbesondere die KLB und ein ansässiger
Verein namens Naturpark Siebengebirge nutzen viele der Räumlichkeiten.
Unter anderem gibt es auch ein kleines Zimmer mit zwei Betten, sowie ein kleines
Bad mit Dusche und WC. In einem weiteren Büro mit zwei Arbeitsplätzen stand
ebenfalls ein Bett. Uns wurde erklärt, dass die Schlafgelegenheiten immer mal
wieder nützlich sind für Vorsitzende oder Mitglieder, die nicht aus der Nähe von
Rhöndorf kommen und bei Veranstaltungen noch einen Schlafplatz brauchen.
Außerdem konnten wir einen Versammlungsraum sehen, der mit einer Leinwand und
einem eingebauten Beamer ausgestattet ist. An dem Versammlungstisch finden etwa
10 bis 15 Personen Platz. Eine kleine Küche ist ebenfalls vorhanden.
Das Gebäude ist insgesamt sehr verwinkelt und verfügt über viele Wege und
Treppen. Im Erdgeschoss wurde uns zudem die ehemalige Gaststätte gezeigt. Dort
konnten wir einen Rohbauzustand vorfinden. Hier kann man noch gut erkennen, dass
es sich um ein wirklich altes Fachwerkhaus handelt. Hier lässt sich auch
erahnen, wie aufwändig die Renovierungsarbeiten im restlichen Teil des Gebäudes
gewesen sein müssen. Die alten Holzbalken mussten teils durch neue Stahlträger
verstärkt werden. Diese noch ungenutzten Flächen werden derzeit zu weiteren
Büros für den Verein Naturpark Siebengebirge umgebaut.
Am Ende wurden wir noch zur Terrasse auf dem Dach geführt, diese wirkte
allerdings sehr marode. Das hölzerne Geländer machte keinen vertrauenswürdigen
Eindruck mehr. Anfang 2026 wurde die Renovierung im Auftrag des Bundesvorstands
beauftragt.
Im Anschluss an die Führung folgten dann ein ausführliches Kennenlernen und ein
konstruktiver Austausch mit den beiden Bundesvorsitzenden. Dort stellten wir
nach einiger Zeit auch fest, dass es im Gebäude keine Klimaanlage gibt.
Das Gespräch startete mit einer kleinen Vorstellungsrunde, damit alle wussten,
mit wem sie es zu tun haben. Nachdem sich alle persönlich vorgestellt hatten,
bekamen wir durch Judith und Jannis noch einmal eine kurze Vorstellung des
Bundesvorstands sowie des Teams der Bundesstelle. Uns wurde erklärt, wie der
Alltag in der Bundesstelle aussieht und welche Aufgaben der Bundesvorstand
übernimmt.
Im Anschluss konnten wir unsere Arbeitsgruppe vorstellen und dem Bundesvorstand
nahebringen, warum es diese AG gibt und welches Ziel mit ihrer Arbeit verfolgt
wird. Dabei wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die AG eingesetzt wurde, um
den Mehrwert der Bundesebene sachlich zu beleuchten und besser nachvollziehbar
darzustellen.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs haben wir offen über die Probleme gesprochen,
die es aus unserer Sicht in Bezug auf die Bundesebene gibt und gab. Insbesondere
die Beitragserhöhung hat bei vielen Mitgliedern für Unmut und wenig Verständnis
gesorgt. Wir haben als AG noch einmal deutlich gemacht, wie schwer es uns in
Münster fällt, den Mitgliedern zu vermitteln, warum die Bundesebene deutlich
höhere finanzielle Mittel benötigt als die Diözesanebene. In diesem Zusammenhang
berichteten wir auch von den Rückmeldungen und Fragen aus dem ehrenamtlichen
Beitragsteam im DV Münster sowie von den Überschneidungen zur Arbeit der AG
Mehrwert.
Seitens des Bundesvorstands wurde erläutert, dass es für die Beitragserhöhung
mehrere Gründe gibt. Zwar seien bei der Sanierung der Bundesstelle die
ursprünglich geplanten Kosten deutlich überschritten worden, zugleich seien
jedoch auch die Personalkosten in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gestiegen. Mit Blick auf die Sanierung wurde offen angesprochen, dass nicht alle
Prozesse optimal verlaufen sind und es Punkte gab, die man im Nachhinein anders
angegangen wäre. Gleichzeitig wurde betont, dass auch unvorhersehbare bauliche
Probleme eine Rolle gespielt haben.
Ergänzend wurde dargestellt, dass aus der Sanierung Lerneffekte gezogen wurden.
So werde die Haushalts- und Finanzkommission inzwischen stärker einbezogen,
Zuständigkeiten klarer geregelt und die Bundesversammlung intensiver in
finanzielle Entscheidungen eingebunden. Zudem befindet sich eine neue Finanz-
und Haushaltsordnung in der Umsetzung, die unter anderem klare Grenzen festlegt,
wann welche Gremien beteiligt oder angehört werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs lag auf der Frage nach dem konkreten
Mehrwert der Bundesebene. Seitens des Bundesvorstands wurde beschrieben, dass
viele Leistungen – wie politische Lobbyarbeit, Interessenvertretung,
internationale Anbindung oder der Zugang zu Fördermitteln – eher strukturell
wirken und sich nicht immer direkt am einzelnen Mitglied festmachen lassen.
Gleichzeitig wurde betont, dass diese Leistungen wichtige Rahmenbedingungen für
die Arbeit aller Ebenen schaffen. Politische Erfolge, etwa der direkte Zugang zu
Entscheidungsträger*innen, ließen sich häufig nicht in Zahlen ausdrücken, seien
aber dennoch real vorhanden.
Auch die Rollen der bundesweiten Einrichtungen wie der Akademie Junges Land und
des Landjugendverlags wurden thematisiert. Der Bundesvorstand erläuterte deren
Entstehung und Aufgaben sowie aktuelle Überlegungen zur Weiterentwicklung.
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Akademie perspektivisch noch
stärker auch für Diözesan- und Ortsgruppen angefragt werden könne, etwa im
Bereich Jugendpolitik oder Verbandsentwicklung. Gleichzeitig wurde erklärt,
warum individualisierte Merchandise-Angebote über den Verlag in der
Vergangenheit wirtschaftlich nicht dauerhaft tragfähig waren, man aber offen für
neue Ideen bleibe.
Seitens des Bundesvorstands wurde außerdem berichtet, wie die Existenz einer
Arbeitsgruppe wie der AG Mehrwert auf Bundesebene wahrgenommen wird.
Grundsätzlich wurde es als positiv bewertet, dass Kritik in einer strukturierten
und konstruktiven Form aufgearbeitet wird. Gleichzeitig wurde offen
angesprochen, dass die erste Konfrontation mit möglichen Austrittsüberlegungen
verständlicherweise verunsichernd sei. Es wurde jedoch als beruhigend empfunden,
dass es der AG ausdrücklich um die Klärung und Steigerung des Mehrwertes gehe
und nicht um eine konkrete Austrittsvorbereitung.
Insgesamt waren das Gespräch und das Treffen sehr konstruktiv. Wir konnten
Kritik an den aus unserer Sicht richtigen Stellen anbringen, haben aber auch
einige Bälle zurückgespielt bekommen – insbesondere mit Blick auf die Nutzung
von Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsformaten auf Bundesebene. Zudem wurde
uns sehr eindrücklich vom Arbeitspensum des Bundesvorstands berichtet. Als Fazit
aus dem Gespräch hielt die Arbeitsgruppe fest, dass alle Ebenen des Verbands
voneinander abhängen, alle Ebenen ihren wichtigen Teil beitragen und wir
insgesamt von einem bundesweit stark aufgestellten Verband profitieren.
Die Einflussmöglichkeiten, sich als Diözesanverband in die Themenfindung und die
Verbandsentwicklung auf Bundesebene einzubringen, sind klar erkennbar.
Einerseits geschieht dies durch die Teilnahme an Bundesgremien und die
Wahrnehmung des Stimmrechts, andererseits durch die Nutzung des Antragsrechts.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich durch die Wahl von Mitgliedern in
Bundesarbeitskreise (BAK) oder anderen Gremien, Arbeitskreisen oder ähnliches zu
beteiligen.
Die Stimmrechte bei Bundesgremien wie Bundesversammlung/Herbstbundesausschuss
und Frühjahrsbundesausschuss wurden bisher nahezu vollumfänglich wahrgenommen.
Durch die Einarbeitung in die Anträge vor Versammlungsbeginn und die Teilnahme
an Antragscafés und Lesungen wurden die Meinungen, Einschätzungen und Ansichten
des DVs Münster durch die Delegierten der jeweiligen Versammlung gut
kommuniziert und versucht, die Richtung und Themensetzung des Bundesverbandes
mitzugestalten. Dies gelingt bei manchen Themen besser, bei anderen schlechter.
Eine große Veränderung im Stimmschlüssel für die Bundesversammlungen wurde auf
der Bundesversammlung 2024 durch einen Antrag vom DV Münster, DV Vechta und LV
Niedersachsen erwirkt. Im Zuge der Debatte um die Beitragserhöhung 2023 ist bei
den größeren Verbänden zunehmend Unmut aufgetreten, da die Stimmenverteilung in
Bezug auf die vertretenen Mitglieder deutlich unterschiedlich war. Durch die
Anpassung des Stimmschlüssels konnte dies zwar ein bisschen korrigiert werden,
es bleibt aber aus Gründen der Machbarkeit und Gerechtigkeit weiterhin so, dass
große Verbände deutlich mehr Mitglieder pro Stimme auf der Bundesversammlung
vertreten als kleinere Verbände.
Das Antragsrecht wurde in den vergangenen Jahren aktiv genutzt. Auf der BV 2023
wurde die oben genannte Satzungsänderung zur Anpassung des Stimmschlüssels
beantragt. Auf dem HBA 2024 wurden gemeinsam mit dem DV Vechta und dem LV
Niedersachsen im Rahmen eines Antrags Unterlagen zur Sanierung der Gaststätte
angefordert. Im Jahr 2025 wurde auf der BV ein Antrag zur Erstellung eines
übersichtlichen und anschaulichen Angebotskatalogs eingebracht. Zudem wurde auf
dem HBA 2025 der Antrag „Haltung zeigen, politische Arbeit stärken – Die KLJB
als politischer Jugendverband“ behandelt. Dieser ging aus einem Antrag der
Diözesanversammlung 2025 sowie der Erarbeitung des AK JuPo hervor, wurde in den
Herbstbundesausschuss 2025 eingebracht und dort in angepasster Form beschlossen.
Darüber hinaus wurde das Recht, Änderungsanträge zu stellen, intensiv genutzt.
Häufig führten diese zu Anpassungen der Antragstexte, blieben jedoch in vielen
Fällen auch ohne Erfolg.
Die Möglichkeit, sich an BAKs zu beteiligen, wurde in den letzten Jahren eher
weniger genutzt. Es gibt/gab in den letzten Jahren zwar vereinzelt Personen aus
den mittleren oder Ortsgruppenebene, die sich in einen Bundesarbeitskreis haben
wählen lassen, leider ist der Input und die Beteiligung der Diözesanebene
Münster an den BAKs aber sonst gering. Dies liegt vor allem an der Auslastung
des Vorstandes und wird durch die räumliche Distanz noch einmal erschwert. Der
Diözesanvorstand hat in den vergangenen Jahren wiederholt versucht, durch
Werbung auf unseren Kanälen sowie durch persönliche Ansprache Menschen für die
BAKs zu gewinnen. Leider blieb dies ohne großen Erfolg.
Auf der Bundesversammlung 2025 wurde Dirk Buddenbrock in die HaFiKo der
Bundesebene gewählt. Seit der Bundesversammlung 2026 sind Simone Hauptmeier Teil
der Mitgliederversammlung der Akademie Junges Land und Dirk zusätzlich des
Kuratoriums der Stiftung Junges Land.
Generell ist zum Thema Einflussmöglichkeiten festzuhalten, dass wir als
Diözesanverband Münster einen gewissen Einfluss auf die Verbandsentwicklung und
die Ausrichtung des Bundesverbandes haben. Dieser Einfluss ist nicht in jedem
Gremium gleichermaßen erkennbar und wirkt mitunter kaum spürbar.
Dennoch ergibt sich daraus eine gewisse Bringschuld: Wir sind gefordert, uns
aktiv einzubringen, um den Verband so mitzugestalten, dass er unsere Interessen
angemessen vertritt und zugleich einen entsprechenden Mehrwert bietet. Hierzu
sind selbstverständlich alle interessierten Mitglieder eingeladen.
Beim Thema Sichtbarkeit und Kommunikation wird deutlich, dass in den letzten
Jahren nicht alles optimal gelaufen ist – weder auf Seite der Bundesebene noch
bei uns. Viele Probleme wurden offen angesprochen und teilweise auch schon
angegangen, aber gerade bei der Kommunikation gibt es noch Luft nach oben, wie
es z. B. das Kommunikationskonzept der Bundesebene zeigt. Die Bundesebene hat
erkannt, dass sie mit ihren bisherigen Kanälen vor allem hauptamtliche
Mitarbeitende erreicht hat, während viele Ehrenamtliche außen vor geblieben
sind. Um das zu verbessern, soll künftig zusätzlich zur eigenen Webseite stärker
über WhatsApp und soziale Netzwerke kommuniziert werden. Auf WhatsApp wurde zur
diesjährigen Bundesversammlung bereits ein Kanal2 eingerichtet, dem jeder folgen
kann und eine WhatsApp-Community geschaffen, um die ganzen WhatsApp-Chats für
Ehrenamtliche wieder besser auffindbar zu machen.
Gleichzeitig müssen auch wir als Diözesanverband selbstkritisch feststellen,
dass wir Angebote und Möglichkeiten der Bundesebene in der Vergangenheit oft
nicht ausreichend weitergegeben haben – sei es bei Bewerbungen für Delegationen,
beim „Ziepchen-Talk“, dem KLJB-Podcast oder bei der Mitarbeit in Gremien. Hier
braucht es in Zukunft ein besseres Gleichgewicht: Eigene Angebote bleiben
wichtig aber wir müssen genauso darauf achten, relevante Inhalte der Bundesebene
sichtbar zu machen und weiterzutragen.
Auch beim Thema Sichtbarkeit des Verbands spielt die Nutzung eines eigenen Logos
eine wichtige Rolle. Zwar stärkt ein individuelles Erscheinungsbild zunächst die
eigene Identität, gleichzeitig kann es aber die Wahrnehmung als Teil des
Gesamtverbands schwächen. Die gemeinsame Zugehörigkeit wird dadurch weniger
deutlich, was sich sowohl nach Innen als auch nach Außen bemerkbar macht.
Die Bundesebene der KLJB beschäftigt uns bereits seit einiger Zeit. Immer wieder
wurde Kritik am Vorgehen, an der Arbeitsweise sowie an Positionen des
Bundesvorstandes und der Bundesstelle geäußert. In diesem Zusammenhang wurden
vereinzelt sogar Überlegungen zu einem Austritt aus dem Bundesverband
angestoßen.
Die Arbeitsgruppe „Mehrwert Bundesebene“ hat sich daher intensiv mit der Rolle
und Bedeutung der Bundesebene auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt: Der
Bundesverband soll das Sprachrohr aller rund 70.000 Mitglieder sein. Als
Zusammenschluss vieler Einzelner entfalten wir eine deutlich größere Wirkung im
Austausch mit Politik, Kirche und anderen Interessengruppen. Dieses Prinzip ist
nicht nur naheliegend, sondern in vielen Bereichen bewährte Praxis: Gemeinsam
ist man stärker.
Dabei darf jedoch nicht aus dem Blick geraten, dass „Oben“ nur glaubwürdig
vertreten kann, was „Unten“ tatsächlich gedacht und getragen wird. Wird diese
Verbindung zu schwach oder entsteht eine zu große Differenz, geht Vertrauen
verloren. Dieses Spannungsfeld muss allen Beteiligten bewusst sein und aktiv
gestaltet werden. Als bundesweiter Verband vertritt die KLJB junge Menschen vom
Land in ganz Deutschland. Dabei gibt es sowohl gemeinsame Anliegen als auch
unterschiedliche regionale Schwerpunkte. Diese Vielfalt ist Herausforderung und
Stärke zugleich. Sie erfordert Dialog, Kompromissbereitschaft und das gemeinsame
Ringen um gute Lösungen.
Die KLJB lebt vom Gemeinschaftsgedanken. Gemeinsam an einem Strang zu ziehen,
gemeinsam etwas zu bewegen und gemeinsam Ziele zu erreichen, ist der Kern der
KLJB und ein großer Teil von dem, was die Faszination „KLJB“ ausmacht.
Unterschiedliche Meinungen gehören dabei selbstverständlich dazu – oft gibt es
mehrere Wege zum Ziel. Entscheidend ist jedoch, dass der Wille besteht,
gemeinsam Lösungen zu finden und die KLJB als Ganzes voranzubringen.
Eine kritische Diskussion über den „Mehrwert“ der Bundesebene ist daher wichtig
und notwendig. Nur durch offenen Austausch können Missverständnisse geklärt und
bestehende Herausforderungen benannt werden. Dem Problem jedoch den Rücken zu
kehren, widerspricht dem Selbstverständnis der Landjugend. Wir packen an, wir
gestalten und wir suchen gemeinsam nach Lösungen – auch wenn dieser Weg Zeit
braucht und von unterschiedlichen Perspektiven geprägt ist.
Noch eine Sache ist wichtig für die KLJB: Die KLJB ist ein demokratischer
Jugendverband. Das bedeutet, dass die Möglichkeit zur Mitbestimmung fest in
ihrer Struktur verankert ist. Gleichzeitig bringt dies auch Verantwortung mit
sich. Wenn Richtungen oder Entscheidungen nicht mitgetragen werden, braucht es
aktive Beteiligung – sei es durch Anträge, Gespräche oder Mitarbeit in Gremien
und Arbeitsgruppen. Ein Jugendverband lebt nicht allein von seinen Strukturen,
sondern von den Menschen, die ihn tragen.
Das alles gehört zum Selbstverständnis der KLJB. Ein Austritt aus diesem Gefüge
würde daher nicht nur den Verlust politischer und gesellschaftlicher Wirkung
bedeuten, sondern auch einen Einschnitt in die eigene Identität.
Und was folgt? Die Bildung, die Arbeit und die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe
zeigt: Die Bundesebene ist gefordert, die Interessen der KLJB im Bistum Münster
stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig liegt es aber auch in der Verantwortung
aller Mitglieder der KLJB im Bistum Münster sich aktiv in den Verband
einzubringen und den gemeinsamen Weg mitzugestalten. Dabei ist immer zu
berücksichtigen, die Interessen aller Diözesanverbände und aller Mitglieder in
diesen Weg mit einfließen zu lassen.
Am Ende gilt: Nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen. Wir sind eine
KLJB – und genau darin liegt unsere Stärke.
Aus Sicht der AG Mehrwert gab es in den letzten Jahren eine immense Anzahl von
Punkten, die bei Mitgliedern des Diözesanverbandes Münster aber auch beim
Diözesanvorstand im Hinblick auf die Bundesebene Unmut, Unverständnis und auch
Ärger hervorgerufen haben. Gerade in den Bereichen Kommunikation und Finanzen
ist unserer Ansicht nach immer wieder vieles schiefgelaufen. Dabei muss jedoch
gesagt werden, dass die Arbeitsgruppe und der Diözesanvorstand eine deutliche
Verbesserung sowie ein stärkeres Engagement der Bundesebene zur Veränderung
dieser Themen wahrnehmen. Bei der inhaltlichen Ausrichtung des Verbands bestehen
bei einzelnen Punkten und Themen unterschiedliche Auffassungen zwischen dem DV
Münster und dem übrigen bzw. einem Großteil des Bundesverbands. Dies ist jedoch
im Rahmen eines demokratisch organisierten Verbandes ausdrücklich legitim, da
wir das Demokratieprinzip leben und Mehrheitsentscheidungen selbstverständlich
anerkennen und respektieren.
Wir sehen jedoch auch, dass es an mehreren Stellen Möglichkeiten gibt, die
Entwicklung des Verbands sowie die thematischen Schwerpunkte im Bundesverband
aktiver mitzugestalten. Zugleich kann durch eine aktivere und transparentere
Kommunikation auch seitens der Diözesanebene der Mehrwert der Bundesebene sowohl
besser vermittelt als auch weiter gesteigert werden.
Im Ergebnis der intensiven Arbeit der AG Mehrwert lässt sich festhalten,
dass der Mehrwert der Bundesebene durchaus erkennbar ist und ein Austritt
aus dem Bundesverband für uns nicht infrage kommt, und zwar unabhängig von
rechtlichen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Hürden.
Ausblick und Danksagung
Wir haben festgestellt, dass sich vieles im Wandel befindet, und blicken daher
insgesamt positiv in die Zukunft. Wir sind überzeugt, dass auch weiterhin viel
in Bewegung bleiben und sich weiterentwickeln wird. Gleichzeitig sehen wir noch
deutliches Potenzial nach oben, das es gemeinsam zu nutzen gilt. Von zentraler
Bedeutung ist dabei, dass der Austausch untereinander in alle Richtungen und auf
allen Ebenen intensiv, offen und konstruktiv fortgeführt wird, um Entwicklungen
nachhaltig zu gestalten und gemeinsame Ziele zu erreichen. Als AG wünschen wir
uns zudem, dass sowohl der Diözesanvorstand als auch die Mitarbeitenden den
Blick für den Austausch mit dem Bundesverband weiterhin aktiv halten und
schärfen. Darüber hinaus sollte die Sichtbarkeit der Bundesebene weiter gestärkt
werden, insbesondere indem Angebote des Bundesverbandes häufiger kommuniziert,
hervorgehoben und geteilt werden. Auch das gemeinsame Auftreten des Verbandes
insgesamt sollte nach Außen hin deutlicher erkennbar sein. Eine einheitliche
visuelle Darstellung, beispielsweise durch die konsistente Nutzung von Logos,
kann dazu beitragen, die Zusammengehörigkeit sichtbar zu machen und die
gemeinsame Identität zu stärken.
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern der KLJB, die durch ihre konstruktive
Kritik diesen Prozess erst angestoßen und begleitet haben. Zudem möchten wir uns
herzlich beim Bundesvorstand bedanken. Besonders hervorheben möchten wir, dass
wir unsere Tagung vor Ort durchführen durften und dass sich trotz hoher
Arbeitsbelastung ein ganzer Tag Zeit genommen wurde, um in einen intensiven und
wertvollen Austausch mit uns zu gehen. Dieses Engagement sowie die Offenheit und
Gesprächsbereitschaft wissen wir sehr zu schätzen. Ebenso gilt unser
ausdrücklicher Dank allen beteiligten Akteur*innen innerhalb des
Diözesanverbandes, die uns Fragen beantwortet, Dokumente zur Verfügung gestellt
oder diesen Abschlussbericht Korrektur gelesen haben. All das hat unsere Arbeit
maßgeblich erleichtert und zu einer fundierten Auseinandersetzung mit den
relevanten Themen beigetragen.
